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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 13/2024
VG nicht amtlich
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Unterstützung für Geschädigte durch Hochwasser und Frost

Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind von den Frost- und Wasserschäden der letzten Monate oder vom aktuellen Hochwasser betroffen. Die wirtschaftlichen Folgen sind in vielen Fällen noch nicht zu greifen. Die SVLFG bietet Betroffenen folgende Unterstützung an:

Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten

Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Die Telefonnummern der Ansprechpartner sind in Bayern die 0561 785-13631, in Baden-Württemberg die 0561 785-16038, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die 0561 785-17303, in Thüringen und in Sachsen die 0561 785-12669. Die Ansprechpartner der Prävention für alle Bundesländer sind auch im Internet aufgeführt unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.

Beitragsstundung (Kontakt: versicherung@svlfg.de oder Telefon 0561 785-0)

Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zur jeweiligen Oktober-Fälligkeit beantragen.

Krisenhotline der SVLFG (Telefon 0561 785-10101)

Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif).