Große Gefahren sehen die Manholdinger Dorfbewohner beim Einfahren in die Staatsstraße 2096, weil dort eine Sicht von nur etwa 85 Metern auf die, aus Sondermoning kommenden Autos besteht. Diese kommen meist mit hoher Geschwindigkeit über die Kuppe. Die Bürgerinitiative für mehr Verkehrssicherheit fordert deshalb eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h.
Eine Liste mit 40 Unterschriften von Manholdinger Bürgern überreichten (von links) Susi Hagen, Ingrid Kern-Minkwitz, Stephan Scholz und Peter Neubauer von der Bürgerinitiative für mehr Verkehrssicherheit in Sondermoning an die Bürgermeister Toni Wimmer und Stefan Reichelt. Ihre Forderung: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h im Bereich der Einmündung in die Staatsstraße.
Nußdorf/Chieming. Tempo 70 auf der Staatsstraße 2096 zwischen Sondermoning und der Abzweigung der Kreisstraße TS 46 nach Nußdorf – das fordern 40 Bürgerinnen und Bürger aus Manholding und überreichten eine Unterschriftenliste an die 1. Bürgermeister Stefan Reichelt, Chieming und Toni Wimmer, Nußdorf. An der Einmündung der Gemeindestraße von Manholding in die Staatsstraße werde viel zu schnell gefahren, was nach Aussage der Manholdinger immer wieder zu gefährlichen Situationen führe, vor allem beim Einfahren in die Staatsstraße. Das Einbiegen von Manholding kommend nach links in Richtung Matzing sei besonders gefährlich, weil die Sicht nach rechts, auf die, aus Sondermoning kommenden Autos wegen einer Kuppe nur etwa 85 Meter beträgt.
Auch das Linksabbiegen von der Staatsstraße nach Manholding, wenn man aus Sondermoning kommt und wegen Gegenverkehrs anhalten muss, sei äußerst gefährlich. „Nachfolgende Autos, die mit maximal 100 km/h über die Kuppe donnern, können nicht mehr rechtzeitig anhalten und krachen einem hinten drauf“, so die Befürchtungen einer Manholdingerin. Die Situation verschärfe sich zusätzlich, weil sich gegenüber der Einmündung eine Bushaltestelle für den Schulbus und den ÖPNV befindet und trotz Unterführung Fußgänger und Radfahrer die Straße oberirdisch überqueren. Die Manholdinger baten die beiden Bürgermeister sich dafür einzusetzen, dass zum einen die Ortstafel von Sondermoning im Osten, von Matzing kommend, vorverlegt wird, bis an die Kuppe und den Beginn der Gefällstrecke nach Sondermoning. Weiters ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h ab dem Ortsbild bis zur Abzweigung der Kreisstraße nach Nußdorf der große Wunsch der Manholdinger. Dies würde die Gefahren im Bereich der Abzweigung nach Manholding, aber auch im Bereich der Einmündung bzw. Abzweigung nach Nußdorf reduzieren, sind die Antragsteller überzeugt.
Peter Neubauer, dessen Haus und Grundstück sich an der Kuppe der Staatstraße und nahe der Abzweigung nach Manholding befindet, wies auf die Straßenverkehrsordnung, insbesondere auf Paragraph 45. Dort heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Anordnungen sind nur dort zulässig, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt.“ Ein erhebliches Risiko würde nicht bestehen, wenn die Sicht an der Einmündung von Manholding in beide Richtungen jeweils 200 Meter betrage. Diese 200 Meter Sicht für die, in die Staatsstraße einfahrenden Fahrzeuge, ist aber nur für den Verkehr aus Matzing kommend gegeben. Die Sicht auf Fahrzeuge, die von Sondermoning kommen, beträgt nur 85 Meter, viel zu wenig, bei erlaubten 100 km/h auf der Staatsstraße, so Neubauer. „Wird die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt, wäre die Sichtweite von 85 Metern zwischen Einmündung und Kuppe ausreichend“, so Neubauer. Und das Risiko und die Unfallgefahr würden sich reduzieren. Peter Neubauer und Stephan Scholz engagieren sich seit eineinhalb Jahren in Bürgerinitiative „Verkehrssicherheit Sondermoning“, die bereits im Juli 2024 eine Reihe von Forderungen an den Nußdorfer Gemeinderat gerichtet haben. Die Manholdinger haben sich nun den Forderungen der Initiative angeschlossen, erweitert um ihre Anliegen hinsichtlich der Abzweigung nach Manholding.
Die Bürgermeister Wimmer und Reichelt betonten, dass sie keine Entscheidungsbefugnisse haben. Beim Erlass einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h und Versetzung des Ortsschildes sind wir auf andere Behörden angewiesen. Entscheidungen darüber treffe die Verkehrsbehörde im Landratsamt, zusammen mit dem Staatlichen Bauamt, weil es sich um eine Staatsstraße handelt, informierte Wimmer. Der Gemeinderat Nußdorf hat bereits im Juni 2024 beschlossen, die Forderungen der Bürgerinitiative nach Kräften zu unterstützen. Man müsse jedoch einen langen Atem haben, weiß Wimmer aus eigener Erfahrung. So habe es lange gedauert, bis die Verkehrsbehörde den Anträgen der Gemeinde nachgekommen ist, eine Beschränkung auf 70 km/h westlich von Sondermoning zu erlassen. Auch Bürgermeister Reichelt sagte Unterstützung zu. Die Einmündung nach Manholding liegt auf Chieminger Gemeindegebiet. „Wenn gar nichts anders möglich, muss letztendlich Recht gesprochen werden, sofern eine Klage zur Problematik und Forderung auf Geschwindigkeitsbeschränkung zugelassen wird.“ Die beiden Rathauschefs zeigten sich jedoch zuversichtlich, dass die Einsicht besteht, dass durch eine Tempobeschränkung mehr Verkehrssicherheit erreicht wird. „Oder muss immer erst jemand zu Tode kommen, bis etwas passiert?“ – das war bei der Übergabe der Unterschriften, zu der rund 20 Manholdinger gekommen waren, immer wieder zu hören. pv.