über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
ABS / NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A / -Simbach - Grenze D/A,
Planungsabschnitt (PA) 01 (Markt Schwaben - Ampfing), PFA 1.1, Strecke 5600, Bahn-km 13,400
– 22,820 und der Strecke 5601, Bahn-km 0,000 – 5,600 in den Gemeinden Kirchheim b. München,
Poing, Markt Schwaben, Ottenhofen und Wörth
(Geschäftszeichen: 651ppa/010-2026#001)
Das Vorhaben hat im Wesentlichen den zweigleisigen Ausbau der bestehenden Strecke 5600 München Ost – Simbach / Inn ab dem Bahnhof Markt Schwaben nach Osten sowie den teilweisen zweigleisigen Ausbau der Strecke 5601 in neuer Lage sowie weitere Maßnahmen im Bereich der Bahn-km 13,400 – 22,820 im Planfeststellungsabschnitt 1.1 des Planungsabschnitts 01 der Ausbaustrecke ABS/NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A / - Simbach - Grenze D/A zum Gegenstand.
Das Bauvorhaben beinhaltet neben den o.g. Maßnahmen weiter die Änderung der Oberleitungsanlage im Bahnhof Markt Schwaben und den Neubau einer durchgehenden Elektrifizierung für die Strecke 5600 östlich von Markt Schwaben, die Mitführung einer Speiseleitung vom Unterwerk Markt Schwaben zum Bahnhof Markt Schwaben auf den Oberleitungsmasten sowie erdverlegt, umfangreiche Folgemaßnahmen an Eisenbahn- und Straßenbrücken, Neubau eines Überwerfungsbauwerkes östlich vom Bahnhof Markt Schwaben zur kreuzungsfreien Ausfädelung der Strecken 5600 und 5601, Änderung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Erdinger Straße (km 22,667) als 2-gleisige Brücke, Ausrüstung mit ETCS, Rück- und Neubau von Durchlässen, tiefgreifende Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Baugrundes im Bereich des Bestands- und Ausbaugleises, Neubau der Bahnkörperentwässerung einschließlich Regenrückhaltebecken inklusiv Zufahrten, Neubau einer Überleitstelle bei Poing inkl. Erneuerung der Oberleitungsanlage im Bereich der Überleitstelle, Neubau von Rettungszufahrten und -zugängen, Neubau eines digitalen Stellwerkes mit Gleisfeldtransformatoren in Poing, Ottenhofen und Markt Schwaben, Anpassung vorhandener Ver-und Entsorgungsleitungen, Neubau von Kabelführungssystemen einschließlich Gleisquerungen, Baustellenzufahrten und Baustelleneinrichtungsflächen, Anpassung bahnparalleler Wege, Lärm - und Erschütterungsschutzmaßnahmen sowie die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen.
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin) vom 27.02.2026 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemeinden Kirchheim b. München, Poing, Markt Schwaben, Ottenhofen und Wörth beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 18.03.2026 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:
| - | Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 1 |
| - | UVP-Bericht, Planunterlage Nr. 14 |
| - | Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts, des Bestands- und Konfliktplans sowie des Maßnahmenplans, Planunterlage Nr. 15 |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Planunterlage Nr. 16 |
| - | Untersuchung zu betriebsbedingten Immissionen (Schall, Erschütterungen), Planunterlage Nr. 17 |
| - | Untersuchung zu baubedingten Immissionen (Schall, Erschütterungen), Planunterlage Nr. 18 |
| - | Unterlage zu wasserwirtschaftlichen Belangen (Entwässerungsberechnungen, Lagepläne zur Entwässerung, Übersichtslageplan Einzugsgebietsflächen, Entwässerungskonzept, Fachbeitrag Wasserrahmen-Richtlinie), Planunterlage Nr. 19 |
| - | Brand- und Katastrophenschutz, Planunterlage Nr. 21 |
| - | Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Planunterlage Nr. 22 |
| - | Gutachten zu elektromagnetischen Feldern, Planunterlage Nr. 23 |
| - | Verschattungsgutachten, Planunterlage Nr. 25 |
Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 18.05.2026 bis einschließlich 17.06.2026
bewirkt.
Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (18.05.2026 bis einschließlich 17.06.2026) schriftlich unter der Adresse: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, oder per E-Mail an Sb1-mue-nrb@eba.bund.de zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG).
| 1. | Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 18a Abs. 4 Satz 1 AEG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist – bis einschließlich 17.07.2026 – beim Eisenbahn-Bundesamt |
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| Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sind elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Möglich ist es auch, Einwendungen in schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München oder per E-Mail an Sb1-mue-nrb@eba.bund.de zu richten. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Veröffentlichung der Planunterlagen im Antrags- und Beteiligungsportal verlängert diese nicht. Die Einwendung soll das Geschäftszeichen des Vorhabens sowie den Vor- und Nachnamen und die Anschrift des Einwenders / der Einwenderin enthalten. |
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| Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren. |
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| Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. |
| 2. | Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans. |
| 3. | Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgebebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 5 Satz 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt eine Erörterung ganz oder teilweise in digitalen Formaten durchführen (§ 18a Abs. 6 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich und im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. |
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| Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. |
| 4. | Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. |
| 5. | Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. |
| 6. | Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 18b Abs. 3 AEG kann durch Veröffentlichung der Entscheidung im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. |
| 7. | Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG). |
| 8. | Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19 Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient. |
| 9. | Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://beteiligung.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html. |
| 10. | Diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Veröffentlichung im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben auch im UVP-Portal unterhttps://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht. |