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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus
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Alles geklärt? Zum Betrieb von Kleinkläranlagen bitte beachten!

Ein ordnungsgemäßer Kleinkläranlagenbetrieb ist Voraussetzung für eine lange Lebensdauer der Anlage und für eine gute, stabile Reinigungsleistung, die dem Gewässerschutz Rechnung trägt.

Der ordnungsgemäße Betrieb von Kleinkläranlagen beinhaltet eine regelmäßige Eigenkontrolle durch den Betreiber/die Betreiberin, eine regelmäßige Wartung und ggf. erforderliche Instandsetzungen durch geschultes Fachpersonal sowie eine rechtzeitige Fäkalschlammabfuhr.

Bitte beachten Sie unbedingt die Wartungsintervalle, die üblicherweise im Gutachten zur wasserrechtlichen Erlaubnis (vom Landratsamt Traunstein) festgehalten sind.