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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 1/2026
VG amtlich
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(GN) Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten

Nach § 50 ff BMG (Bundesmeldegesetz) kann Widerspruch gegen Datenübermittlungen in folgenden Fällen eingetragen werden:

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Auskunft an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nach § 50 Abs. 1 BMG u.a. im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.03.2026.

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Auskunft an Adressbuchverlage.

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Auskunft an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.

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Auskunft an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

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Auskunft aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen.

Eine Sperre kann schriftlich hier im Rathaus Oberneuching beantragt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, Sperren über unsere Homepage zu beantragen (Bürgerserviceportal - Übermittlungssperren).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter der

- Telefonnummer 08123932661 – Fr. Scherer - zur Verfügung.