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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 10/2024
Neuching amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 09.04.2024

öffentliche Sitzung

Haushalt 2024;

-

Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

-

Beratung und Beschlussfassung Finanzplan 2024 - 2027

Sachvortrag:

Vorbericht zum Haushalt 2024

der Gemeinde Neuching

Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2019

Verwaltungshaushalt

EUR

Vermögenshaushalt

EUR

2019

5.231.570,00 EUR

4.534.755,00 EUR

2020

6.026.390,00 EUR

4.476.020,00 EUR

2021

6.288.990,00 EUR

5.449.420,00 EUR

2022

6.734.990,00 EUR

10.109.120,00 EUR

2023

7.760.420,00 EUR

10.584.260,00 EUR

2024

7.896.270,00 EUR

4.675.500,00 EUR

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt

Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen. Bei Zuführungen die diese Mindestzuführung übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“.

Die Gemeinde Neuching hat in diesem Jahr zusammen mit den noch aufzunehmenden Krediten Ausgaben für Tilgungen in Höhe von 377.000 EUR zu leisten. Die jährliche Abschreibung im Bereich der Friedhöfe beträgt 5.850 EUR. Vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ist in diesem Jahr eine Zuführung in Höhe von 47.640 EUR möglich. Eine sog. „Freie Spitze“ ist damit nicht vorhanden. Die Gemeinde Neuching erhält 2024 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 102.500 EUR. Die Kreisumlage beträgt bei einer Anhebung des Umlagesatzes von 53,47 % auf 55,50 % nunmehr 2.204.100 EUR (+ 193.000 EUR). Die VG-Umlage ist um 67.650 EUR auf 766.650 EUR gestiegen. Die Einnahmen aus dem Gewerbesteueraufkommen werden mit rund 1.900.000 EUR leicht rückläufig erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer wird um rund 95.000 EUR höher erwartet. Der Anteil am Einkommensteuerersatz wird ebenfalls um ca. 7.000 EUR auf 202.000 EUR steigen. Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.

Rücklagenentwicklung:

Der Ist-Bestand der Girokonten, der Geldanlagen und Bargeld zum 31.12.2023 betrug 1.661.300,30 EUR. Als Festgelder waren zum 01.01.2024 insgesamt 1.547.771,33 EUR angelegt. Nach dem voraussichtlichen Stand der Jahresrechnung 2023 ist entgegen der geplanten Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 3.600.200 EUR nunmehr eine Entnahme in Höhe von ca. 2.852.000 EUR zu rechnen. Im Haushaltsplan 2024 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 716.360 EUR eingeplant.

Haushaltsausgabereste wurden nicht gebildet.

Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.300,- EUR gezeichnet.

Schuldenentwicklung:

Stand der Schulden zum:

EUR

31.12.2018

0

31.12.2019

1.064.500,-

31.12.2020

1.050.493,-

31.12.2021

994.465,-

31.12.2022

3.783.437,-

31.12.2023

5.457.409,-

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushalt 2024 und deren finanzielle Auswirkungen (mit „f.A.“ gekennzeichnet)

EPL 0

Planung Generalsanierung WC’s,

Büro-Umzug  —  40.000 EUR

EPL 1

Anschaffungen für beide FFWen,

Schutzkleidung, Gerätschaften, Pager  —  55.000 EUR

f.A.: Für die Gegenstände sind geringe Unterhaltskosten zu erwarten.

Planung Löschwasser Harlachen,  —  50.000 EUR

Planung digitale Sirenen  —  10.000 EUR

EPL 4:

Erwerb Spielplatzgeräte  —  5.000 EUR

Neubau KiTa – EDV-,

Büro- u. Zimmerausstattung,

KiGa - Gartensitzgruppe,  —  215.000 EUR

Neubau KiTa  —  1.750.000 EUR

f.A. Folgekosten für Betrieb und Bewirtschaftung

EPL 5:

Neubau einer Sporthalle  —  1.150.000 EUR

Ausstattung für neue Sporthalle  —  150.000 EUR

f.A. Folgekosten zurzeit nicht absehbar

Zuschuss an Sportverein  —  13.000 EUR

EPL 6:

Planung/Neubau

Dorfenbrücke „Am Mühlbach“  —  210.000 EUR

Neubepflanzung, Forellenweg  —  3.000 EUR

Generalsanierung

Gehweg, Sonnenstraße  —  80.000 EUR

Erweiterung Straßenbeleuchtung

zw. NN und ON  —  62.000 EUR

EPL 7:

Generalsanierung

Regenwasserkanäle  —  10.000 EUR

Bauhof, Erwerb Hochdruckreiniger

(Hako), Fahrzeug  —  39.000 EUR

f.A. Folgekosten für Unterhalt

EPL 8:

Grunderwerb für Baugebiet,

Tauschfläche  —  192.000 EUR

f.A.: Zurzeit nicht bekannt.

Ortsmitte NN, Müllhäuschen  —  23.000 EUR

MFH Am Kampelbach,

Erschließungskosten  —  110.000 EUR

Fertigstellung

Wohncontainer-Anlage (Asyl)  —  130.000 EUR

EPL 9:

Tilgungsausgaben  —  377.000 EUR

Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt von 2024 bis 2027

(§ 3 Nr. 2 KommHV):

Im Haushaltsplan 2024 ist eine Zuführung in Höhe von 47.640 EUR möglich. In den Folgejahren wird mit einer Kreisumlage, auf weiterhin hohem Niveau und mit einer Schlüsselzuweisung gerechnet. Die Höhe der künftigen Einkommensteuerbeteiligungen wurde auf Grund der aktuellen Prognosen der Steuerschätzer angepasst. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden leicht ansteigend bewertet.

Nach den augenblicklichen Werten der Finanzplanung sind in den Jahren 2024 bis 2027 Zuführungen zum VmHH zwischen 47 T€ und 315 T€ möglich. Die Mindestzuführung, aus Tilgung und Abschreibung in diesen Jahren beträgt zwischen 383 T€ und 505 T€. Damit wird die Mindestzuführung voraussichtlich in keinem Jahr erreicht. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahresrechnungen hat jedoch ergeben, dass die tatsächliche Zuführung jeweils deutlich höher ausfiel. Es ist damit zu erwarten, dass die Mindestzuführung dennoch erreicht wird.

Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV):

Für den Neubau einer Kindertagesstätte sind im Finanzplan folgende Ausgaben eingeplant:

2022:

1,8 Mio. €, (Ist-Ausgaben)

2023:

3,12 Mio. € (Ist-Ausgaben) und

2024:

1,965 Mio. €

Für die Erschließungskosten des Mehrfamilienhauses im Baugebiet „Am Kampelbach“ sind in diesem Jahr 110 T€ berücksichtigt.

Für den Neubau einer Sporthalle sind im laufenden Jahr und im Finanzplan folgende Ausgaben eingeplant:

2022:

3,1 Mio. €, (Ist-Ausgaben)

2023:

3,02 Mio. €, (Ist-Ausgaben)

2024:

1,3 Mio. €

Im Jahr 2025 ist der Erwerb von 1 Mehrzweckfahrzeug für die Feuerwehr NN und im Jahr 2026 ein Löschfahrzeug LF20 Kats für die Feuerwehr ON eingeplant.

Im Jahr 2024 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage i.H.v. 716.000 € eingeplant. Im Jahr 2024 ist neben der Rücklagenentnahme eine Kreditaufnahme von 2,345 Mio. € zur Finanzierung der neuen Sporthalle und der neuen Kindertagesstätte erforderlich. Die Kreditaufnahme erfolgt im Rahmen der Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2023. Hier wurde eine Kreditermächtigung von insgesamt 4,503 Mio. € genehmigt. Davon wurden jedoch nur 2,0 Mio: € abgerufen, so dass noch eine Kreditermächtigung von 2,503 Mio. € verfügbar ist. Die Kreditermächtigung hat gem. Art. 71 Abs. 3 GO (neue Fassung) nun eine Gültigkeit bis zum

Ende des maßgeblichen Finanzplanungszeitraumes, hier der 31.12.2026. In der Finanzplanung von 2024 und 2025 ist jeweils der Neubau von einer „Dorfen“-Brücke berücksichtigt.

Die allgemeine Rücklage wird zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich

611 T€ betragen. Im HH-Jahr 2025 ist eine Zuführung an die allgem. Rücklage i.H.v. 62 T€, in den Jahren 2026 und 2027 eine Entnahme i.H.v. 429 T€ bzw. 28 T€ geplant. Die Finanzplanung basiert auf den Zahlen für 2024.

Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV):

Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit wurde nur geringfügig durch Kontoüberziehungen (abweichender Buchungs- und Wertstellungstag) in Anspruch genommen.

Entwicklung des Vermögens (§ 3 Nr. 1 Komm):

Bei der Gemeinde Neuching werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Anlagennachweise nach § 76 KommHV sind im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe erstellt. Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteil der VR-Bank Erding) beträgt 1.300,00 EUR.

