Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 14/2023
Neuching amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 16.05.2023

öffentliche Sitzung

Sporthalle Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Die Ausbauarbeiten in der Sporthalle sind in den letzten Zügen.

Bis Ende Mai soll die Linierung am Hallenboden aufgebracht und der Sportboden damit fertig gestellt werden. Ebenfalls bis Ende Mai werden noch der Hallentrennvorhang und die Sportgeräte in der Halle montiert, so dass die Sporthalle Anfang Juni fertig gestellt ist.

Die Fertigstellung des Bodenaufbaus mit Fußbodenheizung und dem Sportbodenparkett im Mehrzweck- und Gymnastikraum wird noch bis Ende Juni dauern.

Bei den Außenanlagen wird der Ballfangzaun für den Tennisplatz aufgebaut und in Kürze mit dem Einbau des Tennisplatzbelages bei den 3 östlichen Tennisplätzen begonnen. Eine Fertigstellung der 3 Tennisplätze ist für Mitte Juni vorgesehen.

Die Abnahme mit dem Brandschutzsachverständigen fand am 16.05.2023 um 11:00 Uhr statt, so dass daraufhin nach Ausstellung aller Unterlagen die Fertigstellungsanzeige an das LRA Erding gemeldet werden kann. Die offizielle Nutzungsaufnahme ist dann zum 01. Juli 2023.

Neubau Kinderhaus Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Die Dachdeckerarbeiten werden bis 17.05.2023 fertig gestellt. Von 22.05. – 24.05.2023 werden die PV-Module auf dem Dach montiert, so dass noch vor Pfingsten das Fassadengerüst abgebaut werden kann.

Die Montage der Fenster und Treppenhausfassade wird ebenfalls in der Woche vor Pfingsten abgeschlossen.

Zur Zeit finden im Gebäude die Innenputzarbeiten, sowie verschiedene Installationsarbeiten statt.

Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Im Gewerbegebiet Lüßwiesen wird auf der bestehenden Parkplatzanlage in der Nähe zur Gemeinde Finsing eine Wohncontaineranlage für 40 Flüchtlinge errichtet. Mit dem Landratsamt Erding kann dafür voraussichtlich ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden.

Ordnungsamt;

Geschwindigkeitsüberwachung durch Einsatz teilstationärer Geschwindigkeitsmessanlagen

Sachvortrag:

Von der kommunalen Verkehrsüberwachung wurden der Gemeinde Neuching zwei Angebote zur semistationären Messung unterbreitet. Dabei handelt es sich um eine mehrere Tage andauernde, permanente Überwachung.

Sie unterscheiden sich dabei im Wesentlichen in folgenden Punkten:

Angebot 1: Wochenpauschale

Für die Aufbereitung der Daten wird eine Grundgebühr/Woche sowie eine Fallpauschale erhoben

Nicht verwertbare Verstöße bzw. Verfahrenseinstellungen werden nicht berücksichtigt und gehen zu Lasten der Kommune

Ein finanzielles Risiko für die Gemeinde Neuching kann nicht komplett ausgeschlossen werden.

Angebot 2: je Verstoß

Es werden nur die gezielten Beanstandungen (Verstöße) und deren Aufbereitung in Rechnung gestellt

Nicht verwertbare Verstöße bzw. Verfahrenseinstellungen werden nicht berücksichtigt und gehen zu Lasten der Kommune

Ein finanzielles Risiko für die Gemeinde Neuching ist ausgeschlossen, da die Abrechnung nur nach tatsächlichen Verstößen erfolgt

Das durchschnittliche Verstoßentgelt der in 2022 mit den semistationären Anlagen durchgeführten Messungen betrug 44,00 €.

Mögliche Messpunkte in der Gemeinde Neuching wären:

=>

Neuching-Lüß, Münchner Straße a. H. Hs.-Nr. 54-58

=>

Neuching-Wolfsleben, Münchner Straße a. H. Angerweg 9

Die Messanlage misst beidseitig, rund um die Uhr und benötigt keinen Stromanschluss.

Ergänzung vom 15.05.2023:

Auf Nachfrage bei der gGKVS haben wir noch folgende Informationen erhalten.

Ein Mitarbeiter von der gGKVS tut sich sehr schwer, uns hier Daten zur Verfügung zu stellen, da die bisherigen Messungen (mobile Messungen) nicht mit den Messungen einer teilstationären Anlage zu vergleichen sind.

Bei den mobilen Messungen ist die Anzahl der Verstöße i. d. R. deutlich höher, da die Geräte viel kleiner und damit besser zu „verstecken“ sind. Bei den teilstationären Anlagen handelt es sich um Anlagen mit Abmessungen von bis zu 1,5 – 2 m, die auf einem Anhänger stehen.

Er hat mir aber einige Daten gegeben, die die Entscheidungsfindung hoffentlich vereinfachen. Die Anlagen sind seit Mai 2022 im Einsatz, d. h. alle Zahlen berufen sich auf diesen Zeitraum.

Bei Angebot 1 wird eine Grundgebühr pro Woche sowie zusätzlich eine Fallpauschale fällig. Damit hier kein finanzielles Risiko entsteht, sind in 6 ½ Tagen rund 160 Verstöße notwendig.

Seiner Erfahrung nach sind hier aber im Durschnitt 250 – 650 Verstöße möglich bzw. realistisch.

Bei Angebot 2 entsteht der Gemeinde Neuching kein finanzielles Risiko, da hier wirklich nur nach Verstoß

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und entscheidet sich für eine Geschwindigkeitsüberwachung durch Einsatz von teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen.

Abstimmungsergebnis:

Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Feststellung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Sachvortrag:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 ist zwischenzeitlich erfolgt und der Prüfbericht vom 05.05.2023 und die Stellungnahme der Verwaltung wurden mit der Ladung zugesandt. Vom Rechnungsprüfungsausschuss werden keine Einwendungen erhoben.

Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 6.000 EUR, überplanmäßig

Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 3.000 EUR, außerplanmäßig (A)

(A) = außerplanmäßige Ausgabe

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2021 bereits in der Sitzung vom 02.08.2022 (TOP 18) durch den Gemeinderat genehmigt wurden.

Vom Prüfungsausschuss konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Die Jahresrechnung 2021 kann festgestellt und die Entlastung erteilt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis. Die weiteren Ausführungen hinsichtlich des Ergebnisses der Jahresrechnung sind aus dem beiliegenden Prüfungsbericht, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.

Die Jahresrechnung 2021 wird hiermit festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis:

Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Entlastung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Sachvortrag:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 und die damit verbundene Feststellung der Jahresrechnung ist fristgerecht gem. Art. 102 Abs. 3 GO erfolgt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung 2021 festgestellt und dem Gemeinderat neben der erfolgten Feststellung auch die Entlastung der Jahresrechnung 2021 empfohlen.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: