Die Gemeinde Ottenhofen beabsichtigt im ersten Bauabschnitt des Baugebiets „Am Schlehbach“ weitere 12 Bauparzellen für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften zu veräußern. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt ausschließlich nach den gemeindlichen Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen vom 26.04.2022.
Alle notwendigen Unterlagen, wie der rechtsverbindliche Bebauungsplan, die Vergaberichtlinien und ein Bewerbungsbogen sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching unter www.vg-oberneuching.de -> Ottenhofen -> aktuelle Meldungen veröffentlicht.
Der jeweilige Verkaufspreis der Grundstücke ergibt sich aus dem aktuellen Verkehrswert veröffentlicht vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Erding zum 1.1.2024. Dieser beträgt für Bauland in Ottenhofen inkl. Erschließungskosten nach BauGB und Abgaben nach KAG 1.100 €/m². Zusätzlich wurde für einige Grundstücke ein Abschlag gem. dem Verkehrswertgutachten vom 13.04.2022 vorgenommen, das Grundlage für die erste Ausschreibung der Grundstücke im Mai 2022 war. Auf den Verkehrswert abzüglich Erschließungskosten nach BauGB und KAG wird weiterhin der vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.04.2022 gewährte Abschlag von 30 % angewendet. Die Grundstücke werden zum Festpreis inkl. der Erschließungskosten nach BauGB und KAG veräußert. Das heißt, es fallen auch keine weiteren Kosten für Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung an.
Der aktuelle durchschnittliche Verkehrswert inkl. Erschließungskosten für Bauland in Ottenhofen (vgl. 1.6 der Richtlinien vom 26.04.2022) zum Zeitpunkt der Vergabe ist ebenfalls aus der beigefügten Tabelle ersichtlich.
Die Niederschlagswasserbeseitigung der einzelnen Grundstücke ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans über Zisternen, die Einleitung in den gemeindlichen Regenwasserkanal und ein Regenrückhaltebecken geregelt, bevor eine gedrosselte Einleitung in den Schlehbach erfolgt. Die Kosten für die Errichtung dieser Anlagen sind bereits in den Erschließungskosten enthalten. Der laufende Unterhalt dieser Einrichtung wird allerdings noch über eine gemeindliche Satzung auf alle Anschlussnehmer umgelegt werden. Vergleichbare Gebühren würden aber auch bei einer Einleitung des Niederschlagswassers in den Kanal des Abwasserzweckverbandes anfallen.
Der Stichtag nach Nr. 3 der Richtlinien wird auf den 30.06.2024 festgelegt. Interessenten können sich bis spätestens 14.08.2024 um 12:00 Uhr mittels ausgefülltem und unterzeichnetem Bewerbungsbogen inklusive aller Nachweise bewerben. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig sowie form- und fristgerecht bei der Gemeinde Ottenhofen eingehen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Bürgermeisterin Schley unter 08123/9326-64 oder Frau Geschäftsstellenleiterin Knauer unter 08123/9326-65 zur Verfügung.