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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 10/2023
Neuching amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 28.03.2023

öffentliche Sitzung

Haushalt 2023:

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Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

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Beratung und Beschlussfassung Finanzplan 2023 - 2026

Sachvortrag:

Vorbericht zum Haushalt 2023 der Gemeinde Neuching

Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2018

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt

Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen. Bei Zuführungen die diese Mindestzuführung übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“.

Die Gemeinde Neuching hat in diesem Jahr zusammen mit den noch aufzunehmenden Krediten Ausgaben für Tilgungen in Höhe von 406.000 EUR zu leisten. Die jährliche Abschreibung im Bereich der Friedhöfe beträgt 5.850 EUR. Durch die geplante Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern von 300 v.H. auf 400 v.H. und der Gewerbesteuer von 350 v.H. auf 370 v.H. und den damit verbundenen Mehreinnahmen kann die erforderliche Mindestzuführung erreicht werden. Vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ist in diesem Jahr eine Zuführung in Höhe von 461.910 EUR möglich. Die „Freie Spitze“ beträgt somit rund 50.000 EUR. Die Gemeinde Neuching erhält 2023 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 105.300 EUR. Die Kreisumlage beträgt bei einer Anhebung des Umlagesatzes von 51,70 % auf 53,47 % nunmehr 2.011.000 EUR (+ 320.000 EUR). Die VG-Umlage ist um 53.600 EUR auf 599.000 EUR gestiegen. Die Einnahmen aus dem Gewerbesteueraufkommen werden u.a. durch Anhebung des Hebesatzes um rund 240.000 EUR höher erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer wird um rund 210.000 EUR höher erwartet. Der Anteil am Einkommensteuerersatz wird ebenfalls um ca. 14.000 EUR auf 195.000 EUR steigen. Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.

Rücklagenentwicklung:

Der Ist-Bestand der Girokonten, der Geldanlagen und Bargeld zum 31.12.2022 betrug 4.236.098,29 EUR. Als Festgelder waren zum 01.01.2023 insgesamt 4.180.867,96 EUR angelegt. Nach dem voraussichtlichen Stand der Jahresrechnung 2022 ist entgegen der geplanten Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 4.523.580 EUR nunmehr eine Entnahme in Höhe von ca. 830.000 EUR zu rechnen. Im Haushaltsplan 2023 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 3.600.200 EUR eingeplant.

Für die Ortschronik ist eine Sonderrücklage in Höhe von 16.154,76 EUR vorhanden. Diese wird für die Anschaffung der Hofchronik im HH-Jahr 2023 entnommen und damit aufgelöst.

Haushaltsausgabereste wurden nicht gebildet.

Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.300,- EUR gezeichnet.

Schuldenentwicklung:

Stand der Schulden zum:

EUR

31.12.2018

0

31.12.2019

1.064.500,-

31.12.2020

1.050.493,-

31.12.2021

994.465,-

31.12.2022

3.783.437,-

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushalt 2023 und deren finanzielle Auswirkungen (mit „f.A.“ gekennzeichnet)

Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt von 2023 bis 2026 (§ 3 Nr. 2 KommHV):

Im Haushaltsplan 2023 ist eine Zuführung in Höhe von 461.910 EUR möglich. In den Folgejahren wird mit einer Kreisumlage, auf weiterhin hohem Niveau und mit einer Schlüsselzuweisung gerechnet. Die Höhe der künftigen Einkommensteuerbeteiligungen wurde auf Grund der aktuellen Prognosen der Steuerschätzer angepasst. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden nach Anpassung des Hebesatzes ansteigend bewertet.

Nach den augenblicklichen Werten der Finanzplanung sind in den Jahren 2023 bis 2026 Zuführungen zum VmHH zwischen 138 T€ und 461 T€ möglich. Die Mindestzuführung, aus Tilgung und Abschreibung in diesen Jahren beträgt zwischen 406 T€ und 526 T€. Damit wird die Mindestzuführung nur teilweise erreicht.

Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV):

Für den Neubau einer Kindertagesstätte sind im Finanzplan folgende Ausgaben eingeplant:

2022: 1,8 Mio. €, (Ist-Ausgaben)

2023: 5,75 Mio. € und

2024: 600T€

Für die Erschließungskosten des Mehrfamilienhauses im Baugebiet „Am Kampelbach“ sind in diesem Jahr 110 T€ berücksichtigt. Für den Neubau einer Sporthalle sind im laufenden Jahr und im Finanzplan folgende Ausgaben eingeplant:

2022: 3,1 Mio. €, (Ist-Ausgaben)

2023: 3,4 Mio. €

Im Jahr 2024 ist der Erwerb von 1 Mehrzweckfahrzeug für die Feuerwehr NN und einem Löschfahrzeug LF20 Kats für die Feuerwehr ON eingeplant.

Im Jahr 2023 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage i.H.v. 3,6 Mio. € eingeplant. Im Jahr 2023 ist neben der Rücklagenentnahme eine Kreditaufnahme von mind. 4,94 Mio. € zum Bau der neuen Sporthalle und der neuen Kindertagesstätte erforderlich. Die allgemeine Rücklage wird zum Ende des Haushaltsjahres vor-

aussichtlich 581 T€ betragen. Die Finanzplanung basiert auf den Zahlen für 2023.

Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV):

Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit wurde nur geringfügig durch Kontoüberziehungen (abweichender Buchungs- und Wertstellungstag) in Anspruch genommen.

Entwicklung des Vermögens (§ 3 Nr. 1 KommHV):

Bei der Gemeinde Neuching werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Anlagennachweise nach § 76 KommHV sind im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe erstellt. Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteil der VR-Bank Erding) beträgt 1.300,00 EUR.

27.03.2023 Aktualisierung

Beschluss 1:

Der Haushaltssatzung 2023 und dem Haushaltsplan 2023 einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis 1:

Beschluss 2:

Dem Finanzplan für die Jahre 2023 – 2026 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis 2:

Antrag auf 3. Änderung des Bebauungsplans "Lößbergfeld - Abschnitt II in Oberneuching

Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 28.02.2023 wurde durch die Eigentümerin des Grundstücks Fuchsstraße 26, Fl.-Nr. 517/39 Gem. Oberneuching die 3. Änderung des Bebauungsplans „Lößbergfeld – Abschnitt II in Oberneuching“ beantragt, so dass ein Doppelhaus zulässig ist, welches auch real geteilt werden kann.

Nach Festsetzung Nr. 4.2 des Bebauungsplans sind in diesem Bereich bisher nur Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig.

Grundsätzlich lässt die Festsetzung Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten auch zwei Wohneinheiten nebeneinander zu. Ein Einzelhaus ist es aber nur dann, wenn keine Kommuntrennwand zwischen den Wohneinheiten errichtet wird und das Einzelhaus nicht real geteilt wird. Ein Doppelhaus dagegen besitzt eine Kommuntrennwand und kann real geteilt werden.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans wurde nur für die bis dahin unbebauten Grundstücke Fl.-Nr. 517/41 und 517/42 Gem. Oberneuching Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten und Doppelhäuser mit maximal einer Wohneinheit je Doppelhaushälfte zulässig.

Sollte sich der Gemeinderat für die Änderung des Bebauungsplans aussprechen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf den weiteren Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lößbergfeld – Abschnitt II in Oberneuching“ Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten und Doppelhäuser mit maximal einer Wohneinheit je Doppelhaushälfte zuzulassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Lößbergfeld – Abschnitt II in Oberneuching“ unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Antragstellerin.

Abstimmungsergebnis:

Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes des Eisenbahn-Bundesamts

Sachvortrag:

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat auch die Kommune die Möglichkeit unter dem Link: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunalbeteiligung eine eigene Stellungnahme abzugeben.

Beschluss:

Ohne förmlichen Beschluss!

Neubau Sporthalle Neuching:

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Sachstand

Sachvortrag:

Bezüglich der Nutzung der Sporthalle für die Feier am 23.04.2023 ist die Verwaltung bereits in stetigem Kontakt mit den Behörden und Fachleuten. Dieser Punkt wird bis zur Sitzung geklärt.

Der neue Estrich mit Schnellzement wurde bis 25.03.2023 eingebaut. Die Flächen können in der kommenden Woche aufgeheizt und in 2 Wochen gefliest werden.

Mit den Malerarbeiten wurde bereits begonnen.

Der Sportboden in der Sporthalle wird von 03.04. bis 14.04.2023 eingebaut, so dass die Halle für die Veranstaltung am 23.04.2023 nutzbar ist.

Neubau Kinderhaus am Sportgelände:

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Sachstand

Sachvortrag:

Am Kinderhaus wird in dieser Woche die Verglasung der Fensterelemente eingesetzt. Die Fassadenelemente sollen bis 31.03.2023 fertig eingebaut sein.

Die Dachdeckerarbeiten, sowie Installationsarbeiten sind in Ausführung.

Mit den Trockenbauarbeiten wurde in der letzten Woche begonnen. Ebenso mit der Rohinstallation von HLS und Elektro.

Neubau Kinderhaus am Sportgelände:

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Vergabe Landschaftsbauarbeiten

Sachvortrag:

In der 07. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Landschaftsbauarbeiten im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an zahlreiche Firmen versendet.

Die Submission fand am Mittwoch, 15.03.2023 um 13:00 Uhr statt. Die Angebote wurden anschließend durch die Bauer Landschaftsarchitekten geprüft.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus am Sportgelände“ wird die Leistung Landschaftsbauarbeiten an die Firma Huber Landschaftsbau GmbH aus 85447 Fraunberg vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Neubau Kinderhaus am Sportgelände:

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Vergabe Fliesenarbeiten

Sachvortrag:

In der 07. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Fliesenarbeiten im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an zahlreiche Firmen versendet.

Die Submission fand am Mittwoch, 15.03.2023 um 13:10 Uhr statt. Die Angebote wurden anschließend durch PSA Architekten geprüft.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus am Sportgelände“ wird die Leistung Fliesenarbeiten an die Firma Franz Kellner GmbH aus 85368 Moosburg a. d. Isar vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Bauhof Neuching:

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Vergabe Frontmäher

Sachvortrag:

Der jetzige Grillo-Mäher ist 26 Jahre alt und funktioniert nicht mehr so wie er soll.

Es wird das Gras nicht mehr richtig abgesaugt, da das Schaufelrad verschlissen ist und immer

wieder reißen die Keilriemen, die das Mähwerk antreiben. Des Weiteren ist der Spritverbrauch (Benzin) enorm.

Für Mäharbeiten von größeren Flächen wird ein neuer Mäher benötigt.

Die Mittel wurden für den Haushalt 2023 beantragt.

Es liegen drei vergleichbare Angebote für einen neuen und ein Angebot für einen gebrauchten Diesel-Frontmäher vor.

Wirtschaftliche Wertung der Angebote:

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Radlmaier aus Babensham mit der Gebrauchtmaschine. Diese ist Baujahr 04/21, hat 145 Betriebsstunden, neuen Kundendienst und diverse Extras: - Luftsitz

-

Zusätzlicher Messersatz

-

Kundendienst bei 250 Betriebsstunden

Beschluss:

Der Auftrag für einen FERRARI Frontmäher Turbograss 922D (Gebrauchtmaschine) für den Bauhof Neuching wird an die Fa. Radlmaier aus Babensham vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Halteverbotszone Gewerbegebiet Neufinsing/Neuching

Sachvortrag:

Die Gemeinde Finsing erlässt eine Halteverbotszone im Gewerbegebiet Lüßwiesen. Hierzu werden zwei Halteverbotszonenschilder mit dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ an den beiden Einfahrten in das Gewerbegebiet im Gemeindegebiet Finsing aufgestellt.

Da auf dem Teil des Gewerbegebiets der Gemeinde Neuching bereits eine Halteverbotszone angeordnet ist, überschneiden sich die Beschilderungen in der Feldlerchenstraße an der Gemeindegrenze.

Die Gemeinde Finsing bittet deshalb, das Halteverbotszonenschild an der Ortsgrenze zu Finsing zu entfernen und an der Einfahrt Feldlerchenstraße in das Gewerbegebiet das Halteverbotszonenschild mit dem Zusatzschild „Parken in gekennzeichneten Flächen“ zu ergänzen.

Die Kosten für das Zusatzzeichen übernimmt die Gemeinde Finsing.

Aus Sicht der Verwaltung wäre das Anbringen des Zusatzschildes „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ an der bereits bestehenden Beschilderung sinnvoll, da die Gemeinde Neuching in der Zukunft Parkflächen durch eine Kennzeichnung schaffen könnte, ohne die Beschilderung ändern zu müssen.

Da es in der Feldlerchenstraße derzeit keine gekennzeichneten Flächen gibt, ändert das Zusatzzeichen nichts am geltenden eingeschränkten Parkverbot.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und stimmt der Beschilderung wie im Vorschlag der Gemeinde Finsing zu.

Abstimmungsergebnis: