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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 12/2026
Ottenhofen amtlich
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(GO) Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 14.04.2026

öffentliche Sitzung 

Kinderhaus St. Katharina Ottenhofen:

- Antrag auf Übernahme Defizit

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und stimmt der Übernahme des Defizits des Kinderhauses St. Katharina in Höhe von 39.911,05 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Fischweiher am Sportgelände Ottenhofen:

- Uferbefestigung und Neupflanzungen

Sachvortrag:

Ufererosion Gewässer 1+2 am Sportplatz:

Der 1. Vorsitzende der Anglerfreunde Ottenhofen, machte die Verwaltung darauf aufmerksam, dass im Rahmen, der zuletzt durch den Verein durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen festgestellt wurde, dass das Ufer des Gewässers zunehmend unterspült wird. Dadurch könnte die Standsicherheit der angrenzenden Straße künftig beeinträchtigt sein. Zudem wurde beobachtet, dass an weiteren Uferabschnitten infolge von Bodenerosion vermehrt Abbrüche (Kalbungen) auftreten. Dies führt zu einer fortschreitenden Verkleinerung des Uferbereichs zur angrenzenden Sempt. Es besteht die Befürchtung, dass ohne geeignete Gegenmaßnahmen – ähnlich wie bereits am Gewässerabschnitt G2 – ein Gewässerabbruch eintreten könnte. Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung wurden der Verwaltung die Schäden im Uferbereich detailliert erläutert und dokumentiert. Ein anwesender Landschaftsbauer zeigte dabei mögliche Maßnahmen zur Uferbefestigung auf. Des Weiteren führte der Vorsitzende aus, dass ein Ausbaggern der beiden Weiher sinnvoll erscheine, da sich eine erhebliche Menge an Algen jetzt schon im Gewässer befindet. Da am G2 die Eschen entfernt werden, ist zu befürchten, dass sich das Gewässer im Sommer zusätzlich erwärmt, da keine Verschattung mehr vorhanden ist, da die Bäume gefällt wurden. Es wurde angeregte neue Bäume zu pflanzen

Abschließend wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Eigentümer des Gewässers grundsätzlich zur Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen verpflichtet sei.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, sich in einer der nächsten Sitzungen vor Ort gemeinsam mit den Anglerfreunden Ottenhofen ein Bild von der aktuellen Situation zu machen und anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und wird sich die Situation vor Ort ansehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Haushalt 2026;

- Genehmigung zum Haushaltsentwurf

- Genehmigung Finanzplan 2026 - 2029

Sachvortrag:

Vorbericht zum Haushalt 2026

der Gemeinde Ottenhofen

Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2021

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

EUR 

EUR

2021

3.859.480,00 EUR

1.690.950,00 EUR

2022

3.987.630,00 EUR

5.906.950,00 EUR

2023

4.305.610,00 EUR

9.206.500,00 EUR

2024

4.629.380,00 EUR

8.674.250,00 EUR

2025

5.044.180,00 EUR

6.330.150,00 EUR

2026

5.203.830,00 EUR

3.034.400,00 EUR

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten

Bezeichnung

2026

2025 

2024

 

Ansatz

Ansatz

Ergebnis

 

in EUR

in EUR

in EUR

Einnahmen:

Grundsteuer A

20.500

22.000

22.721,66

Grundsteuer B

172.500

156.000

149.675,87

Gewerbesteuer

500.000

480.000

509.213,37

Wassergebühren

205.000

197.000

191.698,29

Anteil an Einkommensteuer

2.150.000

2.090.000

1.981.993,00

Einkommensteuerersatz

160.000

152.000

151.727,00

Schlüsselzuweisung

409.700

396.200

388.440,00

Gemeindeant. a.d.Umsatzsteuer

36.000

30.000

28.751,00

Grunderwerbsteuer

60.000

55.000

45.128,55

Mieten und Pachten

239.410

222.410

168.480,29

Konzessionsabgabe

45.500

45.500

35.042,15

Straßenunterhaltspauschale

44.000

44.000

44.000,00

Verkehrsüberwachung

40.000

60.000

50.591,21

Stromeinspeisung

16.000

12.000

13.609,60

Einnahmen aus Baulandverkauf

652.800

4.304.500

1.203.802,78

Bezeichnung 

2026

2025

2024

 

Ansatz

Ansatz

Ergebnis

 

in EUR

in EUR

in EUR

Ausgaben:

Personalausgaben

543.010

494.710

469.950,51

Unterhalt Gebäude/Straßen

395.600

228.700

177.064,76

Bewirtschaftung Gebäude

197.920

180.320

171.189,90

Förderung nach BayKiBiG

1.041.600

938.100

789.247,80

Gewerbesteuerumlage

50.000

48.000

30.101,00

Kreisumlage

1.433.100

1.385.080

1.356.854,57

Umlage an VG

562.850

553.900

540.000,00

Zinsen f. Kredite

63.160

106.630

106.070,90

Zuführung z. Verm.Hh.

