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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 13/2024
Ottenhofen amtlich
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Information zur Auslegung der Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke ABS/NBS München-Mühldorf-Freilassing-Simbach"

Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben

„Ausbaustrecke ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A/ – Simbach – Grenze D/A, Planungsabschnitt 01 (Markt Schwaben – Ampfing), Planfeststellungsabschnitt 1.2, Strecke 5600 München – Simbach, Bahn-km 22,820 – 30,000“ im Markt Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg) und in den Gemeinden Ottenhofen, Pastetten, Wörth, Walpertskirchen (Landkreis Erding) sowie trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen in der Stadt Garching b. München (Landkreis München) (Geschäftszeichen: 65110-651ppa/005-2021#001)

Das Bauvorhaben hat im Wesentlichen den zweigleisigen Ausbau der bestehenden Strecke 5600 München – Simbach von Bahn-km 22,820 – 30,000 im Planfeststellungsabschnitt 1.2 des Planungsabschnitts 01 der Ausbaustrecke ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A/ – Simbach – Grenze D/A zum Gegenstand.

Das Bauvorhaben beinhaltet neben dem Neubau des zweiten Gleises die Änderung sowie den Neubau von Ingenieurbauwerken (Eisenbahn- und Straßenüberführungen), die Änderung von Durchlässen, tiefgreifende Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Baugrunds im Bereich des Bestands- und Ausbaugleises, Neubau von zwei Außenbahnsteigen in der Verkehrsstation Hörlkofen, Änderung bzw. Neubau der Bahnkörperentwässerung einschließlich Regenrückhalte- und Versickerungsbecken, Neubau einer durchgehenden Elektrifizierung, Ausrüstung mit ETCS, Rückbau von Bahnübergängen mit Neubau von Ersatzwegen, Neubau von Rettungszufahrten und –zugängen, Neubau von Kabelführungssystemen, Anpassung von Wirtschaftswegen, Lärm- und Erschütterungsschutz, Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie Grunderwerb und vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken.

Das Bauvorhaben erstreckt sich über das Gebiet des Marktes Markt Schwaben sowie der Gemeinden Ottenhofen, Pastetten, Wörth und Walpertskirchen. Trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen sind in der Stadt Garching b. München vorgesehen.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG, vormals DB Netz AG, Infrastrukturprojekte Süd (Vorhabenträgerin), vom 13.08.2021 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit §§ 18 und 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in dem Markt Markt Schwaben sowie in den Gemeinden Ottenhofen, Pastetten, Wörth und Walpertskirchen sowie in der Stadt Garching b. München beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 26.04.2023 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:

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Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 1

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UVP-Bericht, Planunterlage Nr. 15

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Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts, des Bestands- und Konfliktplans sowie des Maßnahmenplans, Planunterlage Nr. 16

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Artenschutzfachbeitrag, Planunterlage Nr. 17

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Untersuchung zu betriebsbedingten Schall- und Erschütterungsimmissionen, Planunterlage Nr. 18

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Untersuchung zu baubedingten Schall- und Erschütterungsimmissionen, Planunterlage Nr. 19

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Unterlage zur Regelung wasserrechtlicher Sachverhalte einschließlich Erläuterungsbericht, Entwässerungsberechnung, Qualitative Bewertung der Einleitmengen, Lagepläne Entwässerung und Einzugsgebietsflächen, Querschnitte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie und hydrogeologisches Gutachten, Planunterlage Nr. 20

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Brand- und Katastrophenschutz, Planunterlage Nr. 21

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Gutachten zu elektromagnetischen Feldern, Planunterlage Nr. 23,

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Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Planunterlage Nr. 24

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird ausschließlich auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter

www.eba.bund.de/anhoerung im Zeitraum vom 10.06.2024 bis einschließlich 09.07.2024 (einen Monat) in elektronischer Form zur allgemeinen Einsichtnahme zugänglich gemacht. Zusätzlich wird diese Bekanntmachung dort veröffentlicht.

Für den Beginn der Einwendungsfrist ist diese elektronische Veröffentlichung maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert diese nicht.

Während des Auslegungszeitraums besteht die Möglichkeit, auf Verlangen eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Nach vorheriger Terminvereinbarung ist die Einsichtnahme in die o.g. Planunterlagen in Papierform in den Räumlichkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich telefonisch unter 0173/4068163, per Mail an Sb1-mue-nrb@eba.bund.de oder schriftlich an das Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in Papierform in der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen – nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08122 9759-0 – einzusehen. Die Papierunterlagen werden in der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen, Erdinger Straße 8 a, 85457 Wörth, OT Hörlkofen im o. g. Zeitraum hinterlegt.

1.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 09.08.2024 - ausschließlich beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sind in schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München oder per E-Mail an Sb1-mue- nrb@eba.bund.de zu richten.

Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

2.

Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

3.

Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgebebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 5 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt anstelle einer mündlichen Erörterung eine Online-Erörterung durchführen (§ 18a Abs. 6 AEG). Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes, ggf. inklusive elektronischem Zugangslink (Anwendung Cisco Webex), bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

8.

Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19 Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient.

9.

Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.

10.

Diese Bekanntmachung sowie die auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlichten Unterlagen werden auch im UVP-Portal https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht.

Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle München
Im Auftrag
gez. Fischer