Sitzungstag 18.04.2023
| Haushalt 2023 der Gemeinde Ottenhofen: | |
| - | Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 |
| - | Beratung und Beschlussfassung Finanzplan 2023 - 2026 |
Sachvortrag:
Vorbericht zum Haushalt 2023
der Gemeinde Ottenhofen
Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2018
| Verwaltungshaushalt EUR | Vermögenshaushalt EUR |
| 2018 | 3.655.710,00 EUR | 2.646.685,00 EUR |
| 2019 | 3.710.320,00 EUR | 971.260,00 EUR |
| 2020 | 3.747.680,00 EUR | 2.475.225,00 EUR |
| 2021 | 3.859.480,00 EUR | 1.690.950,00 EUR |
| 2022 | 3.987.630,00 EUR | 5.906.950,00 EUR |
| 2023 | 4.305.610,00 EUR | 9.206.500,00 EUR |
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten
| Bezeichnung | 2023 Ansatz in EUR | 2022 Ansatz in EUR | 2021 Ergebnis in EUR |
| Einnahmen: | |||
| Grundsteuer A | 19.500 | 19.500 | 19.159,54 |
| Grundsteuer B | 126.000 | 125.000 | 123.582,26 |
| Gewerbesteuer | 400.000 | 385.000 | 458.382,70 |
| Wassergebühren | 195.000 | 195.000 | 141.110,10 |
| Anteil an Einkommensteuer | 1.950.000 | 1.840.000 | 1.790.032,00 |
| Einkommensteuerersatz | 151.000 | 135.000 | 121.856,00 |
| Schlüsselzuweisung | 283.250 | 229.800 | 284.708,00 |
| Gemeindeant. a.d.Umsatzsteuer | 39.000 | 40.500 | 46.555,00 |
| Grunderwerbsteuer | 70.000 | 76.000 | 47.186,99 |
| Mieten und Pachten | 68.410 | 73.410 | 73.355,25 |
| Konzessionsabgabe | 45.500 | 45.500 | 43.743,77 |
| Straßenunterhaltspauschale | 44.000 | 44.000 | 44.000,00 |
| Verkehrsüberwachung | 46.000 | 43.000 | 20.213,20 |
| Stromeinspeisung | 17.000 | 17.000 | 18.867,22 |
| Einnahmen aus Baulandverkauf | 3.150.000 | 275.000 | 0 |
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| Bezeichnung | 2023 Ansatz in EUR | 2022 Ansatz in EUR | 2021 Ergebnis in EUR |
| Ausgaben: | |||
| Personalausgaben | 472.810 | 470.110 | 414.123,80 |
| Unterhalt Gebäude/Straßen | 173.100 | 147.000 | 129.513,07 |
| Bewirtschaftung Gebäude | 159.200 | 165.700 | 139.860,51 |
| Förderung nach BayKiBiG | 753.300 | 669.300 | 754.017,85 |
| Gewerbesteuerumlage | 46.000 | 46.000 | 50.892,00 |
| Kreisumlage | 1.290.100 | 1.226.500 | 1.071.084,80 |
| Umlage an VG | 427.100 | 390.000 | 419.889,29 |
| Zinsen f. Kredite | 99.600 | 15.350 | 9.262,11 |
| Zuführung z. Verm.Hh. | 0 | 140.320 | 355.481,21 |
| Verkehrsüberwachung | 26.200 | 28.600 | 15.317,75 |
| Tilgung von Krediten | 1.133.650 | 1.190.950 | 140.915,00 |
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen.
Bei Zuführungen die diese „Mindestzuführung“ übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“. Die Abschreibung im Bereich der Wasserversorgung beträgt ca. 28.000 EUR. Die ordentliche Tilgung 2023 beträgt 1.133.650 EUR. Mit dem Haushaltsplan 2023 ist aktuell keine Zuführung möglich. Eine sog. „Freie Spitze“ ist damit nicht vorhanden. Im Verwaltungshaushalt 2023 ist mit einem Defizit in Höhe von 68.380 EUR zu rechnen. Eine evtl. Anpassung der Realsteuerhebesätze ist hierbei noch nicht berücksichtigt.
Die Mindestzuführung beträgt 2023: ca. 161.000 EUR, 2024: ca. 177.500 EUR, 2025: ca. 223.000 EUR, 2026: ca. 223.000 EUR
Die Mindestzuführung wird aktuell in keinem Jahr der Finanzplanung 2023 – 2026 erreicht.
2024: ca. 71.500 EUR, 2025: ca. 146.600 EUR, 2026: ca. 184.000 EUR
Eine deutliche Verbesserung der Einnahmensituation ist auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Gleichzeitig muss mit einer weiterhin hohen Kreis- und VG-Umlage gerechnet werden.
Die Kreisumlage 2023 beträgt bei einer Anhebung des Umlagesatzes von 51,70 % auf 53,47 % nunmehr 1.290.100 EUR (+ 63.600 EUR). Die Gemeinde Ottenhofen erhält im Jahr 2023 eine Schlüsselzuweisung i.H.v. 283.250 EUR. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden mit 400.000 EUR erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer wird um ca. 110.000 EUR auf insgesamt 1.950.000 EUR steigen. Die Einnahmen am Anteil des Einkommensteuerersatzes werden mit 151.000 EUR erwartet
(+ 16.000 EUR).
Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.
Rücklagenentwicklung:
Der Ist-Bestand der Girokonten, Bargeld und Festgelder zum 31.12.2022 betrugen 1.501.378,10 EUR. Am 31.12.2022 waren 1.436.763,22 EUR teilweise als Festgelder angelegt. Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 496,25 EUR gezeichnet.
Für 2023 wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet.
Schuldenentwicklung:
Stand der Schulden zum:
| 31.12.2015 | 639.225,00 EUR |
| 31.12.2016 | 555.995,00 EUR |
| 31.12.2017 | 3.310.235,00 EUR |
| 31.12.2018 | 3.217.925,00 EUR |
| 31.12.2019 | 3.089.186,25 EUR |
| 31.12.2020 | 1.948.271,25 EUR |
| 31.12.2021 | 1.807.356,25 EUR |
| 31.12.2022 | 2.966.441,24 EUR |
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushalt 2023 und deren finanzielle Auswirkungen (mit „f.A.“ gekennzeichnet)
| EPL 1: | Anschaffungen von Ausrüstungsgegenständen der FFW, Schutzkleidung, Spechtenhauser Pumpe, Brennstuhl | 15.000 EUR |
| f.A.: Mit Unterhaltskosten ist zu rechnen. |
|
| Planung u. Umbau Feuerwehrhaus, | 50.000 EUR |
| Erwerb digitaler Luftschutzsirenen | 30.000 EUR |
| EPL 2: | Grundschule |
|
| Erwerb von 4 Klassen-PC`s, Drucker | 6.000 EUR |
| Umrüstung auf LED-Beleuchtung | 15.000 EUR |
| EPL 3: | Bücherei |
|
| Erwerb von neuen Medien, neue EDV | 7.000 EUR |
| EPL 4: | Spielplatzgeräte | 14.000 EUR |
| Neubau KiTa | 2.625.000 EUR |
| Kinderwagenraum |
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| EPL 5: | Zuschuss für DJK-Tribüne | 15.500 EUR |
| Grunderwerb für Sportplätze | 483.500 EUR |
| Planung Trimm-Dich-Pfad | 2.000 EUR |
| EPL 6: | Neubau Gehweg entlang St 2080 | 420.000 EUR |
| Ersatz-Brücke Geh- u. Radweg, Isener Str. | 50.000 EUR |
| Neubau Ortsstraße „Am Loh“ | 10.000 EUR |
| Planung Sanierung „Dorfstraße“ | 5.000 EUR |
| Planung Erschließung „Fichtenstraße“ Nord + Süd | 18.000 EUR |
| Planung Erschließung „Moosweg“ | 1.000 EUR |
| Planung Umbau „Perusastr.“ | 5.000 EUR |
| Planung Erschließung „Quellenweg“ | 1.000 EUR |
| Planung Straße Schlehbachweg, Baugebiet | 20.000 EUR |
| Planung Ausbau „Schwillacher Str.“ | 1.000 EUR |
| Planung Verlegung GV-Straße Wimpasing, Grunderwerb | 20.000 EUR |
| Planung Erschließung „Planstraße 1“ | 1.000 EUR |
| Planung Erschließung „Planstraße 2“ | 1.000 EUR |
| Planung u. Baubeginn Hochwasserschutz | 580.000 EUR |
| Straßenbeleuchtung, Umrüstung LED | 25.000 EUR |
| EPL 7: | Bauhof: |
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| Erwerb Wildkrautbürste, E-Pumpe, Rüttelplatte | 10.000 EUR |
| LED-Beleuchtung, Pflasterung | 7.000 EUR |
| EPL 8: | Wasserleitungsbau/Investitionen am Leitungsnetz |
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| f.A. Folgekosten für Unterhalt | 700.000 EUR |
| Neubau Wasserverbundleitung, Erwerb Ersatz Wasser-Fahrzeug | 25.000 EUR |
| Umbau Stellplätze, Erdinger Str. 5 | 5.000 EUR |
| Neubau MFH gefördertes Wohngebäude | 2.800.000 EUR |
| Erschließungskosten für geförd. Wohngebäude | 31.000 EUR |
| EPL 9: | Tilgungsausgaben | 1.133.650 EUR |
| Zuführung zum VerwaltungsHH | 68.380 EUR |
Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt
von 2023 bis 2026 (§ 3 Nr. 2 KommHV):
Im Haushaltsplan 2023 ist keine Zuführung möglich. In den Folgejahren wird mit einer Kreisumlage, auf weiterhin hohem Niveau und mit einer Schlüsselzuweisung gerechnet. Die Höhe der künftigen Einkommensteuerbeteiligung wurde auf Grund der aktuellen Prognosen der Steuerschätzer angepasst. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden aufgrund der bekannten Gewerbesteuermessbeträge mittelfristig stabil erwartet.
Nach den augenblicklichen Werten der Finanzplanung sind in den Jahren 2023 bis 2026 Zuführungen zum VmHH zwischen 71 T€ und 184 T€ möglich.
Die Zuführungen liegen damit unter der geforderten Mindestzuführung (Abschreibung, Tilgung).
Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren
(§ 3 Nr. 4 KommHV):
In den nächsten Jahren der laufenden Finanzplanung sind Zuführungen an die allgem. Rücklage eingeplant. Für das Jahr 2023 ist eine Zuführung an die allgem. Rücklage i.H.v. 1.170 € vorgesehen. Dies hängt jedoch davon ab, ob die beabsichtigten Verkäufe von Baugrundstücken (3,15 Mio. €) neben den Realsteuereinnahmen, die Einkommensteuerbeteiligung, die Kreisumlage und Schlüsselzuweisung so wie geplant zu verbuchen sind. Die Baumaßnahme für das geförderte Wohnen mit einem Mehrfamilienhaus auf dem Gelände des ehem. Autohaus Bauer ist für die Jahre 2023 und 2024 berücksichtigt. In den Jahren 2023 bis 2025 ist die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigt. Für das Jahr 2023 ist eine Verbundleitung mit der Wasserversorgung Markt Schwaben eingeplant. Das Baugebiet „Am Schlehbach“ wird über einen Erschließungsträger abgewickelt. Mit dem Bau der neuen Kindertagesstätte auf dem Grundstück im Meillerweg wurde begonnen und soll Ende 2023 fertiggestellt werden. Die Planung und der UVV-gerechte Umbau des FW-Hauses sind ebenfalls in den Jahren 2023 – 2025 im Finanzplan enthalten. Die Bahnstrecke München-Mühldorf wird 2gleisig ausgebaut. Deshalb muss die GV-Straße nach Wimpasing verlegt werden. Kosten für die Planung sind in diesem und nächsten Jahren berücksichtigt. Mit der Baumaßnahme wird voraussichtlich erst im Jahr 2026 begonnen. Der Bau ist im Finanzplan ab dem Jahr 2026 enthalten.
Mit dem Haushalt 2022 war eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 140.320 EUR eingeplant. Nach dem vorzeitigen Stand der Jahresrechnung kann mit einer Zuführung in Höhe von rund 290.000 € gerechnet werden. Im Haushalt 2022 war eine Entnahme aus der allgem. Rücklage i.H.v. 595.430 EUR eingeplant. Aufgrund von Verzögerungen wurden erwartete Ausgaben bzw. Rechnungen nicht mehr kassenwirksam, so dass mit einer Zuführung an die allgem. Rücklage i.H.v. rund 150.000 EUR gerechnet werden. Im Jahr 2023 sind weitere Hoch- und Tiefbaumaßnahmen bzw. deren Planungen vorgesehen. Nachdem aktuellen Stand sind folgende Entnahmen bzw. Zuführungen in den nächsten Jahren möglich: 2023: Entnahme i.H.v. 850 T€, 2024: Zuführung i.H.v. 406 €, 2025: Entnahme i.H.v. 368 T€ und 2026 eine Zuführung i.H.v. 232 T€. Mit den Einnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken an der Perusastraße. ist die Tilgung eines Kredits im Jahr 2025 eingeplant. Im Rahmen der Finanzierung zum geförderten Wohnungsbau nimmt die Gemeinde Ottenhofen ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch. In diesem Jahr ist die Aufnahme der zweiten Rate in Höhe von 1,3 Mio. € eingeplant. Für den Haushaltsausgleich ist eine weitere Kreditaufnahme i.H.v. rund 1.484.000 EUR erforderlich. Am 31.12.2022 betrug die allgem. Rücklage rund 1,43 Mio. EUR. Die Finanzplanung basiert auf den zurzeit bekannten Zahlen von 2023.
Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr
(Kassenkredite) (§3 Nr. 5 KommHV):
Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit musste nicht in Anspruch genommen werden.
Entwicklung des Vermögens
(§ 3 Nr. 1 KommHV):
Bei der Gemeinde Ottenhofen werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Im Bereich der Wasserversorgung und des Friedhofs sind Anlagennachweise gemäß § 76 KommHV erstellt.
Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteil der VR-Bank Erding eG) beträgt 496,25 EUR.
Beschluss 1:
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023 einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 10 |
Beschluss 2:
Dem Finanzplan für die Jahre 2023 – 2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 10 |
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| Bericht aus der AG Feuerwehrhaus | |
| - | Beschlussfassung über Dachform |
Sachvortrag:
Am Donnerstag, 16.03.2023 fand um 18:00 Uhr ein Termin mit der AG Feuerwehraus im Schulungsraum des Feuerwehrhauses statt.
Es wurde kurz ein Resümee über die in den letzten Monaten besichtigten Feuerwehrhäuser in Lengdorf, Aufkirchen und der Volkmannsdorferau gezogen.
Auf Grund der Ortseinsichten wurde über die Ausführung und grundsätzliche Gestaltung des umzubauenden Feuerwehrhauses in Ottenhofen diskutiert. Im Wesentlichen schlägt die Arbeitsgruppe dem Gemeinderat folgende Anpassungen / Ergänzungen der Vorentwurfsplanung vom Architekten Herrn Jaksch vor:
-Verlegung der Duschen aus den Nassbereichen im EG in das KG, da diese nur selten gebraucht werden. Dadurch mehr Platz für WC´s im EG.
-Vergrößerung der Umkleiden im EG durch verschieben der Wand zur Fahrzeughalle in Richtung Osten. Dadurch steht die Wand über dem Unterzug im KG. Vorteilhaft für das Tragwerk (Gebäudestatik) zugleich würde diese Wand bis fast unter den First hochgeführt werden können.
-Nutzung der Fläche über den Umkleiden im OG für Funktionsräume der Feuerwehr (Jugendraum usw.) Zugang wäre über das vorhandene OG möglich.
-Gliederung der Westfassade durch Standgauben für die zus. Funktionsräume. (Ausführung Gauben wie über Haupteingang.
-Evtl. zusätzlicher Zugang zum OG von der Nord-Westseite.
-Evtl. Reduzierung der vielen kleinen Fenster an der Westseite im EG (bei Umkleiden)
Weiter wurde im Zuge der Besprechung festgestellt, dass in der grundsätzlichen Beschlussfassung zum Vorentwurf von Herrn Jaksch vom Juni 2021 die Dachform noch nicht final festgelegt wurde und somit noch offen ist. Es wurde darüber abgestimmt, dass der Entwurf V2 vom 07.06.2021 weiter verfolgt werden soll, in dem die bestehende nördliche Giebelwand aufgegeben wird und eine freie Fahrzeughalle ohne Stützpfeiler in diesem Bereich entstehen soll. Damit können drei gleichgroße Stellplätze ausgeführt werden.
Für die weitere Bearbeitung muss nun entschieden werden, welche Dachform dazu ausgeführt werden soll.
| A) | Flachdach |
| B) | Ungleichschenkeliges Satteldach (die Westseite bleibt wie im Bestand, die Ostseite flacher geneigt, um die größere Gebäudetiefe für die Fahrzeughalle auszugleichen. |
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss!