öffentliche Sitzung
Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung
Sachvortrag:
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 24.03.2026 wurde die Vergabe der Instandsetzung der Sektionaltore im Feuerwehrhaus Niederneuching sowie die Nachrüstung einer Ampelanlage beschlossen.
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beauftragung der Firma Lechner Torsysteme aus Fraunberg mit folgenden Projekten:
Variante B:
Austausch der Plexiglasfenster sowie Einbau einer Fernsteuerung und Errichtung einer Ampelanlage.
Der Antrag wurde mit 14:0 Stimmen angenommen
| Haushalt 2026; | |
| - | Haushaltssatzung |
| - | Finanzplan |
Sachvortrag:
Vorbericht zum Haushalt 2026 der
Gemeinde Neuching
Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2021
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| Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt |
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| EUR | EUR |
| 2021 | 6.288.990,00 EUR | 5.449.420,00 EUR |
| 2022 | 6.734.990,00 EUR | 10.109.120,00 EUR |
| 2023 | 7.959.270,00 EUR | 10.404.060,00 EUR |
| 2024 | 7.896.270,00 EUR | 4.675.500,00 EUR |
| 2025 | 8.475.200,00 EUR | 2.038.850,00 EUR |
| 2026 | 8.684.550,00 EUR | 1.715.900,00 EUR |
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten
| Bezeichnung | 2026 | 2025 | 2024 |
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| Ansatz | Ansatz | Ergebnis |
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| in EUR | in EUR | in EUR |
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| Einnahmen: | |||
| Grundsteuer A | 37.500 | 42.500 | 45.485,07 |
| Grundsteuer B | 292.000 | 288.000 | 268.680,43 |
| Gewerbesteuer | 2.130.000 | 1.950.000 | 2.134.608,16 |
| Beteiligung Einkommensteuer | 2.910.000 | 2.775.000 | 2.644.391,00 |
| Einkommensteuerersatz | 215.000 | 202.000 | 202.489,00 |
| Schlüsselzuweisung | 10.600 | 48.500 | 102.468,00 |
| Investitionszuweisung | 110.000 | 110.000 | 110.000,00 |
| Gemeindeant. a.d.Umsatzsteuer | 140.000 | 115.000 | 116.558,00 |
| Grunderwerbsteuer | 65.000 | 60.000 | 62.562,36 |
| Gebühren und Abgaben | 623.500 | 643.100 | 576.689,61 |
| Mieten und Pachten | 608.400 | 588.000 | 550.309,46 |
| Konzessionsabgabe | 71.500 | 73.500 | 61.357,86 |
| Verkehrsüberwachung | 150.000 | 370.000 | 172.023,90 |
| Verkauf von Grundstücken | 0 | 70.0000 | 0 |
| Kreditaufnahme | 0 | 540.000 | 1.850.000 |
| Bezeichnung | 2026 | 2025 | 2024 |
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| Ansatz | Ansatz | Ergebnis |
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| in EUR | in EUR | in EUR |
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| ||
| Ausgaben: | |||
| Personalausgaben | 2.371.050 | 2.368.950 | 2.297.619,42 |
| Grunderwerb | 12.700 | 1.000 | 186.671,97 |
| Hochbaumaßnahmen | 466.300 | 993.300 | 2.331.036,49 |
| Tiefbau/Erschließungsmaßn. | 3.500 | 250.000 | 0,00 |
| Gewerbesteuerumlage | 205.000 | 180.000 | 180.599,00 |
| Kreisumlage | 2.361.550 | 2.270.320 | 2.204.087,04 |
| Umlage an VG | 789.500 | 774.300 | 765.300,00 |
| Verkehrsüberwachung | 121.000 | 226.500 | 144.741,72 |
| Schulverbandsumlagen | 742.400 | 651.400 | 615.412,00 |
| Gebäude- u. Straßenunterhalt | 371.400 | 264.400 | 171.768,41 |
| Zuführung z. Verm.HH. | 316.620 | 306.750 | 467.177,01 |
| Ausgaben für Tilgung | 1.012.150 | 472.150 | 376.028,00 |
| Zuführung z. allg. Rücklage. | 0 | 0 | 0 |
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen. Bei Zuführungen die diese Mindestzuführung übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“.
Die Gemeinde Neuching hat in diesem Jahr Ausgaben für Tilgungen in Höhe von 1.012.150 EUR zu leisten. Die jährliche Abschreibung im Bereich der Friedhöfe beträgt 5.850 EUR. Vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ist in diesem Jahr eine Zuführung in Höhe von 316.620 EUR möglich. Eine sog. „Freie Spitze“ ist damit nicht vorhanden. Die Gemeinde Neuching erhält 2026 nur eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 10.600 EUR. Die Kreisumlage beträgt bei einer Senkung des Umlagesatzes von 53,75 % auf 52,95 % nunmehr 2.361.550 EUR (+91.230 EUR). Die VG-Umlage ist um 35.000 EUR auf 789.500 EUR gestiegen. Die Einnahmen aus dem Gewerbesteueraufkommen werden mit rund 2.130.000 EUR leicht ansteigend erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer i.H.v. 2.910.000 EUR wird um rund 135.000 EUR höher erwartet. Der Anteil am Einkommensteuerersatz wird mit 215.000 EUR erwartet. Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.
Rücklagenentwicklung:
Der Ist-Bestand der Girokonten, der Geldanlagen und Bargeld zum 31.12.2025 betrug 1.351.775,50 EUR. Als Festgelder waren zum 01.01.2026 insgesamt 1.188.319,51 EUR angelegt. Nach dem voraussichtlichen Stand der Jahresrechnung 2025 ist entgegen der geplanten Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 373.200 EUR nunmehr mit einer Zuführung in Höhe von ca. 225.000 EUR zu rechnen. Im Haushaltsplan 2026 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 148.280 EUR eingeplant.
Haushaltsausgabereste wurden nicht gebildet.
Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.300,- EUR gezeichnet.
Schuldenentwicklung:
| Stand der Schulden zum: | EUR |
| 31.12.2018 | 0 |
| 31.12.2019 | 1.064.500,- |
| 31.12.2020 | 1.050.493,- |
| 31.12.2021 | 994.465,- |
| 31.12.2022 | 3.783.437,- |
| 31.12.2023 | 5.457.409,- |
| 31.12.2024 | 6.931.381,- |
| 31.12.2025 | 6.999.249,- |
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushalt 2026 und deren finanzielle Auswirkungen (mit „f.A.“ gekennzeichnet)
| EPL 0 | Umbau f. Umzug Rathaus, WC-Sanierung | 50.000 EUR |
| EPL 1 | Vorbereitung Stellfläche f. Obdachlosen-Container | 10.000 EUR |
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| Anschaffungen für beide FFWen, | |
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| LF20 KatS-Beladung, Tragkraftspritze, Atemschutz | 83.000 EUR |
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| f.A.: Für die Gegenstände sind geringe Unterhaltskosten zu erwarten. | |
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| FW-Haus NN, Umbau Toranlage, Rauchmelder usw. | 10.000 EUR |
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| Umrüstung digitale Sirenen | 8.000 EUR |
| EPL. 3: | Errichtung Maibaumfundament NN | 21.000 EUR |
| EPL 4: | Erwerb Spielplatzgeräte | 5.000 EUR |
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| Neubau KiTa – Schlusszahlungen, | 98.500 EUR |
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| f.A. Folgekosten für Betrieb und Bewirtschaftung | |
| EPL 5: | Neubau einer Sporthalle, Schlusszahlungen | 200.000 EUR |
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| Ausstattung für neue Sporthalle | 4.500 EUR |
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| f.A. Folgekosten für Betrieb u. Bewirtschaftung | |
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| Zuschuss an Sportvereine | 55.000 EUR |
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| EPL 6: | Schlusszahlung Dorfenbrücke „Am Mühlbach“ | 3.500 EUR |
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| Neubau Stellplätze, Kirchenstr. | 25.000 EUR |
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| Planung Generalsanierung Gehweg, Sonnenstraße | 5.000 EUR |
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| Erweiterung Straßenbeleuchtung Wolfsleben | 15.000 EUR |
| EPL 7: | Friedhof NN, Außenbeleuchtung, Tor-Sanierung | 11.500 EUR |
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| Bauhof, Erwerb Ersatz-Fahrzeuge | 70.000 EUR |
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| f.A. Folgekosten für Unterhalt | |
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| Bauhof, Sanierung Ölabscheider, Einbau Außentür | 12.000 EUR |
| EPL 8: | Wiederaufforstung Gemeindewald | 2.800 EUR |
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| Grunderwerbskosten, allgem. | 12.700 EUR |
| EPL 9: | Tilgungsausgaben | 1.012.150 EUR |
Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt von 2026 bis 2029
(§ 3 Nr. 2 KommHV):
Im Haushaltsplan 2026 ist eine Zuführung in Höhe von 316.620 EUR möglich. In den Folgejahren wird mit einer Kreisumlage, auf weiterhin hohem Niveau und mit einer Schlüsselzuweisung gerechnet. Die Höhe der künftigen Einkommensteuerbeteiligungen wurde auf Grund der aktuellen Prognosen der Steuerschätzer angepasst. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden leicht ansteigend bewertet.
Nach den augenblicklichen Werten der Finanzplanung sind in den Jahren 2026 bis 2029 Zuführungen zum VmHH zwischen 316 T€ und 655 T€ möglich. Die Mindestzuführung, aus Tilgung und Abschreibung in diesen Jahren beträgt konstant 478 T€. Damit wird die Mindestzuführung voraussichtlich in den meisten Jahren erreicht. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahresrechnungen hat zudem ergeben, dass die tatsächliche Zuführung jeweils deutlich höher ausfiel. Es ist damit zu erwarten, dass die Mindestzuführung in jedem Jahr erreicht wird.
Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV):
Für die Fertigstellung der Kindertagesstätte sind 2026 insgesamt 98.500 EUR eingeplant. In den Folgejahren sind keine Investitionen mehr eingeplant.
Für die Fertigstellung einer Sporthalle sind im laufenden Jahr nochmals 204.500 EUR eingeplant. Hier sind vorerst ebenfalls keine Investitionen mehr eingeplant.
Im Jahr 2026 ist der Erwerb der Beladung und einer Tragkraftspritze das Löschgruppenfahrzeug LF20 KatS für die Feuerwehr ON i.H.v. 80.000 EUR eingeplant. Im Jahr 2027 ist das Fahrgestell ca. 163 T€ und der Aufbau mit ca. 403 T€ eingeplant. Außerdem ist im Jahr 2027 der Erwerb eines Mehrzweckfahrzeugs für die FFW Niederneuching mit ca. 150 T€ eingeplant.
Der Sportverein erhält in diesem Jahr die zweite Zuschuss-Rate über 50.000 EUR für den Neubau einer Stockschützenhalle an der Eicherloher Straße. Der Gemeinderat hat dem BVO einen Investitionszuschuss, verteilt auf die Jahr 2027 -2029, in Aussicht gestellt.
Die geplante Sanierung der sog. Bürgermeister-Kanäle wurde vorerst aus dem Finanzplan entfernt.
Im Herbst 2025 wurde ein kurzfristiges Darlehen i.H.v. 540.000 EUR aufgenommen. Die Tilgung ist für Oktober 2026 eingeplant.
Die allgemeine Rücklage wird zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich
1,04 Mio € betragen. Im HH-Jahr 2026 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage i.H.v. 148 T€, im Jahr 2027 eine Entnahme i.H.v. 253 T€, 2028 und 2029 eine Zuführung i.H.v. 241 T€ bzw. 296 T€ geplant. Damit wird sich die allgem. Rücklage voraussichtlich zwischen 778 T€ und 1,31 Mio. € bewegen. Die Finanzplanung basiert auf den Zahlen für 2026.
Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV):
Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit wurde nur geringfügig durch Kontoüberziehungen (abweichender Buchungs- und Wertstellungstag) in Anspruch genommen.
Entwicklung des Vermögens (§ 3 Nr. 1 KommHV):
Bei der Gemeinde Neuching werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Anlagennachweise nach § 76 KommHV sind im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe erstellt. Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteil der VR-Bank Erding) beträgt 1.300,00 EUR.
Beschluss 1:
Der Haushaltssatzung 2026 und dem Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Beschluss 2:
Dem Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2029 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Beschluss 3:
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 23.03.2026.
Abstimmungsergebnis 3:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Verbesserungen am Geh- und Radweg in der Münchner Straße in Wolfsleben:
-Anbringung von Fahrbahnmarkierungen und zusätzliche Straßenbeleuchtungen auf Höhe Birkenstraße und Am Kampelbach
Sachvortrag:
Die Verwaltung hat einzelne Angebote für die Installation von insgesamt vier zusätzlichen Straßenlaternen eingeholt. Vorgesehen ist die Aufstellung von zwei Laternen an den Zufahrten der Birkenstraße sowie jeweils einer Laterne an den beiden Zufahrten Am Kampelbach.
Im Rahmen der diesjährigen Verkehrsschau wurde zudem geprüft, ob an den drei Zufahrten Fahrbahnmarkierungen – analog zur Maßnahme Am Wirtsacker – angebracht werden können. Hierzu liegt das Einverständnis der zuständigen Verkehrsbehörde vor.
