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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 11/2026
Neuching amtlich
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(GN) Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 21.04.2026

öffentliche Sitzung

Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung

Sachvortrag:

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 24.03.2026 wurde die Vergabe der Instandsetzung der Sektionaltore im Feuerwehrhaus Niederneuching sowie die Nachrüstung einer Ampelanlage beschlossen.

Es erging folgender Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beauftragung der Firma Lechner Torsysteme aus Fraunberg mit folgenden Projekten:

Variante B:

Austausch der Plexiglasfenster sowie Einbau einer Fernsteuerung und Errichtung einer Ampelanlage.

Der Antrag wurde mit 14:0 Stimmen angenommen

Haushalt 2026;

-

Haushaltssatzung

-

Finanzplan

Sachvortrag:

Vorbericht zum Haushalt 2026 der

Gemeinde Neuching

Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2021

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt

Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen. Bei Zuführungen die diese Mindestzuführung übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“.

Die Gemeinde Neuching hat in diesem Jahr Ausgaben für Tilgungen in Höhe von 1.012.150 EUR zu leisten. Die jährliche Abschreibung im Bereich der Friedhöfe beträgt 5.850 EUR. Vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ist in diesem Jahr eine Zuführung in Höhe von 316.620 EUR möglich. Eine sog. „Freie Spitze“ ist damit nicht vorhanden. Die Gemeinde Neuching erhält 2026 nur eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 10.600 EUR. Die Kreisumlage beträgt bei einer Senkung des Umlagesatzes von 53,75 % auf 52,95 % nunmehr 2.361.550 EUR (+91.230 EUR). Die VG-Umlage ist um 35.000 EUR auf 789.500 EUR gestiegen. Die Einnahmen aus dem Gewerbesteueraufkommen werden mit rund 2.130.000 EUR leicht ansteigend erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer i.H.v. 2.910.000 EUR wird um rund 135.000 EUR höher erwartet. Der Anteil am Einkommensteuerersatz wird mit 215.000 EUR erwartet. Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.

Rücklagenentwicklung:

Der Ist-Bestand der Girokonten, der Geldanlagen und Bargeld zum 31.12.2025 betrug 1.351.775,50 EUR. Als Festgelder waren zum 01.01.2026 insgesamt 1.188.319,51 EUR angelegt. Nach dem voraussichtlichen Stand der Jahresrechnung 2025 ist entgegen der geplanten Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 373.200 EUR nunmehr mit einer Zuführung in Höhe von ca. 225.000 EUR zu rechnen. Im Haushaltsplan 2026 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 148.280 EUR eingeplant.

Haushaltsausgabereste wurden nicht gebildet.

Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.300,- EUR gezeichnet.

Schuldenentwicklung:

Stand der Schulden zum:

EUR

31.12.2018

0

31.12.2019

1.064.500,-

31.12.2020

1.050.493,-

31.12.2021

994.465,-

31.12.2022

3.783.437,-

31.12.2023

5.457.409,-

31.12.2024

6.931.381,-

31.12.2025

6.999.249,-

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushalt 2026 und deren finanzielle Auswirkungen (mit „f.A.“ gekennzeichnet)

EPL 0

Umbau f. Umzug Rathaus, WC-Sanierung

50.000 EUR

EPL 1

Vorbereitung Stellfläche

f. Obdachlosen-Container

10.000 EUR

 

Anschaffungen für beide FFWen,

 

LF20 KatS-Beladung, Tragkraftspritze, Atemschutz

83.000 EUR

 

f.A.: Für die Gegenstände sind geringe Unterhaltskosten zu erwarten.

 

FW-Haus NN, Umbau Toranlage, Rauchmelder usw.

10.000 EUR

 

Umrüstung digitale Sirenen

8.000 EUR

EPL. 3:

Errichtung Maibaumfundament NN

21.000 EUR

EPL 4:

Erwerb Spielplatzgeräte

5.000 EUR

 

Neubau KiTa – Schlusszahlungen,

98.500 EUR

 

f.A. Folgekosten für Betrieb und Bewirtschaftung

EPL 5:

Neubau einer Sporthalle, Schlusszahlungen

200.000 EUR

 

Ausstattung für neue Sporthalle

4.500 EUR

 

f.A. Folgekosten für Betrieb u. Bewirtschaftung

 

Zuschuss an Sportvereine

55.000 EUR

 

 

EPL 6:

Schlusszahlung Dorfenbrücke „Am Mühlbach“

3.500 EUR

 

Neubau Stellplätze, Kirchenstr.

25.000 EUR

 

Planung Generalsanierung

Gehweg, Sonnenstraße

5.000 EUR

 

Erweiterung Straßenbeleuchtung Wolfsleben

15.000 EUR

EPL 7:

Friedhof NN, Außenbeleuchtung, Tor-Sanierung

11.500 EUR

 

Bauhof, Erwerb Ersatz-Fahrzeuge

70.000 EUR

 

f.A. Folgekosten für Unterhalt

 

Bauhof, Sanierung Ölabscheider,

Einbau Außentür

12.000 EUR

EPL 8:

Wiederaufforstung Gemeindewald

2.800 EUR

 

Grunderwerbskosten, allgem.

12.700 EUR

EPL 9:

Tilgungsausgaben

1.012.150 EUR

Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt von 2026 bis 2029

(§ 3 Nr. 2 KommHV):

Im Haushaltsplan 2026 ist eine Zuführung in Höhe von 316.620 EUR möglich. In den Folgejahren wird mit einer Kreisumlage, auf weiterhin hohem Niveau und mit einer Schlüsselzuweisung gerechnet. Die Höhe der künftigen Einkommensteuerbeteiligungen wurde auf Grund der aktuellen Prognosen der Steuerschätzer angepasst. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden leicht ansteigend bewertet.

Nach den augenblicklichen Werten der Finanzplanung sind in den Jahren 2026 bis 2029 Zuführungen zum VmHH zwischen 316 T€ und 655 T€ möglich. Die Mindestzuführung, aus Tilgung und Abschreibung in diesen Jahren beträgt konstant 478 T€. Damit wird die Mindestzuführung voraussichtlich in den meisten Jahren erreicht. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahresrechnungen hat zudem ergeben, dass die tatsächliche Zuführung jeweils deutlich höher ausfiel. Es ist damit zu erwarten, dass die Mindestzuführung in jedem Jahr erreicht wird.

Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV):

Für die Fertigstellung der Kindertagesstätte sind 2026 insgesamt 98.500 EUR eingeplant. In den Folgejahren sind keine Investitionen mehr eingeplant.

Für die Fertigstellung einer Sporthalle sind im laufenden Jahr nochmals 204.500 EUR eingeplant. Hier sind vorerst ebenfalls keine Investitionen mehr eingeplant.

Im Jahr 2026 ist der Erwerb der Beladung und einer Tragkraftspritze das Löschgruppenfahrzeug LF20 KatS für die Feuerwehr ON i.H.v. 80.000 EUR eingeplant. Im Jahr 2027 ist das Fahrgestell ca. 163 T€ und der Aufbau mit ca. 403 T€ eingeplant. Außerdem ist im Jahr 2027 der Erwerb eines Mehrzweckfahrzeugs für die FFW Niederneuching mit ca. 150 T€ eingeplant.

Der Sportverein erhält in diesem Jahr die zweite Zuschuss-Rate über 50.000 EUR für den Neubau einer Stockschützenhalle an der Eicherloher Straße. Der Gemeinderat hat dem BVO einen Investitionszuschuss, verteilt auf die Jahr 2027 -2029, in Aussicht gestellt.

Die geplante Sanierung der sog. Bürgermeister-Kanäle wurde vorerst aus dem Finanzplan entfernt.

Im Herbst 2025 wurde ein kurzfristiges Darlehen i.H.v. 540.000 EUR aufgenommen. Die Tilgung ist für Oktober 2026 eingeplant.

Die allgemeine Rücklage wird zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich

1,04 Mio € betragen. Im HH-Jahr 2026 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage i.H.v. 148 T€, im Jahr 2027 eine Entnahme i.H.v. 253 T€, 2028 und 2029 eine Zuführung i.H.v. 241 T€ bzw. 296 T€ geplant. Damit wird sich die allgem. Rücklage voraussichtlich zwischen 778 T€ und 1,31 Mio. € bewegen. Die Finanzplanung basiert auf den Zahlen für 2026.

Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV):

Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit wurde nur geringfügig durch Kontoüberziehungen (abweichender Buchungs- und Wertstellungstag) in Anspruch genommen.

Entwicklung des Vermögens (§ 3 Nr. 1 KommHV):

Bei der Gemeinde Neuching werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Anlagennachweise nach § 76 KommHV sind im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe erstellt. Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteil der VR-Bank Erding) beträgt 1.300,00 EUR.

Beschluss 1:

Der Haushaltssatzung 2026 und dem Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis 1:

Beschluss 2:

Dem Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2029 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis 2:

Beschluss 3:

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 23.03.2026.

Abstimmungsergebnis 3:

Verbesserungen am Geh- und Radweg in der Münchner Straße in Wolfsleben:

-Anbringung von Fahrbahnmarkierungen und zusätzliche Straßenbeleuchtungen auf Höhe Birkenstraße und Am Kampelbach

Sachvortrag:

Die Verwaltung hat einzelne Angebote für die Installation von insgesamt vier zusätzlichen Straßenlaternen eingeholt. Vorgesehen ist die Aufstellung von zwei Laternen an den Zufahrten der Birkenstraße sowie jeweils einer Laterne an den beiden Zufahrten Am Kampelbach.

Im Rahmen der diesjährigen Verkehrsschau wurde zudem geprüft, ob an den drei Zufahrten Fahrbahnmarkierungen – analog zur Maßnahme Am Wirtsacker – angebracht werden können. Hierzu liegt das Einverständnis der zuständigen Verkehrsbehörde vor.

Die Kosten für die Fahrbahnmarkierungen wurden auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots für die Markierungsarbeiten Am Wirtsacker (2025) ermittelt und entsprechend interpoliert.

Kosten:

Straßenbeleuchtung (Angebot Stromversorger, brutto):

  • Laterne 1: 3.259,39 €
  • Laterne 2: 3.259,39 €
  • Laterne 3: 3.259,39 €
  • Laterne 4: 3.259,39 €

Gesamtkosten Beleuchtung: 13.037,56 €

Fahrbahnmarkierungen (brutto, interpoliert):

  • Gesamt: 8.300,00 €

Gesamtkosten Maßnahme: 21.337,56 €

Die Verwaltung empfiehlt die Installation der vier Straßenlaternen an den genannten Zufahrten sowie die Umsetzung der Fahrbahnmarkierungen gemäß den dargestellten Kosten.

Ergänzung vom 16.4.2026:

Aufgrund des aktuellen Angebotes und tatsächlichen Menge belaufen sich die Markierungsarbeiten auf brutto 7.300,65 €.

Somit belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 20.338,21 €

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt diese die Installation der vier Straßenlaternen an den genannten Zufahrten sowie die Umsetzung der Fahrbahnmarkierungen gemäß den dargestellten Kosten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Sporthalle Neuching;

- Neue Gebühren ab 01.05.2026

Sachvortrag:

Wie in der Haushaltssitzung vom 23. März angeregt sollen die Preise für die Sporthalle ab 01.Mai wie aufgeführt angepasst werden:

­

Preisliste Sporthalle Neuching gültig ab 01.05.2026

Alle Räume sind nur zur vollen Stunde buchbar (z.B. 18.30 Uhr - 19.30 Uhr = 18-20 Uhr).

Unter www.vg-oberneuching.de, Neuching (oben mittig), Sporthalle Neuching finden Sie weitere Informationen

Folgende Packages bieten wir an:

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuell auf Sie abgestimmtes Angebot für Ihre Veranstaltung.

Miete von Stühlen (300 Stk.) zum Preis von € 2,-/Stk., Tischen (44 Stk. für je 6 Personen) zum Preis von € 5,-/Stk.

1 Preise gültig nur für lokale Vereine. Vereinsmitglieder zahlen den Preis für Privatleute.

2 Für einmalige private Veranstaltungen wird eine Kaution in Höhe von € 100,- hinterlegt, die Sie zurückerhalten,

wenn die Mietsache sauber hinterlassen wird und der Transponder wieder abgegeben wurde.

Stand: März 2026

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die neuen Preise für die Sporthalle ab 01.05.2026 wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: