Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 1/2026
Ottenhofen amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

(GO) Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 18.11.2025

öffentliche Sitzung

Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung

Sachvortrag:

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 21.10.2025 wurde die Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS mit Beladung für die FF Ottenhofen beschlossen.

Es ergingen folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt ein Fahrgestell und Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS gemäß Angebot vom 06.10.2025 (Los 1 und Los 2) mit der Angebotsnr. 020-P21086, mit einen Gesamtwert von brutto (inkl. 19% MwSt.) 585.358,62 € (Fahrgestell brutto 152.022,50 €, Aufbau brutto 433.336,12 €) bei der Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH zu erwerben.

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die Beladung (Los 3) für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS gemäß Angebot vom 07.10.2025 Los 3 mit Angebotsnummer 1125128 mit einem Gesamtwert von 35.796,06 € (inkl. 19% MwSt.) bei der Fa. Stirner GmbH zu erwerben.

Die Anträge wurden mit 12:0 Stimmen angenommen.

Generalsanierung Feuerwehrhaus Ottenhofen:

- Sachstand zur Entwurfsplanung

Sachvortrag:

Nach der Gemeinderatssitzung im Juni, bei welchem die damalige Entwurfsplanung vorgestellt und Fragen der Fachplaner beantwortet wurden, fand noch ein gemeinsamer Termin mit den Feuerwehrkommandanten, dem Architekten und Fachplanern und der Verwaltung am 21.07.2025 statt. Im Weiteren wurden noch geringe Anpassungen an der Gebäudeplanung vorgenommen und das Tragwerk der Fahrzeughalle abgeändert.

Bis zur Gemeinderatssitzung wird auch eine Kostenberechnung durch das Architekturbüro vorgelegt.

In den nächsten Wochen werden noch die Fachplaner den Entwurf ausarbeiten und eine detaillierte Kostenberechnung für die technische Gebäudeausrüstung erstellen. Die abschließende Entwurfsplanung und vollständige Kostenberechnung soll dann Anfang 2026 vorliegen und dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Ergänzung vom 18.11.2025:

Im Planergespräch am 13.11.2025 wurde der folgende Projektablauf besprochen:

Fertigstellung Entwurf HLS + ELT:  —  bis Ende Feb. 2026

Fertigstellung Genehmigungsplanung:  —  bis Ende Feb. 2026

Vorstellung abschließende KBR:  —  GR-Sitzung am 10.03.2026

Behandlung Bauantrag:  —  GR-Sitzung am 10.03.2026

Erstellung Ausführungsplanung + LVe:  —  bis Juni 2026

Auftragsvergaben Hauptgewerke:  —  GR-Sitzung am 28.07.2026

Ausführungsbeginn Generalsanierung:  —  Sept. 2026

Fertigstellung Generalsanierung:  —  Herbst 2027

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass der 1. Kommandant Florian Wagner das Wort ergreifen darf.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Erneuerung Wasserhaus Ottenhofen:

- Sachstand zur Entwurfsplanung

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2025 wurden die damals noch offenen Punkte u.a. zur Größe der PV-Anlage usw. abgestimmt und entschieden. Daran anschließend wurde die Entwurfsplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro fertig gestellt.

Gem. der Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten von 3.153.100,77 €.

Feststellung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Sachvortrag:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Prüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2024 vom 16.09.2025. Einwendungen werden nicht erhoben.

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Nr. 3 „Rechnungsprüfung der digitalen Belege“

Im Zuge der örtlichen Rechnungsprüfung wurde bekannt, dass hierfür ein eigenes Modul erworben werden muss. Das Modul wurde zwischenzeitlich beauftragt bzw. erworben. Für 2025 ist die Bearbeitung mit dem Rechnungsprüfungsmodul möglich. Hier gibt es auch ein separates Benutzerhandbuch für Rechnungsprüfer bzw. es kann auch gerne vorab eine gesonderte Schulung für den Rechnungsprüfungsausschuss angeboten werden.

Die AKDB hat mitgeteilt, dass sog. Folgeanordnungen für Änderungen zurzeit nur in OK.FIS, und somit nur in Papierform erstellt werden können.

Die Anregung der Rechnungsprüfer bzgl. eines automatischen Prozesses von der SOLL-Setzung über das Zeitbuch und die Zahlung auf dem Kontoauszug wurde an die AKDB weitergeleitet. Es wurde aber noch keine Rückmeldung erhalten.

