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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 1/2024
Neuching amtlich
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Grund- und Mittelschule Finsing - Bekanntmachung Schulanmeldung

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE SCHULANMELDUNG

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 werden alle Kinder schulpflichtig,

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die spätestens bis zum 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden.

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die zwischen 1. Juli und 30. September 2024 sechs Jahre alt werden (Einschulungskorridor) und deren Erziehungsberechtigten den Beginn der Schulpflicht nicht auf das nächste Schuljahr verschieben.

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deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben.

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die bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid muss vorgelegt werden).

Alle Kinder, auf die die oben genannten Grundlagen zutreffen, durchlaufen das Einschulungs- und Anmeldeverfahren an unserer Schule (auch alle Kinder aus dem Einschulungskorridor).

Erziehungsberechtigte von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, haben die Möglichkeit, die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr zu verschieben. In diesem Fall müssen Sie dies bis spätestens 10. April 2024 der Schule schriftlich mitteilen (Formular auf der Homepage).

Bei Kindern, die zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten eine Schulaufnahme beantragen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Grundschule.

Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt werden.

Alle Informationen zum Einschulungs- und Anmeldeverfahren finden Sie zusätzlich auf unserer Homepage (www.schule-finsing.de) unter dem Reiter Einschulung.

Die Anmeldung erfolgt postalisch.

Die Anmeldeunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 08. März 2024 an der Schule eingehen.