Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.
Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.
Die erforderlichen Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro oder zum Ausdrucken auf der Website der Führerscheinstelle des Landratsamtes. Den Antrag können Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Rathaus abgeben oder direkt an das Landratsamt senden.
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Umtausch bis spätestens 19.01.2025.
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
| Ausstellungsjahr und Tag, bis zum Pflichtumtausch | |
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Ausnahme:
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.