Beschluss:

Der Haushaltssatzung 2024 und dem Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Beschluss:

Dem Finanzplan für die Jahre 2024 – 2027 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Sporthalle Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Mittlerweile wurde die Vereinbarung zur Kostenübernahme der Beteiligten Firmen und Planer am Estrichschaden von allen in der Vereinbarung aufgeführte Parteien unterzeichnet und jedem ein Exemplar mit allen Unterschriften verteilt.

Am 26.03. hat ein Termin mit Vertretern des Tennisvereins, der Landschaftsbaufirma und der Verwaltung stattgefunden. Es wurden die noch immer ausstehenden Nacharbeiten am Tennisplatz selbst, sowie dem direkten Umfeld besprochen. Dabei wurden auch das nachträgliche Austauschen von Landschaftsrasen durch Gebrauchsrasen, die Geländearbeiten zwischen den Tennisplätzen bzw. Parkplätzen und zur Kreisstraße hin, sowie das Anlegen von einer Fläche mit Schotterrasen nördlich der Tennisplätze zum Obstlehrgarten hin besprochen. Dafür wird die Gartenbaufirma ein Nachtragsangebot erstellen. Zudem werden örtliche Gartenbaufirmen um Vergleichsangebote gefragt.

Weiter wurde auch die Pflanzung von Bäumen und das Aufstellen von Bänken im Bereich um die Tennisplätze besprochen, was durch den Tennisvereine bzw. AKNU umgesetzt werden soll.

Sporthalle Neuching:

-

Abstimmung Ausführung Küche Vereinsheim

Sachvortrag:

Die Gemeindeverwaltung Neuching hat zwei Angebote von Fachfirmen für die Ausstattung der Küche im Vereinsheim der Sporthalle Neuching eingeholt. Es wurden Anfragen für eine konventionelle Küche aus Holzwerkstoff sowie für eine Gastroküche aus Edelstahl gestellt. Beide Varianten sind in Bezug auf die verbauten Geräte miteinander vergleichbar.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt die Einholung zwei weiterer Angebote über die Variante Gastroküche.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Kinderhaus Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Mittlerweile hat die neue Elektrofirma die Arbeiten am Kinderhaus aufgenommen. Derzeit ist Elektrofirma damit beschäftigt die Stromleitungen durchzumessen und Pläne für die Unterverteilungen zu erstellen. Dies muss als erstes geschehen, da die Verteilungen 4-6 Wochen Lieferzeit benötigen. Erst nach Durchsicht der Kabel können Termine für die weiteren Arbeiten genannt werden.

Da die Außenanlagen mittlerweile fertig gestellt sind, findet am 17.04.2024 die Abnahme mit der Landschaftsbaufirma statt.

Die Verkleidungsplatten für die Spielgerätehäuser und das Müllhaus werden voraussichtlich in der 19. KW, also Anfang Mai geliefert und moniert.

Halteverbot in der Birkenstraße

Sachvortrag:

In der Birkenstraße werden vermehrt Autos und Anhänger entlang der Straße geparkt, sodass zum Teil Ausfahrten blockiert werden und ein Durchkommen mit LKW´s und landwirtschaftlichen Maschinen schwierig ist. Teilweise werden auch Fahrzeuge von Anwohnern absichtlich auf die Straße gestellt um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Derzeit gilt von der Münchner Straße kommend ein einseitiges eingeschränktes Halteverbot. Geschwindigkeitsmessungen der Polizei ergaben keine nennenswerten Überschreitungen.

Eine Möglichkeit, das Parken in der Birkenstraße einzudämmen, wäre, ein beidseitiges Halteverbot zu erlassen bzw. eine Halteverbotszone (Birkenstraße, Dorfenweg, Weidenweg) zu errichten. Diese Regelung würde jedoch das schnellere Fahren begünstigen. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass die Ahndung von Verstößen des ruhenden Verkehrs aktuell nicht möglich ist.

Bei einem beidseitigen Halteverbot ist das Parken in der Birkenstraße verboten, die Anlieger können jedoch auf die angrenzenden Straßen Dorfenweg und Weidenweg ausweichen. Das Parkproblem verlagert sich somit nur in andere Straßen. Bei einer Halteverbotszone gilt das Halteverbot in allen oben genannten Straßen.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt das beidseitige Halteverbot / die Halteverbotszone in der Birkenstraße.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

12

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13