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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 11/2025
Neuching amtlich
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(GN) Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 08.04.2025

öffentliche Sitzung

Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 11.03.2025 wurde eine Entscheidung über die Besetzung der Minijob-Stelle als Hausmeister für die Sporthalle Neuching getroffen.

Es erging folgender Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt Herr Georg Kronseder als Hausmeister für die Sporthalle Neuching einzustellen.

Der Antrag wurde mit 15:0 Stimmen angenommen.

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 11.03.2025 wurde die Errichtung einer E-Ladesäule am Sportgelände Neuching beschlossen.

Es erging folgender Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt, der Erweiterung des Ladesäulenvertrages mit SEW zuzustimmen.

Der Antrag wurde mit 15:0 Stimmen angenommen.

Haushalt 2025;

-

Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025

-

Beratung und Beschlussfassung Finanzplan 2025 - 2028

Sachvortrag:

Vorbericht zum Haushalt 2025 der Gemeinde Neuching

Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2020

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten

Bezeichnung

Einnahmen:

Grundsteuer A

42.500

47.500

47.101,89

Grundsteuer B

288.000

270.000

265.235,75

Gewerbesteuer

1.950.000

1.900.000

1.978.303,29

Beteiligung Einkommensteuer

2.775.000

2.625.000

2.553.931,00

Einkommensteuerersatz

202.000

202.000

189.328,00

Schlüsselzuweisung

48.500

102.500

105.288,00

Investitionszuweisung

110.000

110.000

110.000,00

Gemeindeant. a.d.Umsatzsteuer

115.000

108.000

106.367,00

Grunderwerbsteuer

60.000

45.000

32.068,00

Gebühren und Abgaben

634.000

718.700

526.812,04

Mieten und Pachten

583.300

482.000

233.999,04

Konzessionsabgabe

73.500

69.500

63.984,44

Verkehrsüberwachung

370.000

100.000

73.636,50

Verkauf von Grundstücken

70.000

0

0

Kreditaufnahme

0

2.345.000

2.000.000,00

Bezeichnung

Ausgaben:

2.368.800

2.428.400

2.034.762,97

1.000

192.000

0,00

1.137.800

3.257.500

6.770.224,88

250.000

320.000

635,00

180.000

175.000

184.290,00

2.270.320

2.204.100

2.010.942,00

774.300

766.650

599.516,35

226.500

60.000

50.174,32

651.400

615.500

560.081,00

264.400

223.100

158.354,45

267.700

47.640

1.003.130,10

472.150

377.000

326.028,00

21.550

0

0

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt

Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen. Bei Zuführungen, die diese Mindestzuführung übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“.

Die Gemeinde Neuching hat in diesem Jahr Ausgaben für Tilgungen in Höhe von 472.150 EUR zu leisten. Die jährliche Abschreibung im Bereich der Friedhöfe beträgt 5.850 EUR. Vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ist in diesem Jahr eine Zuführung in Höhe von 267.700 EUR möglich. Eine sog. „Freie Spitze“ ist damit nicht vorhanden. Die Gemeinde Neuching erhält 2025 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 48.500 EUR. Die Kreisumlage beträgt bei einer Senkung des Umlagesatzes von 55,50 % auf 53,75 % nunmehr 2.270.320 EUR (+65.000 EUR). Die VG-Umlage ist um 8.000 EUR auf 774.300 EUR gestiegen. Die Einnahmen aus dem Gewerbesteueraufkommen werden mit rund 1.950.000 EUR leicht rückläufig erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer wird um rund 150.000 EUR höher erwartet. Der Anteil am Einkommensteuerersatz wird mit 202.000 EUR gleichbleibend erwartet. Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.

Rücklagenentwicklung:

Der Ist-Bestand der Girokonten, der Geldanlagen und Bargeld zum 31.12.2024 betrug 1.045.193,06 EUR. Als Festgelder waren zum 01.01.2025 insgesamt 971.842,63 EUR angelegt. Nach dem voraussichtlichen Stand der Jahresrechnung 2024 ist entgegen der geplanten Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 716.360 EUR nunmehr eine Entnahme in Höhe von ca. 320.000 EUR zu rechnen. Im Haushaltsplan 2025 ist eine Zuführung an die allgem. Rücklage in Höhe von 21.550 EUR eingeplant.

Haushaltsausgabereste wurden nicht gebildet.

Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.300,- EUR gezeichnet.

Schuldenentwicklung:

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushalt 2025 und deren finanzielle Auswirkungen (mit „f.A.“ gekennzeichnet)

EPL 0:

EPL 1:

EPL 4:

EPL 5:

EPL 6:

EPL 7:

EPL 8:

EPL 9:

Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt von 2025 bis 2028

(§ 3 Nr. 2 KommHV):

Im Haushaltsplan 2025 ist eine Zuführung in Höhe von 267.700 EUR möglich. In den Folgejahren wird mit einer Kreisumlage, auf weiterhin hohem Niveau und mit einer Schlüsselzuweisung gerechnet. Die Höhe der künftigen Einkommensteuerbeteiligungen wurde auf Grund der aktuellen Prognosen der Steuerschätzer angepasst. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden leicht ansteigend bewertet.

Nach den augenblicklichen Werten der Finanzplanung sind in den Jahren 2025 bis 2028 Zuführungen zum VmHH zwischen 267 T€ und 613 T€ möglich. Die Mindestzuführung, aus Tilgung und Abschreibung in diesen Jahren beträgt konstant 478 T€. Damit wird die Mindestzuführung voraussichtlich in den meisten Jahren erreicht. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahresrechnungen hat zudem ergeben, dass die tatsächliche Zuführung jeweils deutlich höher ausfiel. Es ist damit zu erwarten, dass die Mindestzuführung in jedem Jahr erreicht wird.

Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV):

Für die Fertigstellung der Kindertagesstätte sind in 2025 insgesamt 580.000 EUR eingeplant. In den folge Jahren sind keine Investitionen mehr eingeplant.

Für die Fertigstellung einer Sporthalle sind im laufenden Jahr nochmals 380.000 EUR eingeplant. Hier sind vorerst ebenfalls keine Investitionen mehr eingeplant.

Im Jahr 2025 ist der Erwerb des Fahrgestells für ein Löschfahrzeug LF20 KatS für die Feuerwehr ON eingeplant. Im Jahr 2026 ist der Aufbau mit 300.000 EUR und 2027 noch die Beladung mit 50.000 EUR eingeplant

Der Neubau der Dorfenbrücke im Bereich der Straße „Am Mühlbach“ ist in diesem Jahr mit 250.000 EUR eingeplant. In den nächsten Jahren sollen weitere Brücken saniert bzw. erneuert werden. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor.

Der Sportverein erhält in diesem und nächsten Jahr jeweils einen Zuschuss über 50.000 EUR für den Neubau einer Stockschützenhalle an der Eicherloher Straße.

Die geplante Sanierung der sog. Bürgermeister-Kanäle wurde vorerst ab 2027 in den Finanzplan aufgenommen.

Die allgemeine Rücklage wird zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich

993 T€ betragen. Im HH-Jahr 2025 ist eine Zuführung an die allgem. Rücklage i.H.v. 21 T€, im Jahr 2026 eine Entnahme i.H.v. 188 T€, 2027 und 2028 eine Zuführung i.H.v. 369 T€ bzw. 293 T€ geplant. Damit wird sich die allgem. Rücklage voraussichtlich zwischen 800 T€ und 1,46 Mio. € bewegen. Die Finanzplanung basiert auf den Zahlen für 2025.

Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV):

Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit wurde nur geringfügig durch Kontoüberziehungen (abweichender Buchungs- und Wertstellungstag) in Anspruch genommen.

Entwicklung des Vermögens (§ 3 Nr. 1 KommHV):

Bei der Gemeinde Neuching werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Anlagennachweise nach § 76 KommHV sind im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe erstellt. Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteil der VR-Bank Erding) beträgt 1.300,00 EUR.

Beschluss 1:

Der Haushaltssatzung 2025 und dem Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Beschluss 2:

Dem Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

ÖPNV; Vertragsverlängerung MVV - Regionalbuslinie 262

Sachvortrag:

Der Mitfinanzierungsvertrag zur MVV-Regionalbuslinie 262 läuft zum Fahrplanwechsel 2024/25 aus. Das Landratsamt Erding hat den Gemeinden Neuching und Finsing deshalb einen Entwurf zur Vertragsverlängerung zukommen lassen.

Der neue Vertrag beginnt rückwirkend zum Fahrplanwechsel am 15.12.2024 zu laufen und endet mit Laufzeitende des Verkehrsdurchführungsvertrages am 11. Dezember 2027.

Bisher betrug die Kostenbeteiligung der Gemeinde Neuching 5.000,00 € pro Jahr. Die anteilmäßige Aufteilung der Kosten soll beibehalten werden, so dass grds. Weiterhin mit Kosten i.H.v. 5.000 € gerechnet werden muss plus ggfs. tariflichen Kostensteigerungen in geringem Ausmaß.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und stimmt dem Entwurf zur Vertragsverlängerung bezüglich der Regionalbuslinie 262 zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13