Sitzungstag 03.12.2024
öffentlich Sitzung
Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung
Sachvortrag:
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 12.11.2024 wurde der Auftrag für die Durchführung der Regenerierung und Teilerneuerung der technischen Ausrüstung am Brunnen II vergeben.
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt den Auftrag für die Regenerierung und Teilerneuerung der technischen Brunnenausrüstung am Brunnen II an die Firma BRG GmbH aus Buch am Erlbach mit einer Angebotssumme von 94.704,96 € brutto.
Der Antrag wurde mit 12:0 Stimmen angenommen.
Weiter wurde in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 12.11.2024 im Zuge des Hochwasserschutzes Unterschwillach eine Entscheidung über die Glasfasermitverlegung getroffen.
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung über vorbereitende Maßnahmen für einen späteren Glasfaserausbau und beschließt die Ausführung von Variante 4.
Der Antrag wurde mit 7:5 Stimmen angenommen.
Umbau Feuerwehrhaus Ottenhofen:
- Vorstellung Bestandsanalysen der Fachplaner
- weiteres Vorgehen
Sachvortrag:
Am 22.04.2024 fand die Objektbegehung durch die Fachplaner statt. Die danach erstellten Protokolle wurden am 29.04.2024 vom Bereich Haustechnik (Sanitär, Heizung, Lüftung) sowie am 15.10.2024 bzw. am 22.11.2024 in überarbeiteter Form vom Bereich Elektrotechnik der Verwaltung übersendet.
In der Sitzung werden die Berichte durch die jeweiligen Fachplaner vorgestellt. Zudem werden durch die Planer Fragen für deren weitere Planungsschritte gestellt und sollen im Gemeinderat behandelt werden.
Weiter wird durch den Architekten der Projektzeitplan in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss!
Entscheidung über weitere Zusammenarbeit im Rahmen des Kooperationsvertrages zwischen der Energievision Landkreis Erding (EVE) und der Energieallianz Bayern (EaB);
- Bericht aus der 23. Gesellschafterversammlung EVE inkl. der dort gehaltenen Präsentationen "Solarpark Hirschau" und "Bürgerbeteiligungsmodelle"
Sachvortrag:
In der EVE-Gesellschafterversammlung am 23.10.24 wurde eine Präsentation vorgestellt.
| Diese umfasst | |
| • | die Entwürfe der Gesellschaftsverträge der als GmbH & Co. KG angedachten Projektgesellschaft |
| o | sprich dem Gesellschaftsvertrag der KG, an der Sie sich dann als Kommanditisten gemäß den Anteilen aus der ebenfalls angefügten Gesellschafterliste beteiligen würden |
| o | sowie den Gesellschaftsvertrag der als Komplementärin vorgesehenen Landkreis Erding Solarpark Verwaltungs-GmbH, welche dann nach erfolgtem Beschluss durch die EVE-Gesellschafterversammlung diese gründen und später gemeinsam mit einer EAB-Tochter (diese würde dann der EVE 50% der GmbH-Anteile zum Gründungspreis abkaufen) halten würde |
| • | die voraussichtliche künftige Gesellschafterliste der Gesellschaft |
| • | die technische Beschreibung des Projektes |
| • | die aktuelle Wirtschaftlichkeitsprognose des Projektes |
Die Konstruktion einer GmbH & Co. KG wird für solche PV/Wind-Projektgesellschaften regelmäßig v.a. aus steuerlichen Gesichtspunkten gewählt. Da eine KG als Personengesellschaft eine Vollhafterin braucht (die sogenannte Komplementärin), dies aber oftmals keine Privatperson sein möchte, um nicht mit dem Privatvermögen zu haften, wird im Konstrukt der GmbH & Co. KG eben eine GmbH als Vollhafterin ausgewählt und damit faktisch eine Haftungsbeschränkung erreicht, da die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften und die Komplementär-GmbH auch nur mit ihrem Haftkapital von in der Regel 25T € ausgestattet ist.
Für beide dieser Gesellschaften (also die KG und die GmbH) wird auch ein - in unserem Fall kommunalrechtlich unbedenklicher - Gesellschaftsvertrag benötigt.
Über die Gründung der Komplementär-GmbH und der späteren Veräußerung von 50% dieser an die EAB-Tochter würden wir in den kommenden Wochen auf einer weiteren Gesellschafterversammlung der EVE beschließen (vorbehaltlich der Freigabe durch die Rechtsaufsicht).
Über die Beteiligung an und Kapitalisierung der KG müsste wiederum jeder der Beteiligungsinteressierten in seinen jeweiligen Gremien beschließen (beim Landkreis und den Stadtwerken Erding wegen der Beteiligungshöhe ebenfalls vorbehaltlich der Freigabe durch die Rechtsaufsicht).
Beschluss:
„Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinde Ottenhofen die Solarpark Hirschau GmbH & Co. KG nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrags gründet und sich an dieser mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5.609,00 €, maximal jedoch mit einem Anteil von 0,641 % der gesamten Kommanditeinlagen beteiligt.
Mit der vorstehenden unmittelbaren Beteiligung der kommunalen Gesellschaft an der Solarpark Hirschau GmbH & Co. KG stimmt der Gemeinderat zugleich zu, dass die noch durch die EVE zu gründende Landkreis Erding Solarpark Verwaltungs GmbH mit dem ebenfalls als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag als Komplementärin der Solarpark Hirschau GmbH & Co. KG eintritt und deren Geschäfte führt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Wertstoffhoferweiterung Raiffeisenstraße
Sachvortrag:
Das Landratsamt Erding als zuständige Behörde für den Wertstoffhof hat der Gemeinde Ottenhofen eine Grobskizze samt Erläuterungsbericht zugesandt.
Es wird ein neuer Zaun um das neue Gebiet errichtet, inkl. Ein - und Ausfahrt.
Der Glascontainer soll demnach neben den Altkleiderbehälter und den Papiercontainer in den öffentlichen „Parkplätzen“ untergebracht werden.
Durch die angedachten Maßnahmen würde Platz für 1-2 Container mehr entstehen. Es würde alles übersichtlicher und lockerer gestaltet werden können, was ein schnelleres Abwickeln der Entsorgung mit sich bringen würde und das An- und Abfahren der Container immens erleichtert.
Die Verwaltung empfiehlt, dass zusätzlich mind. die Hälfte des Grüngürtels auf der Süd-Ost Seite gerodet werden soll. Die entstehende Fläche sollte gepflastert werden, damit der Aufenthaltscontainer und kleinere Rollcontainer usw. seitlich aufgestellt werden könne. Somit sollte alles nochmals entzerrt und übersichtlicher und gepflegter werden. Es sollte dann möglich sein, dass 2 Container zusätzlich aufgestellt werden könnten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Grobplanung des Landratsamtes zuzustimmen. Die Empfehlung der Verwaltung zur Rodung des Grünstreifens soll mit dem Landratsamt abgestimmt werden und ist mit in die Detailplanung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |