Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln.
Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzuführen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Für Fotodienstleistende bedeuten die neuen Regelungen, dass Lichtbildaufnahmen für Ausweisdokumente ausschließlich digital aufgenommen und über einen zertifizierten Cloud-Service an die zuständige Behörde übermittelt werden dürfen.
Ablauf:
Unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können Sie in Erfahrung bringen, welche Fotodienstleistenden im Umkreis zertifiziert sind.
Außerdem wird es in der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching die Möglichkeit geben, über das PointID® System der Bundesdruckerei direkt ein entsprechendes biometrisches Passbild im Rathaus erstellen zu lassen. Die Kosten belaufen sich auf 6,00 Euro pro Lichtbild.
ACHTUNG: Leider kann die Bundesdruckerei nicht garantieren, wann das PointID® System bei allen Gemeinden bereitstehen wird. Aktuell liegt der VG Oberneuching noch kein konkreter Liefertermin für das PointID® System vor, somit können in der Übergangszeit noch papiergebundene, biometrische Fotos akzeptiert werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorher bei uns unter 08123/9326-60.
Sobald die VG Oberneuching über das PointID® System verfügt, werden wir die Information umgehend im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlichen.