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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 13/2023
Ottenhofen amtlich
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Stellenauschreibung

Die Gemeinde Ottenhofen (Lkr. Erding) sucht

ab sofort

eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d)

in leitender Funktion

für den gemeindlichen Bauhof

Wir sind eine moderne und innovative Gemeinde in der Metropolregion München mit derzeit etwa 2000 Einwohnern. Unser Bauhof ist verantwortlich für die örtlichen Grünanlagen, das gemeindliche Straßennetz, die gemeindeeigene Trinkwasserversorgung, sowie den Räum- und Streudienst.

Ihr Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:

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Gesamtleitung des Bauhofes

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Pflege und Unterhalt des Maschinen- und Geräteparks einschließlich Qualitäts- und Kostenkontrolle

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Organisation und Erledigung von Arbeiten im Straßen-, Trinkwasser- und Entwässerungsbereich

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Straßenreinigung und Grünanlagenpflege

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Verantwortungsvolle Abwicklung des gesamten Winterdienstes

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Einweisung und Überwachung von Fremdfirmen

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Eigene Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten

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Koordination der Materialbeschaffung

Unser Anforderungsprofil:

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Abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf

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Führerschein der Klasse B, CE1 zwingend erforderlich

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Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten, Organisationsgeschick, ein hohes Maß an Eigeninitiative und Einsatzfreude

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Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten

Wir bieten:

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Einen sicheren Arbeitsplatz in Vollbeschäftigung

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Ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet

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Eine Bezahlung entsprechend der Ausbildung und Berufserfahrung gemäß den geltenden Sozialleistungen für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zusätzlich die üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte per E-Mail an schley@vg-oberneuching.de oder per Post an

Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching.

Bewerbungsschluss ist der 30.06.2023

Für Auskünfte steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Schley (08123/932664) gerne zur Verfügung.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet. Die Unterlagen können hier bis zu diesem Zeitpunkt persönlich abgeholt oder gegen einen beigefügten freigemachten Rückumschlag zurückgesandt werden.