Alle Haushalte erhalten ihre Wasserabrechnung mit dem jeweiligen Frischwasserverbrauch wie gewohnt über die Harter Gruppe.
Dieser Verbrauch ist gleichzeitig die Grundlage für die Abwasserabrechnung, die anschließend von der Gemeinde erstellt wird.
Bei einigen Haushalten und Betrieben –– zum Beispiel in Gartenbaubetrieben, bei Landwirten oder bei großen Gärten – wird ein erheblicher Teil des Frischwassers nicht in die Kanalisation eingeleitet. Das bedeutet, dass in diesen Einzelfällen der Berechnungsmaßstab für die Abwassergebühr angepasst werden muss.
Zum Nachweis der Wassermengen, die nicht in den Kanal eingeleitet werden, können betroffene Personen (z. B. Landwirte für Stallwasser oder Privatpersonen mit größerem Garten) einen Unterzähler installieren.
Für landwirtschaftliche Betriebe besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Wasserverbrauch der Tiere anhand der durchschnittlichen Großvieheinheiten (GVH) geltend zu machen. Pro GVH können jährlich 25 m³ Wasser in Abzug gebracht werden.
Bitte beachten Sie zudem, dass gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nußdorf Wassermengen bis zu 10 m³ nicht abzugsfähig sind. Die Satzungen stehen auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung.
Die Abrechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2025 erfolgt wie gewohnt.
Alle Gartenwasserabnehmer, Stallwasserbezieher sowie Personen, die zusätzliche Wassermengen in die Kanalisation einleiten (z. B. über Zisternen), werden gebeten, die Zählerstandsmeldung mithilfe des entsprechenden Formulars bis spätestens 9. Januar 2026 unterschrieben bei der Gemeinde einzureichen.
Gerne können Sie die Meldung auch per E-Mail an finanzverwaltung@nussdorf-chiemgau.de senden.
Hinweis: Die Meldung ist nur erforderlich, wenn ein Abzug (z. B. Garten- oder Stallwasser) oder eine Zurechnung (z. B. Zisternenwasser) in der Abwasserabrechnung berücksichtigt werden soll.
Das Formblatt zur Meldung der Zählerstände für die Jahresabrechnung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2025 finden Sie auf der nächsten Seite zum Heraustrennen.
Für die Abrechnung bei der Nutzung von Regenwasser im Haushalt (z.B. für Toilettenspülung…) muss nach wie vor der Einbau der Anlage bei der Harter Gruppe beantragt werden. Ein unsachgemäßer Einbau kann ernste gesundheitliche (hygienische) Probleme nach sich ziehen. Die Harter Gruppe überprüft daher den fachgerechten Einbau.
Wir bitten um Verständnis, dass im Interesse aller Abwassergebührenzahlerinnen und -zahler, die keine Abzüge geltend machen oder keine nicht erfassten Wassermengen einleiten, eine ordnungsgemäße und rechtlich einwandfreie Gebührenerhebung erforderlich ist.
Bei Fragen bitte bei der Gemeindeverwaltung melden, wir helfen gerne weiter.