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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 12/2023
Ottenhofen amtlich
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Zusätzliche Feldgeschworene für Ottenhofen

Die Gemeinde Ottenhofen sucht zusätzliche Feldgeschworene für das Gemeindegebiet Ottenhofen.

Die Tätigkeit erfordert eine umsichtige Arbeitsweise, sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben im Freien. Sie erhalten eine fundierte und umfassende Einarbeitung in die Tätigkeit.

Nach der aktuell gültigen Fassung des TVöD beträgt die Aufwandsentschädigung 21,15 € / Stunde.

Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit bestellt, wählbar für das Amt ist gemäß Art. 11 Abs. 4 Abmarkungsgesetz jede/r Deutsche/r ab Vollendung des 21. Lebensjahres. Des Weiteren muss der Feldgeschworene zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 6 Monate in der Gemeinde wohnhaft, und geistig und körperlich den Aufgaben gewachsen sein.

Bewerbungen und Auskünfte zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Feldgeschworenen erteilt die 1.Bürgermeisterin der Gemeinde Ottenhofen Nicole Schley unter Telefon 08123 / 93 26 64 oder per Email schley@vg-ottenhofen.de.