Plangebiet, ohne Maßstab, Quelle: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, 10/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuching hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Finkenweg“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.04.2023 wurde in der Sitzung am 25.04.2023 gebilligt und zur Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Finkenweg“ liegt östlich der St.-Martin-Straße und umfasst die Grundstücke, welche sich entlang des Finkenwegs erstrecken. Im Norden bilden der Finkenweg 9 und 16 und im Süden der Finkenweg 2 und 4/4a den Abschluss.
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 163 (Teilfläche), 164, 164/1, 164/2, 164/3, 164/4, 164/5, 164/6, 164/7, 164/8, 164/9, 164/10, 164/11, 164/12, 164/13, 164/14, 164/15 und 164/16 Gem. Oberneuching.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auch aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Die Gemeinde Neuching ist wie viele Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt München einem stetigen Bevölkerungswachstum ausgesetzt. Die Aufgabe der Kommunen besteht folglich darin, der anhaltenden Nachfrage an Wohnraum durch geeignete Instrumente zu begegnen. Es ist das übergeordnete Ziel der vorliegenden Bebauungsplanänderung die städtebauliche Ordnung in dem Bereich „Finkenweg“ zu gewährleisten.
Aktuell liegen der Gemeinde in dem Bereich Bauanfragen vor, die eine gesamtheitliche Überarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Finkenweg“ sowie die Überprüfung von Nachverdichtungsmöglichkeiten in diesem Gebiet erfordern. Die Planung zielt also auch darauf ab, zukünftig eine angemessene, verträgliche Nachverdichtung in dem Bereich zu ermöglichen, um den gegenwärtigen gemeindlichen Herausforderungen angemessen zu begegnen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Finkenweg“ bestehend aus Satzung und Begründung in der Fassung vom 25.04.2023 liegt vom
Mo., 05.06.2023 bis einschließlich Fr., 07.07.2023
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Oberneuching, 1. OG. im Flurbereich des Bauamts während der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch auch 14.00 - 18.00 Uhr) aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching (https://www.vg-oberneuching.de/) eingesehen werden.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich während der allgemeinen Geschäftsstunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.
Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:
| • | Telefon: | 08123 / 9326-60 |
| • | E-Mail: | info@vg-oberneuching.de |
Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit für die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_01_datenschutz-informationspflichten.pdf