Gegenüber der neu errichteten Lagerhalle im Gewerbegebiet Aiging will das Logistikunternehmen einen Parkplatz für Betriebsangehörige bauen und die Asphaltfläche um weitere 2663 m² erweitern. Den Tekturantrag für die Versiegelung der Fläche lehnte der Gemeinderat ab und will nun mit der Geschäftsleitung auf eine Gestaltung gemäß Vorgaben des Bebauungsplanes hinwirken.
Nußdorf. Den Tekturantrag zur Erweiterung der Asphaltierung von Parkflächen eines Logistik-Unternehmens im Gewerbegebiet Aiging lehnte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung ab. Die Ratsmitglieder beauftragten die Verwaltung mit dem Bauherrn über Alternativen zur Asphaltversiegelung und Gestaltung der Parkflächen zu sprechen. Zugestimmt wurde hingegen den Tekturen auf Einhausung eines Lüftungsgeräts und Erweiterung um zwei weitere Ladeshots (Zugang an der Laderampe) der bestehenden Lagerhalle.
Der Logistikbetrieb beabsichtigt den bestehenden Parkplatz im Norden des Betriebsgeländes von aktuell 125 Stellplätzen auf 35 zu verkleinern. Als Ersatz sollen 91 neue Parkplätze im Südwesten der neuen Lagerhalle geschaffen werden. Dazu beantragte die Unternehmensleitung die bereits bestehende Asphaltfläche für die Lkw-Zufahrt zu erweitern und den angrenzenden Parkplatz für Betriebsangehörige ebenfalls asphaltieren zu dürfen. Begründet wird dies folgendermaßen: „Die Nutzung der Parkflächen erfordert eine langlebige, belastbare und wartungsarme Oberfläche. Asphalt gewährleistet diese Eigenschaft und trägt insbesondere bei intensiver Nutzung sowie widrigen Wetterbedingungen zur Verkehrssicherheit bei für die Nutzung durch ein Logistik Unternehmen.“ Laut textlicher Festsetzungen im Bebauungsplan sind Park- und Stellplätze aus versickerungsfähigem Material herzustellen. Deshalb zeigten sich die Ratsmitglieder von der Planänderung und Absicht die schon sehr große Asphaltfläche um weitere 2663 m² zu erweitern nicht gerade erfreut. Franz Purzeller stellt die Frage, ob es nicht Alternativen zum Asphalt gibt, die wasserdurchlässig sind und keine Versiegelung darstellen und Christian Ehinger hält eine Gestaltung mit Schotterflächen und Baumpflanzungen zwischen den Stellplätzen für gefälliger und durchaus machbar. Einstimmig lehnte das Ratsgremium den Tekturantrag für die Erweiterung der Asphaltierung ab, genehmigten aber die beiden weiteren Änderungspläne zur Einhausung eines Lüftungsgeräts und zum Einbau zweier zusätzlicher Öffnungen zur Laderampe.
Vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde die Aufstellung zur 8. Änderung des Bebauungsplans „Sondermoning Ortsmitte“, der ein Grundstück in der Dorfmitte, südlich der Staatsstraße 2096 betrifft. Auf dem Grundstück soll ein neues Einfamilienhaus gebaut werden. Ursprünglich war das Grundstück mit zwei Gebäuden bebaut, die sehr nah nebeneinanderstanden. Das Gebäude im Nordwesten des Grundstückes wurde vor längerer Zeit abgerissen. Das Grundstück soll nun geteilt und im westlichen Bereich ein Neubau errichtet werden, der sich mit mehr Abstand zum bestehenden Haus optimal in das geteilte Grundstück eingefügt werden. Dafür ist eine Verschiebung des Baufensters und damit auch eine Bebauungsplanänderung notwendig. Zudem wird eine Fläche für eine geplante Garage oder einen Carport festgelegt. Wegen der Grundstücksteilung muss die eine Teilfläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet werden, um damit die Zufahrt zur anderen Parzelle sicherzustellen. Die maximale Wandhöhe von 6,20 m laut Bebauungsplan wird nicht geändert, die Grundfläche für das neue Einfamilienhaus wird von bisher festgesetzten 66 m² auf neu 75 m² erhöht. pv.