37.550

149.560

399.425,41

Verkehrsüberwachung

42.700

23.700

17.153,94

Tilgung von Krediten

775.650

2.994.500

143.204,00

Zuführung an Rücklage

0

0

0

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt mit Entwicklung

Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen.

Bei Zuführungen, die diese „Mindestzuführung“ übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“. Die Abschreibung im Bereich der Wasserversorgung beträgt ca. 28.000 EUR. Die ordentliche Tilgung 2026 beträgt 404.150 EUR. Mit dem Haushaltsplan 2026 ist eine Zuführung i.H.v. 37.550 EUR möglich. Eine sog. „Freie Spitze“ ist damit nicht vorhanden.

Die Mindestzuführung beträgt 2026: ca. 436.500 EUR, 2027: ca. 165.500 EUR, 2028: ca. 153.000 EUR, 2029: 153.000 €

Die Mindestzuführung wird aktuell in den Jahren der Finanzplanung 2026 – 2029 knapp unterschritten bzw. durchwegs erreicht.

2026: 37.550 EUR, 2027: ca. 374.000 EUR, 2028: ca. 343.000 EUR, 2029: ca. 451.000 EUR

Die Erfahrung aus den vergangenen Jahresrechnungen hat jedoch ergeben, dass die tatsächliche Zuführung jeweils deutlich höher ausfiel. Beispiel 2025 Plan 149 T€ voraussichtliches Ist 375 T€. Es ist damit zu erwarten, dass die Mindestzuführung dennoch erreicht wird.

Eine deutliche Verbesserung der Einnahmensituation ist auch in den nächsten Jahren nur bedingt zu erwarten. Gleichzeitig muss mit einer weiterhin hohen Kreis- und VG-Umlage gerechnet werden.

Die Kreisumlage 2026 beträgt bei einer Senkung des Umlagesatzes von 53,75 % auf 52,95 % nunmehr 1.433.100 EUR (+ 48.020 EUR). Die Gemeinde Ottenhofen erhält im Jahr 2026 eine Schlüsselzuweisung i.H.v. 409.700 EUR (+13.500 EUR). Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden mit 500.000 EUR erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer wird um ca. 60.000 EUR auf insgesamt 2.150.000 EUR steigen. Die Einnahmen am Anteil des Einkommensteuerersatzes werden mit 160.000 EUR erwartet (+ 8.000 EUR).

Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.

Rücklagenentwicklung:

Der Ist-Bestand der Girokonten, Bargeld und Festgelder zum 31.12.2025 betrugen 1.597.726,69 EUR. Am 31.12.2025 waren 1.502.551,00 EUR teilweise als Festgelder angelegt. Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 500,00 EUR gezeichnet.

Für 2026 wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet.

Schuldenentwicklung:

Stand der Schulden zum:

31.12.2018

3.217.925,00 EUR

31.12.2019

3.089.186,25 EUR

31.12.2020

1.948.271,25 EUR

31.12.2021

1.807.356,25 EUR

31.12.2022

2.966.441,24 EUR

31.12.2023

3.134.235,24 EUR

31.12.2024

5.791.031,25 EUR

31.12.2025

2.796.542,25 EUR

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushalt 2026 und deren finanzielle Auswirkungen (mit „f.A.“ gekennzeichnet)

EPL 1:

Anschaffungen von Ausrüstungsgegenständen der FFW, LF20

 

KatS-Fahrgestell, Outdoortablet, Kleidung

205.000 EUR

 

f.A.: Mit Unterhaltskosten ist zu rechnen.

 

Planung u. Umbau Feuerwehrhaus,

540.000 EUR

 

Erwerb digitaler Luftschutzsirenen

30.000 EUR

EPL 2:

Grundschule

 

Lehrerdienstgeräte, iPads, Mittagsbetreuung

9.000 EUR

 

Planung + Umbau Außenanlage, Schuppen

65.000 EUR

EPL 3:

Bücherei

 

Erwerb von neuen Medien, Schreibtisch

6.500 EUR

EPL 4:

Neubau KiTa, Schlusszahlungen

22.000 EUR

EPL 5:

J-V-Halle, Umbau Phase 3, Dach Garage

40.000 EUR

 

Zuschuss an DJK, Heizung, Mähroboter

90.000 EUR

EPL 6:

Grunderwerb Lieberharting (2013)

3.000 EUR

 

Neubau Brücke Wimpasing

5.000 EUR

 

Grunderwerb ED-Str./Schlehbach

5.000 EUR

 

Umrüstung Straßenbeleuchtung LED,

10.000 EUR

 

Baukosten Hochwasserschutz

385.000 EUR

EPL 7:

Errichtung Grüngutschütte

10.000 EUR

 

Bauhof:

 

Ersatz-Schneepflug, HANSA

9.000 EUR

 

Umbau im Zuge FW-Haus

110.000 EUR

EPL 8:

Wasserleitungsbau/Investitionen am Leitungsnetz

 

f.A. Folgekosten für Unterhalt

600.000 EUR

 

Planung u. Baubeginn Wasserhaus, WL in Unterschwillach, Riverastr.

 

Umbau Stellplätze, Erdinger Str. 5, Laden

12.000 EUR

 

Vorplanung Bebauung Am Schloßberg

40.000 EUR

 

Neubau MFH gefördertes Wohngebäude

42.000 EUR

EPL 9:

Tilgungsausgaben

775.650 EUR

 

inkl. Sondertilgung wg. Ende Zinsbindung Spk-Darlehen

Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV):

Für das Jahr 2026 ist eine Entnahme aus der allgem. Rücklage i.H.v. 1,16 Mio. € vorgesehen. In den nächsten Jahren der laufenden Finanzplanung sind Zuführungen an die allgem. Rücklage möglich und eingeplant. Dies hängt jedoch davon ab, ob die beabsichtigten Verkäufe von Baugrundstücken in den Jahren 2027 und 2029 mit 2 Mio. € und 1,5 Mio. € verwirklicht werden. Die Planung und der UVV-gerechte Umbau des FW-Hauses sind in den Jahren 2026 – 2029 im Haushalt bzw. Finanzplan mit 2026: 540 T€, 2027: 1,1 Mio. €, 2028: 350 T€ und 2029 mit 120 T€ enthalten. Fördereinnahmen hierzu sind in den Jahren 2027 – 2029 in Höhe von insgesamt 470 T€ eingeplant. Die Feuerwehr erhält ein neues Löschgruppenfahrzeug. Für das Fahrgestell und die Beladung sind im Haushalt 205 T€ berücksichtigt. Mit der Auslieferung im Jahr 2027 sind Ausgaben i.H.v. 440 T€ im Finanzplan eingestellt. Für den Neubau eines Wasserhauses sind im Haushalt 2026 bzw. im Finanzplan folgende Ausgaben eingeplant: 2026: 600 T€, 2027: 1,7 Mio. €, 2028: 1,55 Mio. € und 2029: 400 T€.

Die Ausgaben für das neue Wasserwerk müssen unter anderem über sog. Verbesserungsbeiträge und die Erhöhung des Wasserpreises in den Jahren 2027 – 2029 refinanziert werden. Im Finanzplan wurden jeweils 1,3 Mio. € eingeplant.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen in Unterschwillach wurden Mitte 2025 abgeschlossen. In diesem Jahr sind noch Schlusszahlungen i.H.v. 385 T€ zu leisten.

Im Haushalt 2025 war eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 149.560 EUR eingeplant. Nach dem vorzeitigen Stand der Jahresrechnung kann erfreulicherweise mit einer Zuführung in Höhe von rund 375.000 € gerechnet werden. Im Haushalt 2025 war eine Entnahme aus der allgem. Rücklage i.H.v. 572.590 EUR eingeplant. Aufgrund von Verzögerungen wurden erwartete Ausgaben bzw. Rechnungen nicht mehr kassenwirksam, so dass mit einer Entnahme aus der allgem. Rücklage i.H.v. rund 70.000 EUR gerechnet werden kann. Im Jahr 2026 sind weitere Hoch- und Tiefbaumaßnahmen bzw. deren Planungen vorgesehen. In diesem Jahr endet die Zinsbindung für ein langjähriges Darlehen. Der Finanzausschuss hat empfohlen, dass Darlehen mit einem Restbetrag von 371.460 € abzulösen. Je nach Fortschritt der geplanten Baumaßnahmen könnte zu Beginn des 4. Quartal 2026 eine Kreditaufnahme bis zu einer Höhe von 353.610 EUR erforderlich werden. Diese Kreditaufnahme wird durch eine noch gültige bzw. nichtausgeschöpfte Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 i.H.v. 1,48 Mio. € gedeckt. Der Stand der Schulden zum 31.12.2026 könnte sich damit voraussichtlich auf 2,374 Mio. € verringern. Nachdem aktuellen Stand sind folgende Entnahmen bzw. Zuführungen in den nächsten Jahren möglich: 2026: Entnahme i.H.v. 1,16 Mio €, 2027: Zuführung i.H.v. 486 T€, 2028: Zuführung i.H.v. 46 T€ und 2029 eine Zuführung i.H.v. 2,8 Mio. €. Am 31.12.2025 betrug die allgem. Rücklage rund 1,5 Mio. EUR. Die Finanzplanung basiert auf den zurzeit bekannten Zahlen von 2026.

Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§3 Nr. 5 KommHV):

Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit musste vereinzelt in Anspruch genommen werden.

Entwicklung des Vermögens (§ 3 Nr. 1 KommHV):

Bei der Gemeinde Ottenhofen werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Im Bereich der Wasserversorgung und des Friedhofs sind Anlagennachweise gemäß § 76 KommHV erstellt.

Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteil der VR-Bank Erding eG) beträgt 500,00 EUR.

Beschluss 1:

Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2026 einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Beschluss 2:

Dem Finanzplan für die Jahre 2026 – 2029 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11