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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 13/2024
VG amtlich
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VG amtlich

Sehr geehrte Hundehalter,

im Amtsblatt Nr. 11 hatten wir ja einen Aufruf getätigt, dass die öffentlichen Flächen zukünftig wünschenswerterweise in Eigenleistung gepflegt werden sollen. Wir haben bereits einige schöne Bilder erhalten, die wir gerne in diesem Panoramateil veröffentlichen. Vielleicht ist das ja für den ein oder anderen Bewohner Motivation und Ansporn, den Nachbarn nachzueifern?

Es kamen aber auch (leider nicht ganz unberechtigte) Einwände, dass man nicht in die Hinterlassenschaften von Hunden greifen mag. Deshalb unsere dringender Appell an Sie: Nutzen Sie beim Gassi gehen immer die dafür vorgesehenen Hundekotbeutel (wir haben auch einige Spender in der Gemeinde aufgestellt) und werfen Sie diese dann unbedingt in den Restmüll.

Vor einiger Zeit hatten wir bereits einen Artikel veröffentlicht, den wir aus diesem Anlass auch gerne nochmals veröffentlichen möchten:

Jeder von uns erwartet, dass unsere erzeugten Lebensmittel hygienisch einwandfrei genossen werden können. Daher ist es unerlässlich, dass die Landwirte große Sorgfalt bei der Sauberkeit des vorgelegten Futters walten lassen. Sie als Hundebesitzer wissen sicherlich auch, dass Hunde mit dem Parasiten „Neospora caninum“ befallen sein können.

Wird nun infizierter Hundekot von Milchkühen über infiziertes Futter von Äckern und Wiesen aufgenommen, kann dies zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen, wie aktuelle Untersuchungen immer wieder zeigen. Dieses Sterben der Kälber kann aber verhindert werden, wenn Sie als Hundehalter folgende Hygieneregeln einhalten:

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Lassen Sie Ihren Hund nicht frei über landwirtschaftlich genutzte Felder und Wiesen laufen.

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Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt umherstreifen.

Auch der Kot von nicht „Neospora caninum“ infizierten Hunden hat Auswirkungen auf Rinder oder andere Grasfresser. Der Kot zersetzt sich nur sehr langsam und ist für Rinder, Schafe und Pferde im Futter als unangenehmer Geruch deutlich wahrnehmbar. Als „biologischer“ Dünger kann Hundekot somit nicht bezeichnet werden.

(Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth, Fachzentrum Rinderhaltung)

Was für die Landwirte in der Vergangenheit auch des Öfteren zu unangenehmen Situationen geführt hat, sind Löcher, welche von Hunden tief ins Grünland gegraben wurden. Im Rahmen von Bewirtschaftungsmaßnahmen können hier Maschinen beschädigt werden. Außerdem ist der Aufwuchs an diesen Stellen erfahrungsgemäß schlechter.

Wir möchten zudem auf die Hundehaltungsverordnungen der Gemeinde Neuching und der Gemeinde Ottenhofen hinweisen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Vielen Dank.

Ordnungsamt
Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching