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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 14/2026
Neuching amtlich
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(GN) 1. Änderung der "Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts"

Die Gemeinde Neuching erlässt aufgrund der Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-II, zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVl. S. 737), folgende 1. Änderung der Satzung:

§ 1 Änderung des § 2

Der § 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)

den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und drei ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

 

Der RPA setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Vorsitz:

2026 –

2027

GR Bauer

GR Ertl

GR Hermansdorfer

GR Aulehner

2028

GR Bauer

GR Winkler

GR Sedlmeir

GR Mittermaier

2029

GR Steiner

GR Winkler

GR Sedlmeir

GR Mittermaier

2030 –

2031

GR Steiner

GR Schindlbeck

GR Lichtmannegger

GR Hainz

b)

den Familien- und Sozialausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

(2) 1Den Vorsitz in dem in Absatz 1 Buchst. b genannten Ausschuss führt der erste Bürgermeister. Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt das jeweils zuerst genannte Gemeinderatsmitglied.

(3) 1Der Familien- und Sozialausschuss ist vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist.

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt zum 16.06.2026 in Kraft.

Oberneuching, 16.06.2026
Thomas Bartl
Erster Bürgermeister