Sitzungstag: 25.04.2023
Kommunales Flächenmanagement
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in diversen Workshops und aufgrund diverser Anfragen zur Nachverdichtung Richtwerte zur gemeindlichen Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich erarbeitet und möchte diese aufgrund der Besprechung im Anschluss an den Workshop bezüglich des Flächennutzungsplans am 17.03.2023 folgendermaßen anpassen. Die Regelung der Anzahl der Wohneinheiten erfolgt in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße:
| - Einzelhaus (1-2 WE) | 300 m² Grundstücksfläche/Wohneinheit |
| - Doppelhaus | 250 m² Grundstücksfläche/Wohneinheit |
| - Reihenhaus | 250 m² Grundstücksfläche/Wohneinheit |
| - Mehrfamilienhaus | 250 m² Grundstücksfläche/Wohneinheit |
| - Wohnungen bis zu 60 m² Wohnfläche | 150 m² Grundstücksfläche/Wohneinheit |
| - Wohnungen über 60 m² Wohnfläche | 250 m² Grundstücksfläche/Wohneinheit |
Ergänzend:
| - | Gesamt-GRZ von 0,6 ohne Tiefgarage und 0,8 mit Tiefgarage |
| - | Ausnahmen für geförderten Wohnungsbau |
Der Rahmenplan der Gemeinde Neuching aus dem Jahre 2009 bleibt weiterhin bestehen.
Zur Ermittlung des Nachverdichtungspotentials innerhalb von Bebauungsplänen müssen diese jeweils separat betrachtet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Anpassung der Richtwerte entsprechend dem Sachvortrag und der Beratung in der Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
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| 6. Änderung des Bebauungsplans "Oberneuching - Nordost | |
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 11.11.2022 wurde durch die Eigentümer der Grundstücke Bergfeldstraße 8, Fl.-Nrn. 571/17 Gem. Oberneuching (707 m² Grundstücksgröße) und Bergfeldstraße 10, 571/18 Gem. Oberneuching (685 m² Grundstücksgröße) die 6. Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching – Nordost“ beantragt, so dass jeweils im südlichen Grundstücksbereich die Möglichkeit einer weiteren Bebauung geschaffen wird. Außerdem wurde gebeten, je Flurnummer drei Wohneinheiten zu ermöglichen.
In der Sitzung vom 02.03.2021 wurde der Antrag auf 6. Änderung des Bebauungsplans seinerzeit abgelehnt, da zuerst die Untersuchung der Nachverdichtungspotenziale durchgeführt werden sollte.
Das Kommunale Flächenmanagement sieht für das Quartier „O11“ für die beiden betreffenden Grundstücke im südlichen Bereich ein Nachverdichtungspotenzial vor. Der Richtwert von 300 m² Grundstücksgröße/Wohneinheit würde jeweils durch die Zulassung eines weiteren Einzelhauses eingehalten. Bei Zulassung einer insgesamt dritten Wohneinheit je Grundstück wird dieser nicht mehr eingehalten.
Im Bebauungsplan „Oberneuching – Nordost“ sind in diesem Bereich nicht mehr als zwei Wohneinheiten je Einzelhaus zulässig, zudem ist bisher nur ein Einzelhaus je Baugrundstück möglich.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching – Nordost“ beschlossen. Auf den Grundstücken Bergfeldstraße 8, Fl.-Nrn. 571/17 Gem. Oberneuching und Bergfeldstraße 10, 571/18 Gem. Oberneuching sollten jeweils zwei Wohneinheiten zugelassen werden. Auch sollte nach Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer auf dem unbebauten Grundstück Bergfeldstraße 4, Fl.-Nr. 571/25 Gem. Oberneuching in diesem Zuge auch die Festsetzung von Gewerbe auf Wohnen gleich mitangepasst werden.
Die Eigentümer der Grundstücke Bergfeldstraße 8, Fl.-Nr. 571/17 Gem. Oberneuching und Bergfeldstraße 10, Fl.-Nr. 571/18 Gem. Oberneuching haben daraufhin mitgeteilt, dass an einer Änderung des Bebauungsplans kein Interesse mehr besteht, wenn insgesamt nur zwei Wohneinheiten auf den Grundstücken zulässig sind.
Direkt im Anschluss an den Workshop bezüglich des Flächennutzungsplans am 17.03.2023 wurde die Thematik im Gemeinderat nochmals besprochen. Unter Einhaltung des gemeindlichen Richtwerts bezüglich der Anzahl der Wohneinheiten im Verhältnis zur Grundstücksfläche wurde folgende Möglichkeit der Zulassung der Wohneinheiten abgesprochen:
| 1 x Einzelhaus (Bestand) | 300 m² |
| Doppelhaushälfte | 250 m² |
| Wohnung mit bis zu 60 m² Wohnfläche | 150 m² |
| 700 m² |
Durch die Eigentümer des Grundstücks Bergfeldstraße 10, Fl.-Nr. 571/18 Gem. Oberneuching wurde mit Schreiben vom 27.03.2023 daraufhin der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching – Nordost“ zurückgezogen, seitens des Eigentümers Bergfeldstraße 8, Fl.-Nr. 571/17 Gem. Oberneuching besteht ebenso kein Interesse an der Änderung des Bebauungsplans.
Der Eigentümer des Grundstücks Kreuzbergstraße 4, Fl.-Nr. 571/25 Gem. Oberneuching (1.391 m² Grundstücksgröße, bebaut mit einem Einfamilienhaus) hat weiterhin Interesse an einer Änderung des Bebauungsplans. Nach Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer bittet dieser auf dem Grundstück zwei weitere Einfamilienhäuser zu ermöglichen:
| 1 x Einzelhaus (Bestand) | 300 m² |
| 2 x Einzelhaus (Neubau) x 300 m² | 600 m² |
| 900 m² |
Für das bestehende Einzelhaus wurde zudem angeregt eine zweite Wohneinheit zu ermöglichen. Der gemeindliche Richtwert bezüglich der Anzahl der Wohneinheiten (1.200 m²) im Verhältnis zur Grundstücksfläche (1.391 m²) wird damit eingehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching – Nordost“ unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Antragsteller.
Auf dem Grundstück Kreuzbergstraße 4, Fl.-Nrn. 571/25 Gem. Oberneuching sollen insgesamt drei Einzelhäuser (1x Bestand und 2 Neubau) zugelassen werden. Im bestehenden Einzelhaus sollen zwei Wohneinheiten zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
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| 3. Änderung des Bebauungsplans "Finkenweg" | |
| - | Auslegungsbeschluss für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB |
Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderats am 22.11.2022 wurde die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Finkenweg“ beschlossen.
Danach wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 28.03.2023 die Grundkonzeption der 3. Änderung des Bebauungsplans „Finkenweg“ hinsichtlich folgender Punkte vorberaten:
In der Sitzung des Gemeinderats soll der Auslegungsbeschluss für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Finkenweg“ in der Fassung vom 25.04.2023 für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
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| Sporthalle Neuching: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
In der neuen Sporthalle, wie auch den Nebenräumen und dem Mehrzweckbereich, werden zur Zeit noch verschiedenste Ausbauarbeiten ausgeführt. Die Fertigstellung des Bodenbelags im Mehrzweckraum im OG ist für Anfang Juni vorgesehen.
Eine Abnahme durch den Brandschutzsachverständigen ist für die zweite Monatshälfte im Mai vorgesehen. Danach kann die Nutzungsaufnahme für Mitte Juni 2023 beim LRA Erding angezeigt werden und danach der Betrieb vsl. ab 1. Juli 2023 aufgenommen werden.
Bei den Außenanlagen finden von 17.04. bis 20.04.2023 die Asphaltarbeiten statt. In der Woche von 24.04. bis 28.04. ist der Aufbau der Ballfangzäune für die Tennisplätze vorgesehen. Anfang Mai wird dann mit der Herstellung der Tennisplätze mit der Bewässerung und den Belägen begonnen. Hierfür sind ca. 5 Wochen vorgesehen, so dass diese bis Mitte Juni 2023 benutzbar sein werden.
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| Sporthalle Neuching: | |
| - | Informationen zur möglichen Beschriftung für Namensgebung |
Sachvortrag:
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine Namensgebung für die neue Sporthalle angeregt, sowie die Anbringung eines entsprechend Schriftzuges dafür.
Nach Rücksprache mit dem Architekturbüro wurde ein Schriftzug, wie er an der Ostseite der Sporthalle im Bereich der Fensterbrüstung der Sporthalle möglich wäre, bei den Stadtwerken in Erding ausgeführt. Dieser kostete damals knapp 8.000 € und wurde, aus einzelnen Buchstaben, die hinterleuchtet sind, hergestellt. Auf Grund der Preissteigerungen in den letzten Jahren wäre mit Kosten von rund 10.000 € zu rechnen.
Auf Grund der vorgesehen Beleuchtung an der Auskragung vom OG ist einen Stromzuführung für die mögliche Beleuchtung bereits vorhanden.
Nach dem Abbau des Gerüstes an der Ostfassade am 21.04.2023 kann ein Foto von dieser Gebäudeseite aufgenommen werden und der Schriftzug darin ein möglicher Schriftzug dargestellt werden. Zudem kann die mögliche Fläche im Zuge der Veranstaltung am 23.04.2023 vom Gemeinderat selbst in Augenschein genommen werden.
Sollte sich der Gemeinderat für eine Namensgebung und die Anbringung eines solchen Schriftzuges entscheiden, können hierfür konkrete Angebote nach Kenntnis über den Namen eingeholt werden.
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss!
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| Sporthalle Neuching: | |
| - | Festlegung der Nutzungsgebühren |
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und legt die Nutzungsgebühren für die Halle wie folgt fest:
| Hallenhälfte intern | 12,00 EUR/h + MwSt. |
| Hallenhälfte extern | 17,00 EUR/h + MwSt. |
| Gesamte Halle Tagesmiete | 150,00 EUR/h + MwSt. |
| Gymnastikraum OG intern | 5,00 EUR/h + MwSt. |
| Gymnastikraum OG extern | 12,00 EUR/h + MwSt. |
| Mehrzweckraum OG intern | 8,00 EUR/h + MwSt. |
| Mehrzweckraum OG extern | 12,00 EUR/h + MwSt. |
| Mehrzweckraum pro Tag | 25,00 EUR/h + MwSt. |
| Vereinsheim Nutzung bis 5 Stunden durch Vereinsmitglieder | 80,00 EUR/h + MwSt. |
| Vereinsheim Nutzung über 5 Stunden durch Vereinsmitglieder | 100,00 EUR/h + MwSt. |
| Vereinsheim Nutzung bis 5 Stunden durch Externe | 150,00 EUR/h + MwSt. |
| Vereinsheim Nutzung über 5 Stunden durch Externe | 180,00 EUR/h + MwSt. |
| Vereinsheim Nutzung nach vorhergegangenem Training | 5,00 EUR/h + MwSt. |
| Tennis pro Platz intern | 10,00 EUR/h + MwSt. |
| Tennis pro Platz extern | 20,00 EUR/h + MwSt. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
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| Neubau Kinderhaus Neuching: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
Beim neuen Kinderhaus finden zur Zeit die Rohinstallationen der Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung und Elektro statt. Mit der Herstellung der Trockenbauwände wurden ebenfalls schon begonnen.
Die Fensterelemente sind alle schon gesetzt, es fehlen noch die Verglasungen an den Treppenhäusern, da diese von außen eingeglast werden müssen und hierfür zuerst das Fassadengerüst abgebaut werden muss, was den Abschluss der Dacharbeiten voraussetzt.
Dies soll alles bis Ende April erfolgen.
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| Neubau Kinderhaus Neuching: | |
| - | Vergabe PV-Anlage |
Sachvortrag:
In der 12. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die PV-Anlage im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an 30 Elektro-Firmen versendet.
Die Submission fand 3 Wochen später am Mittwoch, 12.04.2023 um 13:00 Uhr statt.
Es wurden nur 2 Angebote eingereicht, die anschließend durch das Elektro-Planungsbüro Silberbauer geprüft wurden.
Günstigster Bieter ist die Firma STUK GbR aus 85368 Wang, die auch schon die Elektroinstallationsarbeiten im neuen Kinderhaus ausführt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus am Sportgelände“ wird die Leistung PV-Anlage an die Firma STUK GbR aus 85368 Wang vergeben, sofern die PV-Anlage eine Leistung zwischen 28 und 30 kWp erreicht und ein Speicher enthalten ist,
da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 14 |
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| Asphaltkleinflächensanierung im Gemeindegebiet Neuching | |
Sachvortrag:
Die Gemeindestraßen im Gemeindegebiet sind stellenweise in einem schlechten Zustand und sollen daher kleinflächig saniert werden.
Das Bauamt der Gemeinde Neuching hat drei Angebote angefordert.
Es haben zwei Firmen ein Angebot angegeben, eine Firma hat aus Kapazitätsgründen absagen müssen.
Maßnahme:
Die Arbeiten erfolgen an folgenden Straßen:
Birkenstraße (Moos)
Eicherloherstraße
Harlachen
Kirchenstraße Kreuzung Moosinninger Straße
Lausbach
Tassilostraße
Die Bituminöse Asphalttrag- und Deckschicht wird aufgebrochen und entsorgt. Im Anschluss wird die Planie neu erstellt bzw. wird die vorhandene nachverdichtet.
Als Abschluss wird die neue Asphalttrag- und Deckschicht eingebaut und verdichtet inkl. Fugenband.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt die Firma Feldmaier aus Freising die genannten Straßen im Gemeindegebiet zu sanieren, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |