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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 21/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderat beschließt Senkung der Grundsteuern

Aus der Sitzung des Gemeinderates Nußdorf

Nußdorf. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 beraten. Dabei beschloss das Ratsgremium die Senkung des Hebesatzes der Grundsteuern auf 330 von Hundert (bisher 385 v.H.). Die Gewerbesteuer wurde, wie bisher, auf 330 von Hundert festgesetzt.

Dem Beschluss ging eine längere, kontroverse Diskussion voraus. Die Kämmerei schlug vor die Hebesätze zu belassen und auch Bürgermeister Toni Wimmer appellierte an die Ratsmitglieder für die Beibehaltung der aktuellen Hebesätze zu stimmen. Er erinnerte daran, dass die Grundsteuer-Hebesätze 2016 aufgrund der finanziellen Mehrbelastung der Gemeinde durch den Schulhausneubau auf 440 v. H. angehoben wurden. Für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf 385 v. H. festgelegt. Die Gewerbesteuer blieb stets unverändert bei 330 von Hundert.

2. Bürgermeister Gerhard Mittermaier (WZG) sprach sich dafür aus, die Bürger nicht unnötig zu belasten. Die Kosten steigen in vielen Bereichen, die Inflation sei nach wie vor hoch. Wenn die Gemeinde einen Beitrag leisten kann, die Belastung der Bürger zu senken, sollte dies getan werden, so Mittermaier. 1. Bürgermeister Toni Wimmer hielt entgegen, dass die vielfältigen Kostensteigerungen die Kommune ebenso betreffen. „Nicht nur die Bürger zahlen mehr, auch die Gemeinde. Nur weil die Schule fertiggestellt und die Rechnungen bezahlt sind, bleibt weiterhin die Belastung zur Tilgung der Kredite.“ Wimmer plädierte für die Beibehaltung des Kompromisses aus 2022 mit einem Hebesatz von 285 v. H. für die Grundsteuern. Die Gemeinde hätte damit eine finanziell gute Basis für Investitionen, die wieder den Bürgern zugutekommen. Zum Beispiel bedürfen einige Straßenzüge der Sanierung und dazu täten der Gemeindekasse die Mehreinnahmen von rund 50.000 € gut.

Franz Purzeller (UWG) schlug vor die Grundsteuer-Hebesätze für 2024 noch unangetastet zu belassen. Wenn ab 2025 die Grundsteuern auf Basis der neuen festgesetzten Einheitswerte wahrscheinlich ohnehin steigen, könne die Gemeinde mittels Höhe der Hebesätze eine verträgliche Anpassung schaffen. Für 3. Bürgermeister Max Eder (BL) könne sich die Gemeinde leisten, die Grundsteuer-Hebesätze zu senken. Er sprach sich für einen Hebesatz wie vor 2016 aus, mit 330 von Hundert. Helmut Braml (CSU) meinte mit sarkastischem Unterton: „Wenn die Gemeinde in der Lage ist für 11.000 € einen Baum zur Beschattung des Pausenhofes der Grundschule zu kaufen, kann man auch die Grundsteuern senken.“

Mit 9 zu 4 Stimmen beschlossen die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2024 die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuern A und B auf 330 von Hundert; die Gewerbesteuer wird ebenfalls auf 330 von Hundert festgesetzt. Gegen die Senkung der Grundsteuer-Hebesätze stimmten Bürgermeister Toni Wimmer (CSU), Franz Feil (CSU), Franz Purzeller und Peter Volk (beide UWG).

pv.