Sitzungstag 18.04.2023
| Neubau Kinderhaus Ottenhofen am Schulgelände: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde nach einer Kostenaufstellung zum Neubau des Kinderhauses gefragt.
Die Differenz der derzeit zu erwartende Gesamtkosten Brutto zur Kostenberechnung vom 16.10.2021/16.11.2021 ergibt aktuell eine Kostenmehrung von 567.483,54 € brutto.
Aktueller Bauzustand:
Auf Grund einer undichten Abklebung zwischen der Dampfsperre auf der OG-Decke zur Holzkonstruktion für den Dachrand / Dachüberstand mussten die Dachdeckerarbeiten für einige Wochen aussetzen. In den kommenden Tagen kann hier weitergearbeitet werden, so dass die Dachabdichtung voraussichtlich bis Ende April fertig gestellt werden können. Gleichzeitig wird mit der Holzverschalung der Fassade weitergearbeitet.
Die Rohinstallationen von Santiär, Heizung, Lüftung und Elektro sind größten Teils abgeschlossen, so dass die Trockenbauwände geschlossen und die Innenputzarbeiten an den Ziegel- und Betonwänden in den nächsten Wochen ausgeführt werden können. Der Estricheinbau erfolgt dann ab Mai.
| Neubau Mehrfamilienhaus Ottenhofen im geförderten Wohnen: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
In der 14. KW 2023 wurde noch vor Ostern die Decke über dem 1. Obergeschoss betoniert.
Als nächstes werden die Gewerke Verputzarbeiten, Trockenbau, Estrich und Innentüren versendet und sollen in der Sitzung am 23. Mai 2023 vergeben werden.
Die Feuerwehr Ottenhofen hat ebenfalls in der 14. KW eine Ortseinsicht an der Baustelle vorgenommen, um im Falle eines Notfalls an der Baustelle sich besser zurecht finden zu können.
| Neubau Mehrfamilienhaus Ottenhofen im geförderten Wohnen: | |
| - | Vergabe Dachdecker- und Spenglerarbeiten |
Sachvortrag:
In der 11. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Dachdecker- und Spenglerarbeiten im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an zahlreiche Firmen versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 05.04.2023 um 13:00 Uhr statt. Die 4 eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro frisch | kruppa architekten geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Mehrfamilienwohnhaus der Gemeinde Ottenhofen im geförderten Wohnen“ wird die Leistung Dachdecker- und Spenglerarbeiten an die Firma Holzbau Anton Schlehhuber GmbH aus 85461 Bockhorn vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 7 |
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| Neubau Mehrfamilienhaus Ottenhofen im geförderten Wohnen: | |
| - | Vergabe Kunststofffenster und Außentüren |
Sachvortrag:
In der 11. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Kunststofffenster und Außentüren im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an zahlreiche Firmen versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 05.04.2023 um 13:10 Uhr statt. Die 3 eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro frisch | kruppa architekten geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Mehrfamilienwohnhaus der Gemeinde Ottenhofen im geförderten Wohnen“ wird die Leistung Kunststofffenster und Außentüren an die Firma Schreinerei Herbert Nagl aus 84434 Kirchberg vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 7 |
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| Austausch der Straßenbeleuchtung an der Erdinger Straße: | |
| - | Vorstellung Angebot der SEW Stromversorgungs GmbH |
Sachvortrag:
Im Rahmen des Vorhabens zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung hat der Gemeinderat beschlossen, eine schrittweise Modernisierung der Beleuchtung im Gemeindegebiet auf mehrere Jahre verteilt durchzuführen. Dieses Vorhaben wurde aufgrund des Wunsches des Gemeinderates initiiert und durch die Einholung eines Angebots konkretisiert.
In einem Termin mit dem Konzessionsnehmer SEW wurde die Erdinger Straße, als meistbefahrene Ortsdurchfahrt, ausgewählt priorisiert zu modernisieren.
Da in der Erdinger Straße mehrere Lampentypen und Masten verbaut sind, ist das Projekt auf drei Angebote aufgeteilt. Welches sicherstellen soll, dass zum einen eine wirtschaftliche und zum anderen eine effiziente Beleuchtung sichergestellt ist.
Angebot 1
13 x Mastaufsatzleuchte Slim Twin, sollen auf den bestehenden Peitschenmasten verbaut, ein Überspannungsschutz eingebaut und die Bestandslampenköpfe entsorgt werden.
Angebot 2:
7 x Mastaufsatzleuchten EWO IR3, sollen auf den bestehenden Masten entlang des Geh und Radweges montiert werden. Die Bestandsmasten werden vorher um 1,5 m auf 5,5 m verlängert und gestrichen.
Zudem soll ein Überspannungsschutz eingebaut und die Bestandslampenköpfe entsorgt werden.
Angebot 3:
6 x Mastaufsatzleuchte Schreder Ampera Midi, sollen in den Nebenstraßeneinfahrtsbereichen montiert werden, da mit diesen eine höhere Ausleuchtung erzielt wird. Zudem soll ein Überspannungsschutz eingebaut und die Bestandslampenköpfe entsorgt werden.
Förderung:
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung. An Straßen wird eine zeit- oder präsenzabhängige Regelungstechnik installiert. Die Förderung wird gewährt wenn
50 % CO2 eingespart werden. Laut dem zuständigen Klimaschutzmanager des Landratsamtes Erding wird die Förderung in den meisten Fällen gewährt, da die Umstellung auf LED eine hohe Einsparung sicherstellt.
Kosten:
| Angebotssumme 1 | 9.879,35 € |
| + | Angebotssumme 2 | 7.636,00 € |
| + | Angebotssumme 3 | 3.166,50 € |
| = | Nettosumme | 20.681,85 € |
| - | Kostenübernahme SEW | 3.102,28 € |
| = | Nettosumme | 17.579,57 € |
| + | Mehrwertssteuer 19% | 3.340,12 € |
| = | Bruttosumme | 20.919,69 € |
| - | mögliche Fördersumme 25% | 5.229,92 € |
| = | zu zahlender Betrag | 15.689,77 € |
Nach Rücksprache mit der Förderstelle Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist es nicht förderschädlich die Maßnahme vorab zu beschließen. Der genehmigte Förderbescheid muss vor Abschluss des Ausführungsvertrages vorliegen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt diese für die von der SEW vorgeschlagene Maßnahme die Förderung zu beantragen. Nach Förderzusage kann der Auftrag an die SEW erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 7 |
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Kindergarten Ottenhofen - Vergabe Erneuerung Fassadenanstrich
Sachvortrag:
Die aktuelle Fassade des Kindergartens im Meillerweg 2 ist verwittert und weist Risse, Abplatzungen und Verfärbungen auf. Ein neuer Anstrich mit hochwertigen Farben und Materialien würde die Fassade vor weiteren Umweltbelastungen schützen und die Lebensdauer des Gebäudes verlängern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein neuer Fassadenanstrich für den Kindergarten Sancta Katharina in Ottenhofen sowohl aus ästhetischen als auch aus funktionalen Gründen erforderlich ist. Er schützt die Substanz des Gebäudes, gewährleistet die Sicherheit der Kinder, trägt zur langfristigen Instandhaltung und Werterhaltung bei und vermittelt ein positives Erscheinungsbild der Einrichtung. Daher sollte die Verbesserung des Kindergartens umgesetzt werden.
Das Bauamt der VG Oberneuching hat bei drei ortsansässigen Malern Angebote angefordert.
Ausführungszeitraum sind die Sommerferien.
Angebotsauswertung:
Die angebotenen Arbeiten umfassen das Waschen und Neuanstrich (zweimalig) der Fassade.
Holzfenster und Türen des alten Teils sollen abgeschliffen und zweimalig Lasiert werden.
Die Vordachuntersicht wie alle Holzfassadenteile sollen geschliffen und Lasiert werden.
Abdeck- und zusätzliche Ausbesserungsarbeiten wurden ebenfalls angeboten.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ottenhofen nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und vergibt den Auftrag zum Fassadenanstrich des Kindergartens Sancta Katharina an Malermeister Amiri, aus Ottenhofen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 7 |
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Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes des Eisenbahn-Bundesamts
Sachvortrag:
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat auch die Kommune die Möglichkeit unter dem Link: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunalbeteiligung eine eigene Stellungnahme abzugeben.
Sollte eine Stellungnahme seitens der Gemeinde Ottenhofen vorgebracht werden, wären entsprechende Punkte durch den Gemeinderat in dieser Sitzung vorzubringen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt eine Stellungnahme mit gleichlautendem und passendem Inhalt wie zu der ASB 38 abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 7 |