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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 11/2024
VG amtlich
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VG amtlich

Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine:

Nutzen Sie unser Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.

Den Antrag stellen Sie unter

landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/fahrzeug-verkehr-

sicherheit-gewerbe/fuehrerscheinstelle/stufenweiser-

umtausch-alter-fuehrerscheine/

oder Sie scannen den QR-Code

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.

Das Landratsamt bittet die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein. Der Antrag ist auf der Homepage (www.landkreis-erding.de Führerscheinstelle - Führerscheinumstellung/Ersatzführerschein) hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.

Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung). Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 25,30 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 Euro.

Wir bitten die Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:

1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr Führerscheinumtausch (grau + rosa) bis:

Vor 1953

19.01.2033

bitte warten

1953 bis 1958

19.01.2022

bitte umtauschen

1959 bis 1964

19.01.2023

bitte umtauschen

1965 bis 1970

19.01.2024

bitte umtauschen

1971 oder später

19.01.2025

bitte umtauschen

2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr: Führerscheinumtausch (Kartenführerscheine) bis:

1999 bis 2001

19.01.2026

bitte warten

2002 bis 2004

19.01.2027

bitte warten

2005 bis 2007

19.01.2028

bitte warten

2008

19.01.2029

bitte warten

2009

19.01.2030

bitte warten

2010

19.01.2031

bitte warten

2011

19.01.2032

bitte warten

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

bitte warten