Die Bayer. Staatsregierung hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.
Wir bitten jedoch alle Bürgerinnen und Bürger, die Erklärungen so bald wie möglich beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Derzeit sind in Bayern rund 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einem Anteil von rund 70 %. Es ist wichtig, dass die Abgabe aller Erklärungen in den nächsten Wochen und Monaten komplett erfolgt, damit die Finanzämter baldmöglichst, die entsprechenden Messbescheide erlassen können.
Nur wenn jede Gemeinde einen flächendeckenden Überblick über die neu festgestellten Messbeträge hat, können die weiteren Schritte eingeleitet werden. Dazu gehören u.a. die Überprüfung und Festsetzung der Hebesätze in der jeweiligen Gemeinde und im Nachgang dann der Erlass der endgültigen Grundsteuerbescheide.