Der südliche Teil des Geltungsbereichs ist als „Sondergebiet Katastrophenschutz“ festgelegt. Damit ist dort auch nur eine Nutzung für den Katastrophenschutz möglich. Im nördlichen Bereich dagegen ist eine Doppelnutzung, sowohl für den Kreisbauhof als auch für den Bevölkerungsschutz erlaubt.
Nußdorf. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Bauhof des Landkreises Traunstein“, nordöstlich des Weilers Hartmann. Bei der Beratung über die Bebauungsplanänderung entzündete sich unter den Ratsmitgliedern eine Diskussion zu den Festsetzungen der Bauleitplanung, insbesondere zur Benennung des Geltungsbereiches und der damit genehmigten Nutzung. Der Änderung des Bebauungsplanes stimmten elf Ratsmitglieder zu, dagegen waren drei Ratsmitglieder - Gerhard Lackner, Gerhard Mittermaier und Thomas Ober (alle WZG).
Zur Vorgeschichte: Im November 2022 trat die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Bauhof“ in Kraft. Diese Änderung der Bauleitplanung, besonders die Ausweitung des Geltungsbereiches, schuf die Grundlagen dafür, dass der Landkreis Traunstein ein Katastrophenschutzzentrum gegenüber des Kreisbauhofes bei Hartmann errichten kann. Im Juli 2023 ging bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag der Gemeinderäte der WZG (Wir Zukunft Gemeinde) ein, mit der Forderung, dass der erweiterte Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur dem Zweck als Katastrophenschutzzentrum des Landkreises Traunstein dienen soll, mit allen dieser Nutzung dienenden Anlagen. Die antragstellenden Ratsmitglieder wollten unterbinden, dass die Erweiterungsfläche nicht auch für den Bauhof genutzt und entsprechend bebaut werden kann. Auch forderten die Antragsteller der WZG, dass Silos, Gebäude oder weitere Anlagen, die über die im Bebauungsplan zulässigen Höhen hinausragen, nicht, auch nicht ausnahmsweise, zulässig sind.
Der Landkreis Traunstein ging dahingehend auf die Forderungen ein, dass der südliche Teil des Bebauungsplanes mit „Sondergebiet Katastrophenschutz“ benannt wird und damit die Fläche, die zurzeit noch Waldfläche ist und gerodet werden wird, auch ausschließlich für den Katastrophenschutz und den Bau des K-Zentrums genutzt werden kann. Der nördliche Teil wird in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als „Sondergebiet Bauhof und Katastrophenschutz“ benannt. Ein kleiner Bereich ragt über die eigentliche Trennlinie zwischen den beiden Sondergebieten in den Katastrophenschutzbereich hinein. Dort ist eine Fahrzeughalle geplant, die sowohl vom Kreisbauhof als auch vom K-Schutz-Zentrum genutzt wird. Für die geplante Tiefgarage gilt die Abgrenzung nicht, sie wird Bauhof sowie Katastrophenschutz zur Verfügung stehen. Von einer weitergehenden Höhenbeschränkung für Silos, Gebäude oder Anlagen als im Bebauungsplan festgelegt, bat der Landkreis abzusehen, weil zukünftige bauliche Notwendigkeiten für das Katastrophenschutzzentrum noch nicht abzusehen sind.
Gerhard Mittermaier (WZG), einer der Antragsteller, sieht nur kleine Verbesserungen. Ursprünglich habe es geheißen, für das K-Zentrum werden lediglich Hallen gebaut. Doch mittlerweile wird von Schulungsräumen, Büros, und mehr gesprochen. Franz Purzeller (UWG) findet es sehr schade, dass von Seiten des Landkreises nicht von Anfang an mit offenen Karten gespielt wurde und möglicherweise auch der Bauhof Erweiterungsbedarf habe. Die Wichtigkeit eines K-Schutz-Zentrums sei ihm klar und auch, dass eine kombinierte Nutzung mit dem Bauhof sinnvoll ist. Tine Czogalla (CSU) fühlt sich in ihrer Gutgläubigkeit getäuscht und „ein bisserl verarscht“. Für ein Katastrophenschutzzentrum die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hält die Gemeinderätin für richtig. Die Belange der Nachbarschaft in Hartmann, die nur noch durch einen schmalen Waldgürtel von der geplanten Bebauung getrennt sind, der beim nächsten Starkwind schon weg sein kann, sieht Czogalla unzureichend gewürdigt. Für Helmut Braml (CSU) ist es „eine Frechheit“, wie der Landkreis vorgegangen ist. „Wir wurden über den Tisch gezogen.“ Dem widersprach Franz Feil (CSU). Das bestehende Baurecht wird eingeschränkt, durch die textlichen Festsetzungen, die wir gewünscht wollten und mit denen die bauliche Nutzung in den beiden Sondergebieten nun definiert ist. „Wo also, wurden wir über den Tisch gezogen?“ fragte Feil. „Es ist um die Formulierung gegangen, die textliche Festsetzung“, versuchte Franz Aigner (BL) zu beschwichtigen. „Es geht nur um unseren eigenen Stolz, der angekratzt wurde.“ Bürgermeister Toni Wimmer (CSU) schloss sich an: „Wir haben bei den textlichen Festsetzungen nicht aufgepasst,“ gab der Rathauschef zu. Aber nun, mit der Festlegung, dass der südliche Erweiterungsbereich nur für den „Katastrophenschutz“ genutzt werden darf, sei eine Klarstellung und Verbesserung erreicht, und damit das Beste, was für die Anwohner in Hartmann rauszuholen war. Der Rathauschef machte darauf aufmerksam, dass sich mit einer Ablehnung der 2. Änderung des Bebauungsplanes nichts ändern würde. „Das Baurecht besteht und bleibt, auch wenn wir die Bebauungsplanänderung ablehnen,“ machte Wimmer deutlich.
Sepp Schauer, Anwohner aus Hartmann, dem die Ratsmitglieder Rederecht einräumten, kritisierte, dass die Ratsmitglieder „absolut übersehen haben“, dass sich der erste Entwurf zur Bebauungsplanänderung ausschließlich auf den Bauhof bezog. Damit hätten alle Vorgaben und Festsetzungen des bestehenden Bauhof-Bebauungsplans auch für das neue Katastrophenzentrum gegolten. Er sei froh, dass die Änderung und damit die Benennung des südlichen Bereichs für den K-Schutz nun eindeutig festgeschrieben ist. Florian Appelt, Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt Traunstein, bedauerte, dass der Landkreis in den Augen einiger Ratsmitglieder „ein Dampfplauderer ist, der täuschen wollte.“ Dem sei keineswegs so, betonte Appelt. Ihm sei sehr wichtig, dass ein zukunftsträchtiges Projekt entstehe, mit dem alle leben können. Appelt zeigte sich überzeugt, dass mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes ein Kompromiss gereicht wurde, mit dem alle zufrieden sein können. pv.