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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 1/2024
Neuching amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 28.11.2023

öffentliche Sitzung

Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes des Eisenbahn-Bundesamts

Sachvortrag:

Am 20. November 2023 veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes. Gleichzeitig startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zum Beteiligungsverfahren zu geben.

In der ersten Phase von März bis April haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet und wird die Ergebnisse mit dem Lärmaktionsplan-Entwurf veröffentlichen.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap.

Als Kommune besteht ebenfalls wieder die Möglichkeit, sich über einen kommunalen Fragebogen zu beteiligen. Das Eisenbahn-Bundesamt kann für jede Kommune nur einen Fragebogen berücksichtigen.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beteiligung der Gemeinde Neuching zum Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes entbehrlich, nachdem die Gemeinde Neuching von Schienenwegen im Gemeindegebiet nicht betroffen ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung - ohne Abstimmung!

Neubau Sporthalle Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Am 14.11. wurde der Hallentrennvorhang durch eine Sachverständige abgenommen und damit in Betrieb genommen. In den nächsten Tagen finden noch weiter Abnahmen mit Firmen z.B. Elektro, statt.

Beschluss:

Zur Kenntnis – ohne förmlichen Beschluss!

Neubau Sporthalle Neuching:

-

Vergabe Allwettertennisplatz

Sachvortrag:

Von den insgesamt vier Tennisplätzen an der Sporthalle Neuching wurden bereits drei in konventioneller Ziegelsandbauweise realisiert. Der vierte Platz soll als Allwetterplatz gestaltet werden, was bedeutet, dass er das ganze Jahr über bespielbar ist.

Tennis Force 2 Allwetter Platz:

Der angefragte Tennisplatz verfügt über eine ITF-Zertifizierung und ist somit sowohl für den regulären Spielbetrieb als auch für Turniere zugelassen. Der Belag ist durch Patentrecht geschützt und wird ausschließlich vom Hersteller sowie exklusiv vom angefragten Unternehmen verbaut.

Beim Bayerischen Tennisverband wurden seitens der Verwaltung Alternativen angefragt. Jedoch teilte der BTV mit, dass es derzeit keine konkurrierenden Beläge auf dem Markt gibt, die die erforderlichen Anforderungen erfüllen.

Beschluss:

Aufgrund des patentrechtlichen Schutzes und des Mangels an Konkurrenzprodukten beauftragt der Gemeinderat die Firma Sportbau Krainz aus Wolkersdorf (Österreich) mit dem Bau des Allwetterplatzes.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Neubau Kinderhaus Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Mittlerweile wurden die Fliesenarbeiten in der Bädern abgeschlossen und die Sanitärtrennwände ausgemessen und bestellt.

Am Montag, 27.11. wurde mit 2 Wochen Verspätung mit den Parkettarbeiten begonnen, da der Nachunternehmer für die vorbereitenden Spachtelarbeiten ausgefallen ist. Die Fertigstellung verschiebt sich dadurch auf ca. Ende Januar 2024. Die Kindehausleitung ist darüber informiert.

Die Gastro-Küche wurde bereits angeliefert und wird am Freitag, 01.12.2023 aufgebaut.

Beschluss:

Zur Kenntnis – ohne förmlichen Beschluss!

Gewerbegebiet Lüßwiesen:

-

Errichtung öffentlicher Stellplätze als Ersatz

Sachvortrag:

Im Zuge der Errichtung der Flüchtlingsunterkunft auf den öffentlichen Stellplätzen im Gewerbegebiet Lüßwiesen wurde in einer früheren Bauausschusssitzung nach der Ortseinsicht vorgeschlagen auf dem Grundstück der Gemeinde Neuching, Fl.-Nr.: 1136/2 Ersatzweise Stellplätze zu errichten.

In der darauffolgenden Gemeinderatssitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten für die Errichtung von Stellplätzen dort zu prüfen.

Anbei sind 2 mögliche Varianten dargestellt.

Das zur Verfügung stehende Grundstück ist 10m breit und ca. 35m lang.

Variante 1:

Bei dieser Variante ist auf dem Grundstück der Gemeinde in der Mitte eine 4m breite Fahrgasse und beidseitig je 5 Längsparker mit je ca. 7m Länge also insgesamt 10 Stellplätze geplant. Eine Fahrgasse und senkrecht angeordnete Stellplätze ist auf Grund der nur 10m zur Verfügung stehenden Breite nicht möglich, da bei 2,5m breiten Stellplätzen 6,5m Fahrgasse notwendig sind.

Nachteilig an dieser Variante ist, dass die Fahrzeuge nicht wenden können und somit ein Rückwärtsfahren erforderlich wird.

Variante 2:

Der südlich angrenzende Eigentümer der Fl.-Nr.: 1136/3 ist Anfang Oktober auf die Gemeinde Neuching zugekommen und hat von sich aus vorgeschlagen, zur Abhilfe bzw. zur Verbesserung der Stellplatzsituation einen 2m breiten und 20m langen Grundstücksstreifen in Flucht seiner Gewerbehalle für die Errichtung von Stellplätzen zur Verfügung zu stellen.

Hierauf wurde diese Variante entwickelt, in der 8 Stellplätze mit ca. 5,5m Länge und eine 6,5m breite Fahrgasse errichtet werden können. Zudem sind im Einfahrtsbereich neben der Trafostation 2 Längsparker vorgesehen, sodass insgesamt ebenfalls 10 Stellplätze entstehen können.

Vorteil bei dieser Variante ist, dass auf Grund der Anordnung der Stellplätz und der 6,5m breiten Fahrgasse ein Wenden im Zuge des Ausparkens möglich ist und somit zumindest die 8 Senkrechtparker wieder vorwärts auf die Straße ausfahren können.

Entsprechend der Entscheidung des Gemeinderates müsste bei beiden Varianten der Hochbord entlang der Straße abgesenkt, der Grünstreifen zw. Straße und Gehweg befestigt und die Höhe des gepflasterten Gehweg angepasst werden. Zudem ist noch abzustimmen, wie die Stellplätze und Fahrgasse befestigt werden sollen.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt, auf der Flurnummer 1136/2 öffentliche Stellplätze als Ersatz zu errichten.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Beschluss 2:

Die Stellplatzanlage soll gem. der Variante 2 entsprechend dem Sachvortrag errichtet werden.

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Beschluss 3:

Die Stellplatzanlage soll nach Rücksprache mit dem südlich angrenzenden Eigentümer der Fl.-Nr.: 1136/3 kostengünstig befestigt werden.

Abstimmungsergebnis 3:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Beschluss 4:

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die vorstehend beschlossene Ausführung einzuholen.

Abstimmungsergebnis 4:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Strombezug für kommunale Liegenschaften und Anlagen ab 2024:

-

Vergabe Stromliefervertrag in der Zeit vom 01.01.2024 – 31.12.2025/26

Sachvortrag:

Zum 31.12.2023 endet der Stromlieferungsvertrag zwischen der SEW Stromversorgungs GmbH und der Gemeinde Neuching. In der Sitzung vom 31.05.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, das die Gemeinde Neuching nicht an der Bündelausschreibung durch den Bayer. Gemeindetag teilnimmt. Die Gemeinde Neuching hat gemäß VOB mindestens 3 Vergleichsangebote einzuholen.

Beschluss:

Die Gemeinde Neuching schließt den Stromliefervertrag für die kommunalen Liegenschaften und Anlagen in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 mit der SEW Stromversorgungs GmbH ab, nachdem vom bisherigen Versorger auch das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14