Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 10/2026
VG amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

(VG) Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15.05.2026 sind in den Gemeinden Neuching und Ottenhofen zur Zahlung fällig:

1.

Grundsteuer für das 2. Vierteljahr 2026 des Rechnungsjahres

2.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 2. Vierteljahr 2026 des Rechnungsjahres.

Durch das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht. Die Zahlung kann nur in Ausnahmefällen erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:

Gemeinde Neuching:

VR-Bank Erding: IBAN DE58 7016 9605 0007 1108 20

BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen:

IBAN: DE66 7005 1995 0000 3500 90

BIC: BYLADEM1ERD

Gemeinde Ottenhofen:

VR-Bank Erding: IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12

BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen:

IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86

BIC: BYLADEM1ERD

Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen und sofern noch nicht geschehen, ein SEPA Lastschriftmandat bei der Gemeinde einzureichen. Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.