Zu Nr. 3.2 „Mieten und Pachten“

Steigende Energiepreise, Inflation und höhere Lohnkosten treiben die Nebenkosten nach oben und belasten Mieter und Mieterinnen, die ohnehin unter steigenden Kaltmieten leiden. Mit der Energiekrise im Jahr 2022 sind Nebenkosten deutlich gestiegen.

Zu 3.4 „Neubau Mehrfamilienhaus“

-DTA-Sammelbelege: Die Mitarbeiterinnen in der Kasse wurden daraufhin gewiesen, darauf zu achten, dass die Belege chronologisch abgelegt werden.

-Für die Wohnungen 9 und 10 im Dachgeschoss wurden Markisen beschafft, die ursprünglich im Bauprogramm nicht vorgesehen waren. Die Markisen sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich, da bei diesen beiden Wohnungen, im Gegensatz zu allen anderen 8 Wohnungen, kein baulicher Sonnenschutz vorhanden war. Über allen Balkonen oder Terrassen befindet sich ein Balkon oder eine Betondecke mit 2m Tiefe, die auf der darunterliegenden Fläche Schatten spendet.

Die Kosten für die Markisen konnten durch den Entfall der im Bauentwurf vorgesehenen Schiebeläden an den Stirnseiten der Balkone zur Erdinger Straße hin kompensiert werden, für die in der Kostenberechnung vom Juli 2022 ein Betrag von 9.894,98 € brutto eingestellt war. Zudem werden die Kosten im Zuge des Neubaus mit dem Fördersatz von 30 % gefördert.

Es ist richtig, dass es sich um Mietwohnungen handelt, die Markisen bleiben jedoch bei einem Mieterwechsel am Gebäude und dienen nach Ansicht der Verwaltung zur Wertsteigerung der Immobilie.

Daher wurde auf Vorschlag des Bauamts durch die erste Bürgermeisterin die Beschaffung der Markisen veranlasst.

Zu 3.5 „Neubau Kinderhaus“

Die Schlusszahlung für die SZ Regel- u. Klimatechnik war am 09.10.2024 fällig. Evtl. war dies die Ursache für die vergebliche Suche. Die Überweisung erfolgte mit dem DTA-Beleg, Nr. 4204 über die VR-Bank Erding eG

Haushaltsüberschreitungen über 5.000 EUR (überplanm., Ausgaben

Haushaltsüberschreitungen über 2.500 EUR (außerplanm.)

Bezeichnung

Haushalts-stelle

Haushalts-ansatz

in EUR

Über-schreitung

in EUR

Kommunale Verkehrsüberwachung

1122.6300

32.000,-

7.457,80

Schule Ottenhofen, Bewirtschaftung

2110.5400

49.000,-

7.632,96

Wasserversorgung, Baumaßnahme

8150.9500

(A) 0,-

75.325,45

(A) = außerplanmäßig

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2024 wurden bereits in der Sitzung vom 24.06.2025 (TOP 10) genehmigt.

Vom Prüfungsausschuss konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Die Jahresrechnung 2024 kann festgestellt und die Entlastung erteilt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis. Die weiteren Ausführungen hinsichtlich des Ergebnisses der Jahresrechnung 2024 sind aus dem beiliegenden Prüfungsbericht, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.

Die Jahresrechnung 2024 wird hiermit festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Entlastung der Jahresrechung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Sachvortrag:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 und die damit verbundene Feststellung der Jahresrechnung ist fristgerecht gem. Art. 102 Abs. 3 GO erfolgt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung 2024 festgestellt und dem Gemeinderat neben der erfolgten Feststellung auch die Entlastung der Jahresrechnung 2024 empfohlen.

Beschluss:

Die Bürgermeisterin wird an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

11

Allgemeine Gemeindewahl;

- Bestellung Wahlleiter

Sachvortrag:

Am 08. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt.

Der Wahlleiter für die Kommunalwahl wird gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz durch den Gemeinderat berufen.

Zum Wahlleiter können berufen werden der erste Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, einer der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der Gemeinde Wahlberechtigten.

Nicht berufen werden können, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Die erste Bekanntmachung des Wahlleiters muss ab dem 09. Dezember 2025 erfolgen und an die Rechtsaufsichtsbehörde gemeldet werden. Aufgrund dessen ist dieser jetzt zu berufen.

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Andrea Knauer als Wahlleiterin für die Kommunalwahl 2026 in der Gemeinde Ottenhofen zu berufen. Als Stellvertretende Wahlleiterin wird Frau Lisa Lechner vorgeschlagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beruft Frau Andrea Knauer zur Wahlleiterin für die Kommunalwahl 2026 in der Gemeinde Ottenhofen. Als stellvertretende Wahlleiterin wird Frau Lisa Lechner bestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11