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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 21/2024
Kirchliche Nachrichten
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Kirchenverwaltungswahlen 2024 in Nußdorf

Sehr geehrte Katholikinnen und Katholiken unserer Pfarrgemeinde,

am Sonntag, 24. November 2024 wird die Kirchenverwaltung für die nächsten sechs Jahre gewählt. Wir laden Sie herzlich ein, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!

Kirche vor Ort ermöglichen

In unserer Pfarrei und in ganz Bayern stehen die Neuwahlen der Kirchenverwaltungen an – ein entscheidender Moment. Denn die Kirchenverwaltung ist das Herz der Pfarrei, das gemeinsam mit dem Pfarrer und der Verwaltungsleitung die Interessen unserer Kirchensteuerzahler und der Kirchenstiftung vertritt. Die gewählten, ehrenamtlichen Mitglieder übernehmen Verantwortung und gestalten aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Weichen für die Zukunft unserer Gemeinde. Jetzt ist der Zeitpunkt, gemeinsam die Zukunft unserer Kirche in die Hand zu nehmen. Die Kirchenstiftung ist die Rechtsträgerin der Pfarrgemeinde und damit z.B. Eigentümerin unserer kirchlichen Gebäude und Arbeitgeberin der Menschen, die bei der Pfarrei angestellt sind (z. B. Mesner, Pfarrsekretärin, Reinigungskräfte, pädagogisches Personal des Pfarrkindergartens oder Kirchenmusiker).

Erst durch die Entscheidungen der Kirchenverwaltung wird die Kirchenstiftung wirklich lebendig und handlungsfähig. Sie schafft die Voraussetzungen, damit Kirche vor Ort erlebbar wird, und eröffnet den Raum für ein wirkungsvolles Gemeindeleben sowie das unabdingbare Engagement unserer Ehrenamtlichen. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Kirche!

Die Vertretung der Kirchensteuerzahlerinnen und -zahler

Die Kirchenverwaltung ist außerdem die Vertretung aller Kirchensteuerzahlerinnen und -zahler vor Ort. Sie entscheidet über die Verwendung der örtlichen Kirchensteuer (Kirchgeld) und wählt Vertreterinnen und Vertreter in den Diözesansteuerausschuss, der über die Verwendung der Kirchensteuermittel in der gesamten Erzdiözese München und Freising entscheidet.

Kandidaten für die Kirchenverwaltung der Amtsperiode 2025-2030:

Wahllokal und Beantragung der Briefwahl

Stimmberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument mit.

Wählen Sie Ihre Kirchenverwaltung im Wahllokal in Nußdorf, Pfarrheim (Turnraum gegenüber Pfarrsaal), Wanger Straße 6 am Sonntag, 24.11.2024 von 8:00 bis 11:00 Uhr

Sie sind am Wahltag verhindert? Stattdessen können Sie bis beim Katholischen Pfarramt einen Briefwahlschein beantragen. Der Antrag kann persönlich vor Ort, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Geben Sie hierzu bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.

Pfarrbüro Nußdorf, Wanger Straße 4, 83365 Nußdorf

Pfarrsekretärin: Petra Hoffmann

geöffnet: Montag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag: 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr

E-Mail: st-laurentius.nussdorf@ebmuc.de

Telefon: 08669-6816

FAX: 08669-819483

Gehen Sie wählen!

Die gewählten Mitglieder der Kirchenverwaltung leisten ihren Dienst ehrenamtlich. Diese Christinnen und Christen, die sich für die Kirche vor Ort engagieren, erhalten ihr Mandat durch Ihre Stimme. Nehmen Sie sich die Zeit, die Mitglieder Ihrer Kirchenverwaltung zu wählen. Dieses wichtige Gremium der Pfarrgemeinde verdient Ihre Stimme!

Es grüßt Sie herzlich
Pater Marius Balint
Sandra Bertl
Pfarradministrator
Verwaltungsleiterin