öffentliche Sitzung
| Antrag auf Verlängerung Kiesabbau: | |
| - | Abbauort Fl.Nr. 614 - 650, Gemarkung Niederneuching |
Sachvortrag:
Bereits in den Gemeinderatsitzungen vom 12.10.2022 und vom 25.10.2022 wurde der Verlängerungsantrag für den genehmigten Kiesabbau in der Gemeinde Neuching behandelt.
Den Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2022 wurde der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Erding) übermittelt. Daraufhin hat die Gemeinde folgende Rückmeldung erhalten:
Sehr geehrte Frau Knauer,
bzgl. des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.10.2022, den wir heute von Ihnen erhalten haben, nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Planung, die dem Kiesabbau zugrunde liegt, sieht als Ausgleich für den Kiesabbau die Bildung von Gewässerbiotopen vor.
Eine Verfüllung widerspricht den naturschutzfachlichen Festsetzungen.
Im Rahmen des laufenden Kiesabbaus haben sich im Abbaugebiet Niederneuching viele seltene Arten, auch der Roten Liste, wie beispielsweise Laubfrosch, Wechselkröte und Insekten angesiedelt. Diese Arten sind auf offene besonnte wechselfeuchte Bereiche und Kleingewässer angewiesen.
Aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben nach § 44 BNatSchG ist zu gewährleisten, dass eine kontinuierliche Lebensraumfunktion für diese Arten gesichert und bei Bedarf neu geschaffen wird.
Zudem ist die Verfüllung von Kiesgruben nach Nassauskiesungen gemäß dem Leitfaden „Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen“ nur in begründeten Einzelfällen wasserrechtlich genehmigungsfähig, z. B. aus Gründen der Flugsicherheit.
Der Leitfaden „Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen“ wurde am 21.06.2001 eingeführt.
Der von Ihnen heute tel. angesprochene Kiesabbau mit teilweiser Wiederverfüllung wurde am 25.01.2000 genehmigt, also vor Einführung des Leitfadens. Eine teilweise Wiederverfüllung ist daher zulässig.
Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans wurde für die hier betroffenen Flächen als Rekultivierungsziel die Schaffung von Flächen für Wiesenbrüter vorgesehen. Die ausgebeuteten Flächen sollen hierzu teilweise wiederverfüllt werden.
Ein Abdruck des Genehmigungsbescheides sowie ein Satz Antragsunterlagen wurden damals der Gemeinde Neuching zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Erding
Wasserrecht
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und gibt folgende Stellungnahme ab: Die Gemeinde Neuching ist daran interessiert, dass die Gewanne VI wieder verfüllt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
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| Sporthalle Neuching: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
Am Freitag, 26.05.2023 wurde die Ausstattung der Sporthalle mit den Sportgeräten im Wesentlichen fertig gestellt.
Für die Zutrittskontrolle sind bei der Verwaltung bereits die erforderlichen Transponder zur Ausgabe an die Sportleiter vorhanden.
Der Mehrzweckraum im 1. OG wird bis Mitte / Ende Juli fertig gestellt, so dass die Ausstellung historischer Fotos am 30.07.2023 dort wie geplant stattfinden kann.
Die Belegung des Mehrzweckraums kann dann ab Anfang August 2023 erfolgen.
| Sporthalle Neuching: | |
| - | Vergabe des Abdeckbelags zum Kauf in der Sporthalle |
Sachvortrag:
Die Verwaltung hat im Zuge der anstehenden Veranstaltungen 6 Angebote zur Vergabe eines Hallenabdeckbelags angefordert.
Fünf Angebote sind bei der Verwaltung eingegangen. Ein Angebot wurde aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit aus der Wertung genommen.
Angefragt wurden Abdeckbeläge aus PVC sowie Teppichfließen.
Alle Angebote beinhalten zertifizierte Bodenbeläge, welche die Voraussetzung im Hinblick auf den Brandschutz entsprechen.
Angebote sind dem Sachvortrag als Anlage angefügt. Muster der angebotenen Beläge werden in der Sitzung vorgelegt.
PVC Belag:
Der PVC-Belag wird mittels 2m breiten und 30m langen Rollen ausgelegt und oberseitig mit Klebeband verklebt.
Die Lagerung erfolgt auf Lagergestellen, darüber hinaus werden eine Verlegehilfe sowie ein Klebebandabroller und Klebeband angeboten.
| Vorteile: | |
| ± | Die Oberfläche ist leicht zu reinigen und kann gewischt werden |
| ± | Die Oberfläche ist komplett dicht |
| Nachteile: | |
| ± | Bei Beschädigung einer Bahn ist diese komplett auszutauschen. |
| ± | Zusätzliche Kosten für Klebeband: Das Klebeband zur Befestigung des PVC Belags bedeutet zusätzliche Ausgaben pro Veranstaltung. |
Teppichfließen:
Die 1m breiten und 2m langen Teppichfließen werden stumpf aneinander gelegt. Die Lagerung erfolgt auf den in den Angeboten enthaltenen Wägen. Die gummierte Rückseite verhindert ein verrutschen der Elemente und ist für die Verwendung auf dem Hallenboden unbedenklich.
| Vorteile: | |
| ± | Flexibilität: Bei Bedarf können beschädigte oder verschmutzte Teppichfliesen leicht ausgetauscht werden, ohne dass der gesamte Belag erneuert werden muss. |
| ± | Hoher Komfort: Teppichfliesen bieten einen weichen Untergrund und tragen zur Dämpfung von Lärm bei. |
| ± | Einfache Handhabung: Die Teppichfliesen haben die Abmessung 1x2 Meter und können leicht von den Transportwägen aus verlegt werden. |
| ± | Durch das kleine Format sind die Fließen auch in anderen Räumen anwendbar |
| Nachteile: | |
| ± | Die Oberfläche kann nicht gewischt werden |
| ± | Die Oberfläche ist nicht „dicht“ |
Zusammenfassung:
Der Aufbau wird grundsätzlich durch den Bauhof Neuching erfolgen. Mit dem Bauhofleiter wurden die beiden Varianten besprochen. Hinsichtlich der Kriterien Verlegeart, Flexibilität und Kosten spricht sich der Bauhof für den Kauf von Teppichfließen aus.
Beschluss:
1)
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt, dass Firma Kleu GmbH aus Wuppertal (Bieter 3) den Auftrag über die Lieferung von Teppichfließen erhält, da hierbei das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
2)
Der Gemeinderat beschließt den Boden in der Farbe Hellgrau (wählbar Blau, Dunkelgrau, Hellgrau, Rot, Braun) zu bestellen.
3)
Zusätzlich sollen zum angebotenen Einheitspreis 10 m2 Ersatzfließen mitgeliefert werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
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| Sporthalle Neuching: | |
| - | Vergabe Stühle und Tische |
Sachvortrag:
Für eine Grundausstattung mit Stühlen und Tischen hat die Verwaltung in Absprache mit dem Vorsitzenden des Theatervereins Neuching Angebote eingeholt.
Stühle:
Angefragt wurden 200 stapelbare Holzschalen-Bankettstühle.
Es sind 3 Angebote eingegangen.
Tische:
Drei Firmen wurden angefragt 30 Klapptische mit einer Größe von 180cm x 80 cm anzubieten. Die Verwaltung hat zwei Angebote erhalten, die dritte Firma hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Bieter 1 bietet 30 Banketttische aus den Materialien wie folgt an:
Tischplatte: 18mm Multiplex Birke lackiert
Untergestell: Doppel T in den Farben schwarz silber-grau (verchromt Aufpreis 33,10 €)
Dazu 2 Transportwagen (je für bis zu 20 Tische)
Bieter 2 bietet 30 Klapptische aus den Materialien wie folgt an:
Tischplatte: 25mm Spanplatte mit Melaminharzbeschichtung mit Buchendekor
Untergestell: Doppel T verchromt
Dazu 3 Transportwagen
Ergänzung vom 15.06.2023: Es wurde eine vierte Firma angefragt
Bieter 4 bietet 30 Banketttische aus den Materialien wie folgt an:
Tischplatte: 18mm Multiplex klar lackiert, wasserfest, Farbe dunkelbraun
Untergestell: klappbar mit starken Verstrebungen, Pulverbeschichtet in schwarz, 20mm stark.
Dazu 2 Transportwagen (je für bis zu 20 Tische)
Beschluss 1:
Stühle
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt:
Firma Schultz GmbH (Bieter 2) mit der Lieferung von 200 Stapelstühlen.
Zudem wird angefragt, ob die Stapelstühle auch mit Reihenverbindung lieferbar sind.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Beschluss 2:
Tische
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt:
Firma pemora GmbH & Co. KG (Bieter 4 mit der Lieferung von 30 Klapptischen und 2 Transportwägen). Vor der endgültigen Beauftragung soll ein Muster eines Tisches angefragt werden um die Qualität zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
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| Sporthalle Neuching: | |
| - | Vergabe Getränkeautomat |
Sachvortrag:
Für die Anschaffung eines Getränkeautomaten in der 2-fach-Turnhalle in Neuching, wurden von der Verwaltung 3 Angebote eingeholt.
Angefragt wurden Automaten zur Ausgabe von 8 Getränken inklusive Münzwechsler und optional mit Banknotenwechsler.
Bei einem Vor-Ort-Termin mit dem „Konzeptionsteam Halle“ wurde der Standort des Automaten im Erdgeschoss zwischen den Toiletten festgelegt und dass kein gebrauchter Automat angeschafft werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat Neuching nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt Getränke Sesojew Aus Finsing mit der Lieferung eines Getränkeautomaten (Automat mit Münzwechsler und Banknotenleser), da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
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| Sporthalle Neuching: | |
| - | Abstimmung der Planung Vereinsheim |
Sachvortrag:
Im Auftrag der Gemeindeverwaltung Neuching hat ein ortsansässiger Schreiner eine umfassende Planung für die Ausstattung des Vereinsheims in der 2-fach-Turnhalle vorgelegt. Diese Planung des ca. 106 m2 großen Raums, umfasst 68 Sitzplätze sowie 8 zusätzliche Sitzplätze an einer 5,80 m langen Bar. Des Weiteren sind 2 Fernseher als Teil der technischen Ausstattung vorgesehen.
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss!
| Kinderhaus Neuching: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
Nachdem die Dachdeckerarbeiten sowie die Holzfassade im 1. OG fertig gestellt sind, wurde in der 24. KW 2023 (12. - 14.06.) das Fassadengerüst entfernt.
Die Putzarbeiten innen wie außen sind ebenfalls fertig gestellt.
In den nächsten Tagen werden die Rohinstallationen soweit abgeschlossen und die letzten Vorbereitungsarbeiten ausgeführt, so dass im Juli der Estrich mit zugehöriger Fußbodenheizung eingebaut werden kann.
Ende Juni werden noch die Hausanschlüsse (Wasser, Fernwärme von der Sporthalle, Kanal, Strom und Telefonleerohr) ausgeführt und dann im Juli wird mit den Außenanlagen begonnen.
| Kinderhaus Neuching: | |
| - | Vergabe Metallbauarbeiten |
Sachvortrag:
In der 21. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Metallbauarbeiten für die Treppengeländer, Handläufe, Abdeckung Hebeanlagenschacht usw. im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 14.06.2023 um 13:30 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung Metallbauarbeiten an die Firma Metallbau Johannes Eichinger aus 85395 Attenkirchen vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
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Freiwillige Feuerwehr Oberneuching;
Antrag auf Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen 2023
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 27.10.2022 beantragt die FFW Oberneuching die Anschaffung von
1 RLS 2000 Akkustrah ca. 2.500 €
Die FFW Oberneuching wird beauftragt vergleichbare Angebote einzuholen. Die Beauftragung erfolgt dann durch den 1. Bürgermeister direkt.
