Auf Grund des § 9 der Verbandssatzung und des Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt:
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 1.419.700 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 460.000 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 400.000.- € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000.- € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
II. Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 04.03.2026, Az.: 5.20-940-250006, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 71 Abs. 2 GO) genehmigt.
III. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Siedenberg 1 83339 Chieming, öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf (Art. 24 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO).