Jeder Haushalt sieht auf der Abrechnung des Wasserbezugs durch die Harter Gruppe den Verbrauch an Frischwasser. Die Gemeinde erstellt darauffolgend die Berechnung der Gebühren für die Entsorgung des Abwassers. Man geht davon aus, dass jeder im Haushalt aus dem Wasserhahn „gezapfte“ Tropfen Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Daher ist der Frischwasserverbrauch, der der Wasserrechnung zugrunde liegt auch der Berechnungsmaßstab für die Entsorgungsgebühren des Abwassers.
Es gibt Haushalte und Betriebe (vor allem Gartenbaubetriebe oder Landwirtschaften), bei denen das aus der Wasserleitung entnommene Frischwasser in erheblicher Menge nicht in den Kanal geleitet wird. Das bedeutet, dass in diesen Einzelfällen der Berechnungsmaßstab für die Gebühr für das Abwasser angepasst werden muss.
Zum Nachweis dieser Menge an (Frisch)Wasser, die nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird, können betroffene Personen (in erster Linie Landwirte für die Nutzung von Stallwasser, welches nicht in den Kanal geleitet wird und Privatleute mit großem Garten ohne Regenwasserzisterne) bspw. einen Unterzähler anbringen.
Für Landwirte besteht auch die Möglichkeit die Abzugsmenge für den Verbrauch durch die Tiere anhand der durchschnittlichen Großvieheinheiten (GVH) in Abzug zu bringen. Pro GVH können jährlich 25 m3 Wasser in Abzug gebracht werden.
Zusätzlich muss beachtet werden, dass laut der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nußdorf Wassermengen bis zu 10m³ nicht abzugsfähig sind. Die Satzungen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Die Abrechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2023 wird wie bisher durchgeführt. Alle Gartenwasserabnehmer, Stallwasserbezieher und der Personenkreis, welcher zusätzlich Mengen in die Kanalisation einleitet, (Zisternen etc.) werden gebeten die Zählerstandsmeldung anhand des abgedruckten Formblattes bis spätestens
12. Januar 2024
unterschrieben bei der Gemeinde eizureichen.
Gerne auch per Email an: finanzverwaltung@nussdorf-chiemgau.de
Sollte die Meldung nicht vorliegen muss die Abrechnung anhand von Schätzgrößen erfolgen.
Für die Abrechnung bei der Nutzung von Regenwasser im Haushalt (z.B. für Toilettenspülung…) muss nach wie vor der Einbau der Anlage bei der Harter Gruppe beantragt werden. Ein unsachgemäßer Einbau kann ernste gesundheitliche (hygienische) Probleme nach sich ziehen. Die Harter Gruppe kontrolliert den Einbau der Anlage.
Wir bitten um Verständnis, dass im Sinne aller Abwassergebührenzahler, die keinen Abzug vornehmen lassen oder keine größeren Mengen nicht erfasstes Wasser einleiten, eine geordnete und rechtlich einwandfreie Gebührenerhebung erfolgen muss, da ansonsten Sondervorteile einseitig mitfinanziert werden.
Bei Fragen bitte bei der Gemeindeverwaltung melden;
wir helfen gerne weiter!
Das Formblatt zur Mitteilung der Zählerstände für die Jahresabrechnung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2023 finden Sie auf der nächsten Seite zum Heraustrennen.