Siedenberg 1
83339 Chieming
Landkreis Traunstein
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des § 9 der Verbandssatzung und des Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.255.000 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 590.000 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 100.000.- € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000.- € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Siedenberg,den 29.03.2023 | Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe |
| | Graf, 1. Verbandsvorsitzender |
II. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 21.03.2023, GZ 2.22-941/220007 den Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 100.000.- € genehmigt.
III. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG iVm Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Veröffentlichung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Siedenberg 1 öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf.