Die Gemeinde Ottenhofen hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 erlassen, sie tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung 2025 mit samt ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching in Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching, Zimmer 11, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Das Landratsamt Erding hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2025, Az.: 31-1-9410.4 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.
Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhofen, Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Ottenhofen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.044.180,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.330.150,00 EUR |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.