Die Gemeinde Neuching hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 erlassen, sie tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit samt ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching in Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching, Zimmer 11, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Das Landratsamt Erding hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.04.2023, Az.: 31-1-941 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt und die Genehmigung erteilt.
Haushaltssatzung der Gemeinde Neuching, Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Gemeinde Neuching folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.760.420,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.584.260,00 EUR
ab.
Der gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.943.140 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 400 v.H. | |
| b) | für Grundstücke (B) — 400 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer — 370 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.