Die Gemeinde Neuching hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 erlassen, sie tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit samt ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching in Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching, Zimmer 11, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Das Landratsamt Erding hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2026, Az.: 31-1-9410.5 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt und die Genehmigung erteilt.
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Gemeinde Neuching folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.684.550,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.715.900,00 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.