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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 14/2023
Ottenhofen amtlich
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 – Gemeinde Ottenhofen

Die Gemeinde Ottenhofen hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 erlassen, sie tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Die Haushaltssatzung 2023 mit samt ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching in Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching, Zimmer 11, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Das Landratsamt Erding hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.06.2023,

Az.: 31-1-941 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhofen, Landkreis Erding

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Ottenhofen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.305.610,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  9.206.500,00 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.784.100 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  — 320 v.H.

b) für Grundstücke (B)  — 320 v.H.

2. Gewerbesteuer  — 340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Oberneuching, 27. Juni 2023
Gemeinde Ottenhofen
Nicole Schley
Erste Bürgermeisterin