Sitzungstag 03.06.2025
Öffentliche Sitzung
Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung
Sachvortrag:
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 06.05.2025 wurde eine Entscheidung über die Vergabe der Abbruch- und Brückenbauarbeiten für den Neubau der Mühlbachbrücke getroffen.
Es ergingen folgende Beschlüsse:
Gemeinderat Schwarzenbeck ist auf Grund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen
Der Antrag wurde mit 13:0 Stimmen angenommen.
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt die Firma HasnBau aus 85467 Niederneuching zum Festpreis von 218.365,00 € brutto für die Erneuerung der Mühlbachbrücke in Niederneuching.
Der Antrag wurde mit 12:1 Stimmen angenommen.
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 06.05.2025 wurde eine Entscheidung über den Verkauf des Unimog des Bauhofs getroffen.
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt, den Unimog mit Anbauteilen zum Preis von 26.000,00 € zu verkaufen.
Der Antrag wurde mit 14:0 Stimmen angenommen.
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 06.05.2025 wurde die Vergabe des Caterings, der Getränke sowie die Festlegung der Ticketpreise für den Bürgerball 2025 beschlossen.
Es ergingen folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und vergibt das Catering für den Bürgerball 2025 an den Schmankerl-Service der Erdinger Bäuerinnen, Neuching, da es sich um das wirtschaftlichste Angebot handelt.
Der Antrag wurde mit 14:0 Stimmen angenommen.
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und ermächtigt den 1. Bürgermeister, die Getränke bei dem zum Zeitpunkt vor dem Bürgerball 2025 wirtschaftlichsten Lieferanten zu beauftragen.
Der Antrag wurde mit 14:0 Stimmen angenommen.
Der Gemeinderat beschließt einen Ticketpreis von 55,00 EUR für den Bürgerball 2025. Im Preis enthalten ist ein 3-Gänge-Menü. Die Ticketpreise ohne Essen betragen 15,00 EUR.
Der Antrag wurde mit 14:0 Stimmen angenommen.
Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz;
- Einführung einer Stellplatzpflicht und einer Spielplatzpflicht
Sachvortrag:
Mit Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Spielplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Pflichten zu diesem Zeitpunkt entfallen.
Einführung einer Stellplatzpflicht:
Aktuell rechtsverbindliche Stellplatzsatzungen behalten nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO ihre Gültigkeit, wenn sie die in der ab 1. Oktober 2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten.
Wegen der „Bestandsschutzoption“ nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO kann es sich anbieten, eine aktuell gültige Satzung mit einer Änderung vor dem 1. Oktober 2025 den Höchstgrenzen der GaStellV anzupassen. Nach den Vollzugshinweisen des Bauministeriums bleiben in diesem Fall auch solche Regelungen bestehen, die auf Grundlage der ab 1. Oktober 2025 geltenden Ermächtigungsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO so nicht mehr getroffen werden könnten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Beschaffenheit von Stellplätzen, die die neue Ermächtigungsgrundlage nicht mehr erlaubt.
Die Stellplatzzahlen wurden entsprechend den Höchstgrenzen der GaStellV angepasst.
Ist in einem Bebauungsplan die Stellplatzsatzung statisch festgesetzt, gilt weiterhin die konkret festgesetzte Stellplatzsatzung. Ist die Stellplatzsatzung im Bebauungsplan dynamisch festgesetzt, gilt die jeweils gültige Stellplatzsatzung. Stellplatzfestsetzungen als Bestandteil eines Bebauungsplans, gelten weiterhin fort.
Einführung einer Spielplatzsatzung:
Bestehende Spielplatzsatzungen müssen aufgrund des Systemwechsels neu erlassen werden. Da keine gesetzliche Pflicht mehr besteht, muss die Gemeinde in einer Grundsatzentscheidung zuerst festlegen, ob in ihrem Gemeindegebiet eine Spielplatzpflicht gelten soll oder nicht. Regelungen zur Beschaffenheit des Spielplatzes können zukünftig nicht mehr getroffen werden.
Die Gemeinden können nach der neuen Ermächtigung regeln: die „Pflicht bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen, einen Spielplatz angemessener Größe und Ausstattung zu errichten, auszustatten und zu unterhalten sowie die Lage des Spielplatzes, die Art der Erfüllung einschließlich der Ablöse dieser Pflicht“. Die Beschaffenheit ist nicht im Gesetz genannt. Eine Regelung über Ablöse muss nicht getroffen werden, wenn die Gemeinde auf dieses Instrument zur Finanzierung zusammenfassender Spielplätze (oder anderer Einrichtungen, wie im Gesetz genannt) verzichten will.
Wenn eine Pflicht gesetzt wird, muss für Gebäude, die dem Wohnen von Senioren und Studenten bestimmt sind, ein Recht des Bauherrn auf Ablöse dieser Pflicht vorgesehen werden, wobei der Ablösebetrag 5.000,- € je abzulösenden Spielplatz nicht übersteigen darf.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Einführung einer Stellplatzpflicht durch Änderung der bestehenden Stellplatzsatzung entsprechend den entworfenen Stellplatzzahlen.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Einführung einer Spielplatzpflicht durch Neuerlass der Spielplatzsatzung entsprechend der neuen Ermächtigungsgrundlage nach § 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO n.F.
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
Freiwillige Feuerwehr Oberneuching;
Vorstellung des Leistungsverzeichnisses (3 Lose) für ein LF20 KatS
Sachvortrag:
In der Sitzung vom 20.06.2023 hat der GR der Anschaffung eines LF20 KatS für die FFW Oberneuching zugestimmt. Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 21.12.2023 die Beschaffung genehmigt und eine Projektförderung i.H.v. 125.840,- € bewilligt.
Aufgrund der Komplexität des EU-Vergabeverfahrens wurde am 07.02.2025 das Fachbüro für Feuerwehr-Ausschreibungen Dittlmann mit der Ausschreibung bzw. Vergabe beauftragt.
Das Fachbüro und die Arbeitsgruppe der FFW Oberneuching haben zwischenzeitlich ein entsprechendes Leistungsverzeichnis mit 3 Losen und die Bewertungsmatrix erstellt.
Die Leistungsverzeichnisse und die Bewertungsmatrix wurden am 21.05.2025 im Rahmen einer sog. Video-Konferenz mit dem Fachbüro Dittlmann erörtert. Der entsprechende Link wurde an alle Gemeinderäte versandt.
Der GR hat in seiner Sitzung vom 20.06.2023 gefordert, dass die Leistungsverzeichnisse vor einer Ausschreibung bzw. Bekanntmachung dem Gremium zur Würdigung vorgelegt werden.
Beschluss:
Der GR hat Kenntnis vom Sachvortrag und beauftragt das Fachbüro Dittlmann mit der Angebotseinholung im EU-Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
Jahresrechnung 2024;
Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben
Sachvortrag:
Jahresrechnung 2024;
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 6.000 EUR, überplanmäßig
Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 3.000 EUR, außerplanmäßig (A)
| Bezeichnung | Haushaltsstelle | Haushaltsansatz in EUR | Überschreitung in EUR | Bemerkung |
| Verkehrsüberwachung, Betriebsausgaben | 1122.6300 | 55.000,- | 84.219,67 |
|
| Kultur, Bürgerball usw. | 3400.6320 | 10.000,- | 5.847,76 |
|
| KiTa Tassilostr., Bewirtschaftung | 4640.5400 | 90.000,- | 11.740,10 |
|
| KiTa, Essensbedarf | 4640.6020 | 120.000,- | 17.858,20 |
|
| Sporthalle, Umsatzsteuer (Zahllast) an FA | 5600.6410 | 30.000,- | 51.808,99 |
|
| Investitionszuschüsse an Sportverein | 5500.9880 | 13.000,- | 12.869,77 |
|
Anmerkungen:
Zu (1122.6300)
Die Mehrausgaben im Jahr 2024 sind mit den zusätzlichen Einsätzen einer sog. SEMI-Station zu begründen. Analog sind auch die Einnahmen gestiegen.
Zu (3400.6320)
Beim Aufstellen des Haushaltsplanes 2024 ging die Verwaltung davon aus, dass der Bürgerball 2024 durch einen Verein veranstaltet wird uns somit niedrigere Ausgaben veranschlagt. Der Bürgerball wurde dann doch von der Gemeinde selbst durchgeführt.
Zu (4640.5400)
Mehrkosten für Strom, Gas u.a. Nachzahlung für 2023 und höhere Vorauszahlungen für 2024.
Außerdem zusätzliche Kosten für Unterhaltsreinigung wegen Personalausfall.
Zu (4640.6020)
Im Rechnungsergebnis 2024 ist noch eine Abrechnung für Essenslieferung im 4. Vj. 2023 i.H.v. rund 31.200 € enthalten.
Zu (5600.6410)
Bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes für 2024 wurde das Rechnungsergebnis 2023 mit rund 26.000 € herangezogen. Wobei erst Mitte 2023 die USt.-Verknüpfung angelegt wurde.
Zu (5500.9880)
Beim Aufstellen des Haushaltsplanes 2024 lag noch kein Zuschussantrag für den Neubau eines Tennis-Lagerraums vor. Der GR hat in seiner Sitzung vom 04.06.2024 den Zuschuss i.H.v. 15.000 € beschlossen und die überplanmäßige Ausgabe genehmigt.
Beschluss:
Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 werden zur Kenntnis genommen und soweit noch nicht erfolgt, genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 2 GO;
Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts
Sachvortrag:
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Neuching gem. § 77 KommHV in Verbindung mit Art. 102 Gemeindeordnung (GO)
Der Haushalt für das Kalenderjahr 2024 wurde in der Gemeinderatssitzung am 09.04.2024 mit folgenden Summen beschlossen:
| Verwaltungshaushalt: | 7.896.270 € |
| Vermögenshaushalt: | 4.675.500 € |
| Haushaltsvolumen insgesamt: | 12.571.770 € |
Die Jahresrechnung 2024 wurde am 12.05.2025 gelegt.
Die Feststellung des Jahresergebnisses 2024 ergab folgende Summen:
| Verwaltungshaushalt: | 8.071.372,26 € |
| Vermögenshaushalt: | 3.327.153,12 € |
| Haushaltsvolumen insgesamt: | 11.398.525,38 € |
Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen hat sich das Volumen im Verwaltungshaushalt um 175.102 € erhöht. Das Volumen des Vermögenshaushalts hat sich um 1.348.347 € verringert.
Gegenüberstellung der Haushaltsansätze zu den Ergebnissen der Jahresrechnung:
| HH-Jahr | Laut Haushaltsplan |
| Laut Jahresrechnung |
| ||
|
| Verw. HH | Verm. HH | GesamtHH | Verw. HH | Verm. HH | GesamtHH |
| 2021 | 6.288.990 € | 5.449.420 € | 11.738.410 € | 6.083.818 € | 2.636.906 € | 8.720.725 € |
| 2022 | 6.734.990 € | 10.109.120 € | 16.844.110 € | 6.785.513 € | 5.381.704 € | 12.167.218 € |
| 2023 | 7.959.270 € | 10.404.060 € | 18.363.330 € | 7.690.771 € | 7.336.615 € | 15.027.386 € |
| 2024 | 7.896.270 € | 4.675.500 € | 12.571.770 € | 8.071.372 € | 3.327.153 € | 11.398.525 € |
Die wichtigsten Einnahme- und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes:
Einnahmen:
| Bezeichnung | 2024 | 2023 | 2022 |
|
| Ergebnis in EUR | Ergebnis in EUR | Ergebnis in EUR |
| Grundsteuer A | 45.485,07 | 47.101,89 | 35.720,81 |
| Grundsteuer B | 268.680,43 | 265.235,75 | 198.299,62 |
| Gewerbesteuer | 2.134.608,16 | 1.978.303,29 | 1.590.583,66 |
| Eink.Steueranteile | 2.644.391,00 | 2.553.931,00 | 2.349.832,00 |
| Einkommensteuerersatz | 202.489,00 | 189.328,00 | 194.592,00 |
| Schlüsselzuweisung | 102.468,00 | 105.288,00 | 165.564,00 |
| Gemeindeant. a.d.Umsatzsteuer | 116.558,00 | 106.367,00 | 104.736,00 |
| Grunderwerbsteuer | 62.562,36 | 32.068,00 | 28.668,43 |
| Gebühren und Abgaben | 576.689,61 | 526.812,04 | 457.919,11 |
| Mieten und Pachten | 550.309,46 | 233.999,04 | 230.318,56 |
| Konzessionsabgaben | 61.357,86 | 63.984,44 | 70.163,95 |
| Verkehrsüberwachung | 172.023,90 | 73.636,50 | 91.868,92 |
| Zinseinnahmen | 9.454,04 | 13.934,98 | 0,89 |
| Zuweisungen vom Land (KiGa) | 695.432,42 | 669.267,10 | 599.507,15 |
| Zuweisungen von Gemeinden | 58.332,83 | 53.096,87 | 48.482,89 |
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
Es werden nur die Ansätze erläutert, die sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verändert haben.
Die bedeutsamste Veränderung ist bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Die Einnahmen sind um rund 156.300 € gestiegen. Bei der Grundsteuer B konnten Mehreinnahmen von rund 3.400 € verbucht werden. Bei der Grundsteuer A ein Rückgang von rund 1.600 €. Die Gemeinde hat im Jahr 2024 wieder eine Schlüsselzuweisung i.H.v. 102.468 € erhalten. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist um 90.460 € höher ausgefallen und der Anteil an der Umsatzsteuer ist um rund 10.200 € gestiegen. Die Einnahmen aus dem Anteil an der Grunderwerbsteuer betragen 62.562 € und sind damit um 30.500 € gestiegen. Bei den Gebühren und Abgaben konnte ein weiterer Anstieg von rund 50.000 € verzeichnet werden. Die Mieteinnahmen sind mit der Asyl-Wohnanlage auf rund 550.000 € gestiegen. Die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung haben sich gegenüber dem Vorjahr um 99.000 € erhöht. Als Grund ist der mehrmalige Einsatz einer sog. SEMI-Station zu nennen.
Es konnten erfreulicherweise rund 9.454 € Zinseinnahmen verbucht werden.
Bei den Zuweisungen vom Land (KiGa) ist ein Anstieg von rund 26.000 € zu verzeichnen.
Die Betriebskostenförderung der Wohnsitzgemeinden von auswärtigen Kindern hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 5.000 € erhöht.
Weitere größere Einnahmen enthält der Verwaltungshaushalt nicht.
Ausgaben:
| Bezeichnung | 2024 | 2023 | 2022 |
|
| Ergebnis in EUR | Ergebnis in EUR | Ergebnis in EUR |
| Personalausgaben | 2.297.619,42 | 2.034.762,97 | 1.918.290,48 |
| Gewerbesteuerumlage | 180.599,00 | 184.290,00 | 164.942,00 |
| Kreisumlage | 2.204.087,04 | 2.010.942,00 | 1.691.406,84 |
| Umlage an VG | 765.300,00 | 599.516,35 | 545.868,32 |
| Schulverbandsumlage | 615.412,00 | 560.081,00 | 384.129,00 |
| Zinsen f. Kredite | 196.125,62 | 118.067,31 | 8.902,64 |
| Zuführung z. Verm.HH. | 467.177,01 | 1.003.130,10 | 1.179.445,15 |
| Verkehrsüberwachung | 144.741,72 | 50.174,32 | 47.116,51 |
| Gebäude- u. Straßenunterhalt | 171.768,41 | 158.354,45 | 149.947,02 |
| Umlage für Straßenentwässerung | 12.715,65 | 15.908,92 | 9.983,16 |
| Betriebskostenzuschüsse ausw. KiGa | 45.345,08 | 81.197,38 | 69.735,66 |
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Die Personalausgaben sind aufgrund der aktuellen Personalstruktur und durch den Tarifabschluss im öffentl. Dienst um rund 260.000 € gestiegen.
Die Gewerbesteuerumlage ist leicht um rund 4.000 € gesunken.
Die Kreis- und VG-Umlage basiert auf den bekannten Zahlen.
Die Umlage an den Schulverband Finsing ist nach den Baumaßnahmen und den anteiligen Schülerzahlen erneut um rund 55.000 € gestiegen. Nach der notwendigen Kreditaufnahme mussten im HH-Jahr 2024 Zinsen i.H.v. 196.125 € geleistet werden.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt hat sich gegenüber dem Vorjahr um 535.950 € verringert, und liegt mit rund 419.500 € über dem Haushaltsansatz von 47.640. Die Mindestzuführung wurde damit deutlich erreicht.
Für die Kommunale Verkehrsüberwachung sind die Ausgaben, nach einer Anpassung des Pauschalsatzes und dem SEMI-Einsatz, um ca. 94.000 € gestiegen.
Die Unterhaltskosten für Gebäude und Straßen sind um rund 13.400 € gestiegen.
Die Betriebskostenzuschüsse für Betreuungsplätze außerhalb der Gemeinde sind im Vergleich zum Vorjahr 36.000 € gesunken.
Einnahmen des Vermögenshaushaltes
Die Einnahmen im Vermögenshaushalt betragen insgesamt 3.327.153,12 €, davon sind 467.177,01 € Zuführung vom Verwaltungshaushalt.
| Förderung (BY) für Neubau Kindertagesstätte | 533.000,00 € |
| Straßenausbaupauschale: | 32.272,00 € |
| Einnahmen aus Veräußerung von Grundstücken: | 14.858,11 € |
| An Investitionszuweisung (Art. 12 FAG) wurden 110.000 € eingenommen. | |
| Entnahme aus der allgem. Rücklage: | 319.846,00 € |
| Kreditaufnahme: | 1.850.000,00 € |
Weitere nennenswerte Einnahmen sind nicht vorhanden.
Einnahmen, die im Haushaltsplan 2024 vorgesehen, jedoch nicht oder in wesentlich niedriger erzielt werden konnten, sind:
Zuwendung für Neubau Kindertagesstätte
Entnahme aus der allgem. Rücklage, wegen Bauverzögerung
Kreditaufnahme wegen Bauverzögerung
Ausgaben des Vermögenshaushaltes
Die Ausgaben im Vermögenshaushalt betragen insgesamt 3.327.153,12 €. Haushaltsausgabereste wurden nicht gebildet.
Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren (1.585,53 €).
Die Planungs- u. Baukosten für den Neubau der Kindertagesstätte und Ausstattung betrugen 1.792.084,63 €.
Vom Sportverein wurden Investitionszuschüsse i.H.v. 25.869,77 € abgerufen.
Im Jahr 2024 wurden für den Bau und Ausstattung der neuen Sporthalle 780.591,10 € kassenwirksam.
Im Bereich des Forellenweges wurde beim Wendeplatz eine Neubepflanzung vorgenommen. Der Ausgaben betrugen 2.039,07 €.
Die Gemeinde Neuching hat für den Bauhof einen Werkstattwagen, einen Kompressor und ein weiteres Schwerlastregal erworben (4.455,03 €).
Die Gemeinde Neuching hat im Gewebegebiet „Lüßwiesen“ eine Wohncontainer-Anlage für Asylbewerber errichtet. Im Jahr 2024 wurden 125.347,29 € kassenwirksam.
Im Jahr 2024 betrugen die Tilgungsausgaben 326.028,00 €.
Ausgaben, für die im Haushaltsplan Mittel berücksichtigt, jedoch nicht oder in wesentlich niedrigerem Umfang angefallen sind:
Rathaus - Generalsanierung WC`s
Löschwasser Harlachen
Digitale Sirenen
Fertigstellung neues Kinderhaus
Fertigstellung Sportgelände bzw. -halle
Erneuerung Dorfenbrücke „Am Mühlbach“
Sanierung Gehweg „Sonnenstraße“
Erweiterung Straßenbeleuchtung zw. NN und ON
Ortsmitte Niederneuching, Müllhäuschen
Schulden
Die Gemeinde Neuching hat zum Stand 31.12.2024 insgesamt 6.931.381,00 EUR Verbindlichkeiten.
Vermögen bzw. Rücklagen: (Stand: 31.12.2024)
Die Gemeinde Neuching hat bei der VR-Bank Erding eG einen Geschäftsanteil in Höhe von
1.300 € gezeichnet.
Die Einlagen bei den Geldinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
| VR-Bank Erding: | 56.001,00 € |
| Sparkasse Erding-Dorfen: | 915.841,63 € |
| Gesamt: | 971.842,63 € |
Kassenlage und Kassenkredite
Durch die meist rechtzeitige Umbuchung von Festgeldern auf das Girokonto war, die Inanspruchnahme eines Kassenkredits selten erforderlich.
Schlussbemerkung
Im Jahr 2025 sind weitere Ausgaben für Investitionen (Sporthalle, Tief- und Hochbaubaumaßnahmen) geplant. Die Ausgaben werden überwiegend durch die Einnahmen aus Zuwendungen finanziert. Die Höhe derer ist mit Unsicherheit behaftet. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug zum 31.12.2024 2.485,25 €, (2023: 1.978,75 €), der Landesdurchschnitt bei Gemeinden unter 3.000 Einwohner betrug 762 € (Stand:31.12.2023). Die nächsten Jahre muss
weiterhin gespart werden.
Oberneuching, 20.05.2025
Gels
Kämmerer
Beschluss:
Der GR nimmt den Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs.2 GO zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) stellt der GR die Jahresrechnung 2024 in öffentlicher Sitzung fest.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |