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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 14/2025
VG amtlich
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(VG) Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 01.07.2025 ist in den Gemeinden Neuching und Ottenhofen die Jahreszahlung der Grundsteuer für 2025 fällig.

Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.

Die Zahlung kann auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:

Gemeinde Neuching:

VR-Bank Erding

IBAN: DE58 7016 9605 0007 1108 20

BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE66 7005 1995 0000 3500 90

BIC: BYLADEM1ERD

Gemeinde Ottenhofen:

VR-Bank Erding

IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12

BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86

BIC: BYLADEM1ERD

Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.

Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.