Auf dem Grundstück des ehemaligen Gasthauses Zenz in der Ortsmitte von Sondermoning sollen zwei Einzelgebäude, ein kleines Wohn- und Geschäftshaus im Nordosten (auf Bild links) und ein größeres Wohngebäude im südlichen Grundstücksbereich gebaut werden. Der Gemeinderat billigte den Planentwurf zur notwendigen Bebauungsplanänderung.
Nußdorf. Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Sondermoning-Ortsmitte“ für das Grundstück des ehemaligen Gasthauses Zenz befasste sich der Gemeinderat in seiner Oktober-Sitzung und beschloss die textlichen Festsetzungen zur künftigen Gestaltung mit zwei Wohnhäusern.
Der Bauwerber, die Mayer CS16 GmbH, Ruhpolding, will nach Abriss des bestehenden Gebäudes zwei Gebäude errichten. Ein kleines Wohn- und Geschäftshaus im Nordosten des Grundstücks sowie ein großes Wohnhaus auf drei Etagen mit ausgebautem Dachgeschoss im südlichen Bereich des Grundstückes. Die Pkw-Stellplätze werden größtenteils in einer Tiefgarage geschaffen, aber auch auf oberirdischen Parkflächen im westlichen Grundstücksbereich. Bezüglich Anzahl und Größe der Wohneinheiten möchte der Antragsteller noch keine Festsetzung treffen, sondern nach aktueller Marktlage eine Entscheidung über die Ausgestaltung treffen.
Der Planentwurf mit zwei Einzelgebäuden und der beabsichtigten Situierung fand allgemein die Zustimmung des Ratsgremiums. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes bestimmte die Ratsmitglieder, dass je Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen, die seitliche Wandhöhe für das größere Haus A im Süden wurden mit 9,75 m festgesetzt, für das Haus B mit 6,85 m. Die Dachneigung darf bei beiden Wohngebäuden zwischen 20° und 28° betragen, bei Nebengebäuden, wie der überdachten Tiefgaragenabfahrt zwischen 16° und 20°. Alle 13 anwesenden Mitglieder des Gemeinderates stimmten für die Festsetzungen und billigten den Planentwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Sondermoning Ortsmitte. Die Verwaltung wurde beauftragt im Zuge eines beschleunigten Verfahrens die Auslegung durchzuführen.