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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 6/2023
Aus dem Gemeinderat
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Bauleitplanung für Herbsdorf gestoppt

Gemeinderat Nußdorf nutzt Entwurfsplanung als informellen Rahmenplan

Nußdorf. Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung das Bauleitverfahren „Herbsdorf“ einzustellen und die letzte Fassung des Bebauungsplanentwurfs als informellen Rahmenplan für den Ortsteil Herbsdorf festzusetzen. Die Rahmenplanung hat keinen Rechtscharakter, auch können daraus keine Ansprüche der Grundstückseigentümer auf Baulandausweisung abgeleitet werden. Bei zwei Gegenstimmen von Christian Ehinger und Thomas Ober wurde beschlossen den letzten Planentwurf künftig als informelle Rahmenplanung für Herbsdorf zu nutzen.

Vor fast vier Jahren wurde das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Herbsdorf eingeleitet. Ein qualifizierter Bebauungsplan sollte die Ortsabrundungssatzung ersetzen und die zukünftige Entwicklung im Ortsteil bezüglich Wohnbebauung, Gewerbe und Landwirtschaft beschreiben. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens forderte die Regierung von Oberbayern eine Potential- und Bedarfsanalyse der Siedlungsentwicklung, um die Bauleitplanung für Herbsdorf bewerten zu können.

Die Ratsmitglieder diskutierten in der Sitzung, ob es nicht sinnvoll sei, die Bauleitplanung wieder aufzugreifen und fortzuführen, weil diese schon weit fortgeschritten und viel Geld und Zeit investiert worden sei. Christian Ehinger sprach sich dafür aus, das Verfahren rasch durchzuziehen. Für ihn stehe im Vordergrund Baurecht für Familien zu schaffen, deren finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt sind. Deshalb sollten 40 Prozent neuer Baulandflächen für das Ansiedlungsmodell für Einheimische beibehalten werden. „Eine klare Linie muss her“, so Ehinger, bevor mehr und mehr Einzelanträge auf Baulandausweisung eingehen. Eine Gesamtlösung würde dem entgegenwirken. Gerhard Mittermaier gab zu bedenken, dass die Fortführung der Bauleitplanung viel länger dauern würde, einheimischen Bauwerbern, deren Anträge schon vorliegen, müsse Vorrang gegeben werden. Bürgermeister Toni Wimmer befürchtet, dass das Festhalten an der großen Bauleitplanung Herbsdorf, mit deutlich mehr als 20 neuen Wohngebäuden, dazu führen könne, dass in anderen Ortsteilen gar nichts mehr passieren darf. Franz Feil meinte, man müsse wohl in den sauren Apfel beißen und aktuell Einzelfallentscheidungen treffen. „Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung dauert einfach zu lange“, deshalb müssten Einzelanträge zur Ausweisung neuen Baulands zwangsläufig genehmigt werden. Dem schlossen sich 12 von 14 anwesenden Ratsmitglieder an und stimmten für den Stopp des Verfahrens der Bauleitplanung Herbsdorf und den Planungsstand als informellen Rahmenplan festzusetzen.

Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt ging es bereits um den Einzelantrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Energiehof Herbsdorf“. Die Gemeinderäte fassten den Aufstellungsbeschluss, allerdings unter der Bedingung, dass der Bauwerber die Kosten der Bauleitplanung trage. Einstimmig beschlossen wurde auch die Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet Energiehof Herbsdorf. Dem Gemeinderat lag zudem ein Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung Herbsdorf für die Errichtung von vier Einfamilienhäusern im Südosten des Ortes, an der Straße nach Aiging. Statt Änderung der Ortsabrundungssatzung beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans und parallel die Änderung des Flächennutzungsplanes. Durch die Erweiterung wird es vier Einheimischen möglich gemacht sich an ihrem Heimatort anzusiedeln.

Einstimmig genehmigt wurde vom Ratsgremium die Errichtung einer 20 KV-Schaltstation im Bereich des Weidertinger Ring am Rande des Gewerbegebietes bei Weiderting. Das geplante Schalthaus wird auf einer Grünfläche gebaut, die im Eigentum der Gemeinde steht. Zugestimmt wurde auch dem Abbruch einer Garage, deren Neubau und einem Umbau des bestehenden Gebäudes in Sondermoning an der Laimgruber Straße. Die ehemalige Stallung soll in Gewerbe und Wohnen umgewandelt werden. Im Haupthaus sollen zwei Wohnungen entstehen, im ehemaligen Stall drei Wohnungen. Für den Gewerbebetrieb werden im ehemaligen Stall Lagerräume sowie Besprechungs- und Büroräume geschaffen. Der Bauwerber sichert zu, dass anstelle von zehn Stellplätzen, wie in der Planung dargestellt und vom Gemeinderat als zu wenig kritisiert insgesamt 16 Kfz-Stellplätze entstehen werden.

Keine Einwände hatten die Ratsmitglieder zum Neubau eines temporären Parkplatzes in der Nähe der Gewerbestraße Aiging, westlich der Bundesstraße 304. Die Baugenehmigung wird befristet erteilt, für die Dauer der Baumaßnahme einer Lagerhalle bzw. bis zu deren Bezugsfertigkeit und Inbetriebnahme. Abgelehnt wurde der Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Doppel- und Einzelgarage sowie eines angebauten Carports in Nußdorf an der Weidanger Straße. Grund für die Ablehnung ist, dass die Summe der beantragten Befreiungen z.B. die Überschreitung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl oder die Abweichung von der maximalen Gebäudehöhe städtebaulich nicht vertretbar ist. pv.