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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 15/2025
VG amtlich
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(VG) Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten

Nach § 50 ff BMG (Bundesmeldegesetz) kann Widerspruch gegen Datenübermittlungen in folgenden Fällen eingetragen werden:

Auskunft an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nach § 50 Abs. 1 BMG u.a. im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.03.2026.

Auskunft an Adressbuchverlage

Auskunft an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

Auskunft an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Auskunft aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

Eine Sperre kann über unsere Homepage - Bürgerservice-Portal - Übermittlungssperren beantragt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Telefonnummer: 08123932661 - Fr. Scherer zur Verfügung.