Beschluss:
Dem Antrag der FFW Oberneuching zur Beschaffung des im Sachvortrag genannten Ausrüstungsgegenstandes wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
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Freiwillige Feuerwehr Oberneuching;
Antrag auf Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 30.11.2022 beantragt die FFW Oberneuching die Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS. Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 ist Baujahr 1999 und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die Kosten für ein neues LF 20 KatS mit Allrad werden auf ca. 415.000 € geschätzt. Die Schätzung beruht auf einer sog. Preisinformation. Im Kaufpreis sind das Fahrzeug, der Aufbau und der Einbau der Funkausstattung enthalten.
In der Sitzung vom 13.03.2023 wurde der Antrag vom 1. Kdt. Herrn Fraundorfer erläutert und beschlossen, die entsprechenden Mittel im Haushalt bzw. Finanzplan für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. In der Feuerwehrbedarfsplanung der KBI Erding von 2017 ist für die FFW Oberneuching als Ersatzfahrzeug ein LF 10 vorgesehen. Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandinspektor Herrn Huber wird aufgrund der gestiegenen Anforderungen für die FFW Oberneuching ebenfalls die Anschaffung eines LF 20 KatS befürwortet. Von Seiten der Regierung von Oberbayern gibt es ebenfalls Zustimmung.
Die staatl. Förderung gem. den Zuwendungsrichtlinien für das Feuerwehrwesen in Bayern beträgt 101.600 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und stimmt der Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS für die FFW Oberneuching zu. Die Mittel in Höhe von 415.000 € sind im Haushalt 2024 zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechende Ausschreibung vorzubereiten und zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
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Freiwillige Feuerwehr Niederneuching;
Antrag auf Beschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeugs (MZF)
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 10.03.2023 beantragt die FFW Niederneuching die Beschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeugs (MZF). Das vorhandene MZF ist Baujahr 1997 und hat das Ende der Lebensdauer erreicht. Die Kosten für ein neues MZF mit Allrad werden auf ca. 115.000 € geschätzt. Die Schätzung beruht auf einer sog. Preisinformation. Im Kaufpreis sind das Fahrzeug, der Aufbau und der Einbau der Funkausstattung enthalten.
In der Sitzung vom 13.03.2023 wurde der Antrag vom 1. Kdt. Herrn Mayer erläutert und beschlossen, die entsprechenden Mittel im Haushalt bzw. Finanzplan für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.
Die staatl. Förderung gem. den Zuwendungsrichtlinien für das Feuerwehrwesen in Bayern beträgt 18.000 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und stimmt der Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeugs für die FFW Niederneuching zu. Die Mittel in Höhe von 115.000 € sind im Haushalt 2024 zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten und zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
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| Kommunale Verkehrsüberwachung Neuching | |
| - | Preisanpassung mit gGKVS |
Sachvortrag:
Am 12.05.2023 ging ein Schreiben der gGKVS ein, in dem die aktuelle Situation der Verkehrsüberwachung geschildert wurde. Aufgrund der aufkommenden Bedenken gegen die derzeitigen Messgeräte wurde ein kompletter Austausch der Messtechnik notwendig.
Auch die Einigung im Tarifstreit wirkt sich auf die kommunale Verkehrsüberwachung aus. Die gGKVS beschäftigt ihre Mitarbeiter seit 2015 ausschließlich angeglichen den TVöD-VKA und ist somit auch von der Tarifanpassung betroffen.
Der Preis je Verstoß steigt deshalb auf 29,97 €. Nach Aussage der gGKVS entsteht der Gemeinde Neuching durch das derzeit vorhandene Verstoßentgelt in Form von Verwarnungen und Bußgeldern (ca. 40,12 je Verstoß) und den durchschnittlich rund 3,4 Verstößen je Messstunde (in 2022) auch nach der Preisanpassung kein Kostenrisiko.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und stimmt für die Preisanpassung der gGKVS.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |