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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 14/2025
Neuching amtlich
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(GN) Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Moosrain (Landkreis Erding) für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Moosrain hat die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Sitzung vom 25.11.2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung am Sitz des Zweckverbandes während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Dem Landratsamt Erding wurden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Aufgrund der §§ 21 ff. der Verbandssatzung und Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit -KommZG- in Verbindung mit den Art. 63 ff. der Gemeindeordnung -GO- und der §§ 13 ff. der Eigenbetriebsverordnung -EBV- erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung Moosrain folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt im Erfolgsplan

in Erträgen mit  —  3.825.000 EUR

und Aufwendungen mit  —  3.670.000 EUR

und im Vermögensplan

in Einnahmen und Ausgaben mit je  —  1.964.000 EUR

ab.

§ 2

Eine Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans wird nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

§ 4

Investitions- und Betriebskostenumlagen werden nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 400.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Oberding, den 19. Mai 2025
Zweckverband Zur Wasserversorgung Moosrain
gez. Mücke
Verbandsvorsitzender