Die Kosten für die Fahrbahnmarkierungen wurden auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots für die Markierungsarbeiten Am Wirtsacker (2025) ermittelt und entsprechend interpoliert.
Kosten:
Straßenbeleuchtung (Angebot Stromversorger, brutto):
Gesamtkosten Beleuchtung: 13.037,56 €
Fahrbahnmarkierungen (brutto, interpoliert):
Gesamtkosten Maßnahme: 21.337,56 €
Die Verwaltung empfiehlt die Installation der vier Straßenlaternen an den genannten Zufahrten sowie die Umsetzung der Fahrbahnmarkierungen gemäß den dargestellten Kosten.
Ergänzung vom 16.4.2026:
Aufgrund des aktuellen Angebotes und tatsächlichen Menge belaufen sich die Markierungsarbeiten auf brutto 7.300,65 €.
Somit belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 20.338,21 €
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt diese die Installation der vier Straßenlaternen an den genannten Zufahrten sowie die Umsetzung der Fahrbahnmarkierungen gemäß den dargestellten Kosten zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Sporthalle Neuching;
- Neue Gebühren ab 01.05.2026
Sachvortrag:
Wie in der Haushaltssitzung vom 23. März angeregt sollen die Preise für die Sporthalle ab 01.Mai wie aufgeführt angepasst werden:
Preisliste Sporthalle Neuching gültig ab 01.05.2026
| Halle (gesamt ca. 810 qm) |
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| Hälfte lokale Vereine1 | 10,00/Std. |
| Hälfte Privatleute & externe Gäste/Vereine2 | 20,50/Std. |
| Gesamte Halle Tagesmiete lokale Vereine1 | 50,00/Tag |
| Gesamte Halle Tagesmiete Privatleute & externe Gäste/Vereine2 | 178,50/Tag |
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| Mehrzweckräume 1. OG |
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| Klein (ca. 108 qm) lokale Vereine1 | 5,00/Std. bzw. 20,-/Tag |
| Klein (ca. 108 qm) Privatleute/Vereinsmitglieder, externe Gäste & Vereine2 | 14,50/Std. bzw. 80,-/Tag |
| Groß (ca. 150 qm) lokale Vereine1 | 7,00/Std. bzw. 20,-/Tag |
| Groß (ca. 150 qm) Privatleute/Vereinsmitglieder, externe Gäste & Vereine2 | 20,00/Std. bzw. 100,-/Tag |
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| Vereinsheim (für ca. 60-80 Pers.) |
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| Nutzung bis 5 Std./Tag - lokale Vereine1 | 95,00/5 Std. bzw. 160,-/Tag |
| Nutzung bis 5 Std./Tag - für Privatleute & externe Gäste/Vereine2 | 178,50/5 Std. bzw. 230,-/Tag |
| Nutzung nach vorhergegangenem Training (für alle Nutzergruppen) 2 | 3,00/Std. |
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| Tennis | Läuft nicht über die Gemeinde, bitte bei der SpVgg Neuching anfragen |
Alle Räume sind nur zur vollen Stunde buchbar (z.B. 18.30 Uhr - 19.30 Uhr = 18-20 Uhr).
Unter www.vg-oberneuching.de, Neuching (oben mittig), Sporthalle Neuching finden Sie weitere Informationen
Folgende Packages bieten wir an:
| Kindergeburtstag (inkl. Miete 1 Hallenhälfte & Nutzung von Sportgeräten & Vereinsheim) 2 | 63,-/84,-/104,- € für 2/3/4 Std. |
| Tischtennis/Badminton(inkl. Miete 1 Hallenhälfte, Nutzung von Sportgeräten & Vereinsheim) 2 | 43,-/63,- € für 1 bzw. 2 Std. |
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuell auf Sie abgestimmtes Angebot für Ihre Veranstaltung.
Miete von Stühlen (300 Stk.) zum Preis von € 2,-/Stk., Tischen (44 Stk. für je 6 Personen) zum Preis von € 5,-/Stk.
1 Preise gültig nur für lokale Vereine. Vereinsmitglieder zahlen den Preis für Privatleute.
2 Für einmalige private Veranstaltungen wird eine Kaution in Höhe von € 100,- hinterlegt, die Sie zurückerhalten,
wenn die Mietsache sauber hinterlassen wird und der Transponder wieder abgegeben wurde.
Stand: März 2026
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die neuen Preise für die Sporthalle ab 01.05.2026 wie vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |