Sitzungstag 08.04.2025
öffentliche Sitzung
Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 11.03.2025 wurde eine Entscheidung über die Besetzung der Minijob-Stelle als Hausmeister für die Sporthalle Neuching getroffen.
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt Herr Georg Kronseder als Hausmeister für die Sporthalle Neuching einzustellen.
Der Antrag wurde mit 15:0 Stimmen angenommen.
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 11.03.2025 wurde die Errichtung einer E-Ladesäule am Sportgelände Neuching beschlossen.
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt, der Erweiterung des Ladesäulenvertrages mit SEW zuzustimmen.
Der Antrag wurde mit 15:0 Stimmen angenommen.
| Haushalt 2025; | |
| - | Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 |
| - | Beratung und Beschlussfassung Finanzplan 2025 - 2028 |
Sachvortrag:
Vorbericht zum Haushalt 2025 der Gemeinde Neuching
Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2020
| Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt |
| EUR | EUR |
| 2020 | 6.026.390,00 EUR | 4.476.020,00 EUR |
| 2021 | 6.288.990,00 EUR | 5.449.420,00 EUR |
| 2022 | 6.734.990,00 EUR | 10.109.120,00 EUR |
| 2023 | 7.760.420,00 EUR | 10.584.260,00 EUR |
| 2024 | 7.896.270,00 EUR | 4.675.500,00 EUR |
| 2025 | 8.437.800,00 EUR | 2.365.400,00 EUR |
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten
| Bezeichnung | 2025 | 2024 | 2023 |
| Ansatz | Ansatz | Ergebnis |
| in EUR | in EUR | in EUR |
Einnahmen:
| Grundsteuer A | 42.500 | 47.500 | 47.101,89 |
| Grundsteuer B | 288.000 | 270.000 | 265.235,75 |
| Gewerbesteuer | 1.950.000 | 1.900.000 | 1.978.303,29 |
| Beteiligung Einkommensteuer | 2.775.000 | 2.625.000 | 2.553.931,00 |
| Einkommensteuerersatz | 202.000 | 202.000 | 189.328,00 |
| Schlüsselzuweisung | 48.500 | 102.500 | 105.288,00 |
| Investitionszuweisung | 110.000 | 110.000 | 110.000,00 |
| Gemeindeant. a.d.Umsatzsteuer | 115.000 | 108.000 | 106.367,00 |
| Grunderwerbsteuer | 60.000 | 45.000 | 32.068,00 |
| Gebühren und Abgaben | 634.000 | 718.700 | 526.812,04 |
| Mieten und Pachten | 583.300 | 482.000 | 233.999,04 |
| Konzessionsabgabe | 73.500 | 69.500 | 63.984,44 |
| Verkehrsüberwachung | 370.000 | 100.000 | 73.636,50 |
| Verkauf von Grundstücken | 70.000 | 0 | 0 |
| Kreditaufnahme | 0 | 2.345.000 | 2.000.000,00 |
| Bezeichnung | 2025 | 2024 | 2023 |
| Ansatz | Ansatz | Ergebnis |
| in EUR | in EUR | in EUR |
Ausgaben:
| Personalausgaben | 2.368.800 | 2.428.400 | 2.034.762,97 |
| Grunderwerb | 1.000 | 192.000 | 0,00 |
| Hochbaumaßnahmen | 1.137.800 | 3.257.500 | 6.770.224,88 |
| Tiefbau/Erschließungsmaßn. | 250.000 | 320.000 | 635,00 |
| Gewerbesteuerumlage | 180.000 | 175.000 | 184.290,00 |
| Kreisumlage | 2.270.320 | 2.204.100 | 2.010.942,00 |
| Umlage an VG | 774.300 | 766.650 | 599.516,35 |
| Verkehrsüberwachung | 226.500 | 60.000 | 50.174,32 |
| Schulverbandsumlagen | 651.400 | 615.500 | 560.081,00 |
| Gebäude- u. Straßenunterhalt | 264.400 | 223.100 | 158.354,45 |
| Zuführung z. Verm.HH. | 267.700 | 47.640 | 1.003.130,10 |
| Ausgaben für Tilgung | 472.150 | 377.000 | 326.028,00 |
| Zuführung z. allg. Rücklage. | 21.550 | 0 | 0 |
Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen. Bei Zuführungen, die diese Mindestzuführung übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“.
Die Gemeinde Neuching hat in diesem Jahr Ausgaben für Tilgungen in Höhe von 472.150 EUR zu leisten. Die jährliche Abschreibung im Bereich der Friedhöfe beträgt 5.850 EUR. Vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ist in diesem Jahr eine Zuführung in Höhe von 267.700 EUR möglich. Eine sog. „Freie Spitze“ ist damit nicht vorhanden. Die Gemeinde Neuching erhält 2025 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 48.500 EUR. Die Kreisumlage beträgt bei einer Senkung des Umlagesatzes von 55,50 % auf 53,75 % nunmehr 2.270.320 EUR (+65.000 EUR). Die VG-Umlage ist um 8.000 EUR auf 774.300 EUR gestiegen. Die Einnahmen aus dem Gewerbesteueraufkommen werden mit rund 1.950.000 EUR leicht rückläufig erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer wird um rund 150.000 EUR höher erwartet. Der Anteil am Einkommensteuerersatz wird mit 202.000 EUR gleichbleibend erwartet. Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.
Der Ist-Bestand der Girokonten, der Geldanlagen und Bargeld zum 31.12.2024 betrug 1.045.193,06 EUR. Als Festgelder waren zum 01.01.2025 insgesamt 971.842,63 EUR angelegt. Nach dem voraussichtlichen Stand der Jahresrechnung 2024 ist entgegen der geplanten Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 716.360 EUR nunmehr eine Entnahme in Höhe von ca. 320.000 EUR zu rechnen. Im Haushaltsplan 2025 ist eine Zuführung an die allgem. Rücklage in Höhe von 21.550 EUR eingeplant.
Haushaltsausgabereste wurden nicht gebildet.
Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.300,- EUR gezeichnet.
| Stand der Schulden zum: | EUR |
| 31.12.2018 | 0 |
| 31.12.2019 | 1.064.500,- |
| 31.12.2020 | 1.050.493,- |
| 31.12.2021 | 994.465,- |
| 31.12.2022 | 3.783.437,- |
| 31.12.2023 | 5.457.409,- |
| 31.12.2024 | 6.931.381,- |
| EPL 0: | Planung Generalsanierung WC’s, Büro-Umzug | 50.000 EUR |
| EPL 1: | Anschaffungen für beide FFWen, | |
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| LF20 KatS-Fahrgestell,Atemschutz, Pager | 206.000 EUR |
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| f.A.: Für die Gegenstände sind geringe Unterhaltskosten zu erwarten. | |
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| Planung u. Bau Löschwasser Harlachen, | 50.000 EUR |
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| Planung digitale Sirenen | 8.000 EUR |
| EPL 4: | Erwerb Spielplatzgeräte | 5.000 EUR |
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| Neubau KiTa – Schlusszahlungen, | 580.000 EUR |
|
| KiGa - Gartensitzgruppe, | 13.000 EUR |
|
| f.A. Folgekosten für Betrieb und Bewirtschaftung | |
| EPL 5: | Neubau einer Sporthalle, Schlusszahlungen | 350.000 EUR |
|
| Ausstattung für neue Sporthalle | 30.000 EUR |
|
| f.A. Folgekosten zurzeit nicht absehbar | |
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| Zuschuss an Sportverein | 62.000 EUR |
| EPL 6: | Planung/Neubau Dorfenbrücke „Am Mühlbach“ | 250.000 EUR |
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| Neubau Stellplätze, Kirchenstr. | 15.000 EUR |
|
| Generalsanierung Gehweg, Sonnenstraße | 60.000 EUR |
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| Erweiterung Straßenbeleuchtung zw. NN und ON | 85.000 EUR |
| EPL 7: | Bauhof, Erwerb Ersatz-Fahrzeug | 55.000 EUR |
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| f.A. Folgekosten für Unterhalt | |
| EPL 8: | Ortsmitte NN, Umbau EG | 21.000 EUR |
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| Beteiligung Solarpark Hirschau | 4.900 EUR |
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| Fertigstellung Wohncontainer-Anlage (Asyl) | 5.000 EUR |
| EPL 9: | Tilgungsausgaben | 472.150 EUR |
Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt von 2025 bis 2028
(§ 3 Nr. 2 KommHV):
Im Haushaltsplan 2025 ist eine Zuführung in Höhe von 267.700 EUR möglich. In den Folgejahren wird mit einer Kreisumlage, auf weiterhin hohem Niveau und mit einer Schlüsselzuweisung gerechnet. Die Höhe der künftigen Einkommensteuerbeteiligungen wurde auf Grund der aktuellen Prognosen der Steuerschätzer angepasst. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden leicht ansteigend bewertet.
Nach den augenblicklichen Werten der Finanzplanung sind in den Jahren 2025 bis 2028 Zuführungen zum VmHH zwischen 267 T€ und 613 T€ möglich. Die Mindestzuführung, aus Tilgung und Abschreibung in diesen Jahren beträgt konstant 478 T€. Damit wird die Mindestzuführung voraussichtlich in den meisten Jahren erreicht. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahresrechnungen hat zudem ergeben, dass die tatsächliche Zuführung jeweils deutlich höher ausfiel. Es ist damit zu erwarten, dass die Mindestzuführung in jedem Jahr erreicht wird.
Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV):
Für die Fertigstellung der Kindertagesstätte sind in 2025 insgesamt 580.000 EUR eingeplant. In den folge Jahren sind keine Investitionen mehr eingeplant.
Für die Fertigstellung einer Sporthalle sind im laufenden Jahr nochmals 380.000 EUR eingeplant. Hier sind vorerst ebenfalls keine Investitionen mehr eingeplant.
Im Jahr 2025 ist der Erwerb des Fahrgestells für ein Löschfahrzeug LF20 KatS für die Feuerwehr ON eingeplant. Im Jahr 2026 ist der Aufbau mit 300.000 EUR und 2027 noch die Beladung mit 50.000 EUR eingeplant
Der Neubau der Dorfenbrücke im Bereich der Straße „Am Mühlbach“ ist in diesem Jahr mit 250.000 EUR eingeplant. In den nächsten Jahren sollen weitere Brücken saniert bzw. erneuert werden. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor.
Der Sportverein erhält in diesem und nächsten Jahr jeweils einen Zuschuss über 50.000 EUR für den Neubau einer Stockschützenhalle an der Eicherloher Straße.
Die geplante Sanierung der sog. Bürgermeister-Kanäle wurde vorerst ab 2027 in den Finanzplan aufgenommen.
Die allgemeine Rücklage wird zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich
993 T€ betragen. Im HH-Jahr 2025 ist eine Zuführung an die allgem. Rücklage i.H.v. 21 T€, im Jahr 2026 eine Entnahme i.H.v. 188 T€, 2027 und 2028 eine Zuführung i.H.v. 369 T€ bzw. 293 T€ geplant. Damit wird sich die allgem. Rücklage voraussichtlich zwischen 800 T€ und 1,46 Mio. € bewegen. Die Finanzplanung basiert auf den Zahlen für 2025.
Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV):
Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit wurde nur geringfügig durch Kontoüberziehungen (abweichender Buchungs- und Wertstellungstag) in Anspruch genommen.
Entwicklung des Vermögens (§ 3 Nr. 1 KommHV):
Bei der Gemeinde Neuching werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Anlagennachweise nach § 76 KommHV sind im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe erstellt. Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteil der VR-Bank Erding) beträgt 1.300,00 EUR.
Beschluss 1:
Der Haushaltssatzung 2025 und dem Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Beschluss 2:
Dem Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
ÖPNV; Vertragsverlängerung MVV - Regionalbuslinie 262
Sachvortrag:
Der Mitfinanzierungsvertrag zur MVV-Regionalbuslinie 262 läuft zum Fahrplanwechsel 2024/25 aus. Das Landratsamt Erding hat den Gemeinden Neuching und Finsing deshalb einen Entwurf zur Vertragsverlängerung zukommen lassen.
Der neue Vertrag beginnt rückwirkend zum Fahrplanwechsel am 15.12.2024 zu laufen und endet mit Laufzeitende des Verkehrsdurchführungsvertrages am 11. Dezember 2027.
Bisher betrug die Kostenbeteiligung der Gemeinde Neuching 5.000,00 € pro Jahr. Die anteilmäßige Aufteilung der Kosten soll beibehalten werden, so dass grds. Weiterhin mit Kosten i.H.v. 5.000 € gerechnet werden muss plus ggfs. tariflichen Kostensteigerungen in geringem Ausmaß.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und stimmt dem Entwurf zur Vertragsverlängerung bezüglich der Regionalbuslinie 262 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |