öffentliche Sitzung
Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung
Sachvortrag:
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025 wurde der Erwerb einer Tragkraftspritze für das neue LF20 KatS für die Feuerwehr Ottenhofen beschlossen.
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die TS Rosenbauer FOX (MY24) bei der Fa. BAS Vertriebs GmbH zu erwerben.
Der Antrag wurde mit 10:0 Stimmen angenommen.
Wasserversorgung Ottenhofen: Neubau Wasserhaus
- Abstimmung offener Punkte zum Bauentwurf
Sachvortrag:
Im Zuge der Vorstellung der Entwurfsplanung am 01.04.2025 wurden vom Gemeinderat zu einigen Punkten noch Fragen aufgeworfen und um Alternativen gebeten.
Ausführung der Fassade
Es wurde in Frage gestellt, ob eine Fassade als Wärmedämmverbundsystem bei den neuen Wasserkammern sinnvoll ist, da solche Fassaden gerne zum Ansetzen von Moos und Algen neigen. Dem kann zwar mit entsprechenden Zusätzen im Fassadenanstrich entgegengewirkt werden, jedoch wird eine gestrichene Fassade immer zu höheren Unterhaltskosten führen, da bei Fassaden mit WDVS in der Regel alle 8 bis 10 Jahre ein Anstrich notwendig ist.
Es wurde daher alternative Verkleidungen der Fassade mit Trapezblech bzw. einer Holzschalung untersucht.
Anmerkung zur Trapezblechfassade
Bei Wahl eines Trapezblechs in einem hellen holzähnlichen Farbton ist dies bei entsprechender Entfernung von der Straße aus von einer Holzfassade kaum zu unterscheiden. Die gegenüber der verputzten Fassade höheren Herstellungskosten heben sich auf Grund der dafür entfallenden Kosten für Unterhaltsanstriche in den nächsten Jahrzehnten auf.
Ausführung der Gründung
Von Gemeinderat und Statiker Andreas Lippacher wurde vorgeschlagen, dass statt den eingerammten Gußrammpfählen sog. ROB-Pfähle eingebaut werden sollen, da diese höhere Lasten aufnehmen können und für die Umgebung schonender eingebaut werden können. Es wurde daher beim für das Projekt beauftragen Bodengutachter um eine Stellungnahme gebeten.
Antwort Grundbaulabor vom 07.04.2025:
„Gemäß DIN 4150-3 ist für die Beurteilung möglicher Auswirkungen auf angrenzende Bauwerke ein Richtwert für die maximal zulässige Schwinggeschwindigkeit von 10 mm/s für Industrie- oder Gewerbebauten über alle Frequenzbereiche festgelegt. Aufgrund örtlichen Baugrundverhältnisse sowie Erfahrungen mit vergleichbaren Vorhaben in ähnlichem Untergrund ist bei den zu erwartenden Einbringenergien der Gussrammpfähle nicht davon auszugehen, dass die in DIN 4150-3 definierten Grenzwerte überschritten werden; in den anstehenden Böden von weicher bis steifer Konsistenz werden die durch das Einrammen der Pfähle erzeugten Erschütterungen voraussichtlich stark reduziert.
Beeinträchtigungen der angrenzenden Bebauung sind auszuschließen. Wir empfehlen aber, aufgrund der Lärmemissionen den Anbau eines Schallschutzes am Rammhammer vorzusehen.“
Ausführung der PV-Anlage
In der Sitzung am 01.04.2025 wurden 3 verschiedengroße PV-Anlagen vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung waren jedoch nicht alle Entscheidungskriterien berücksichtigt. Daraufhin wurden dem Planungsbüro mit Nachricht vom 04.04.2025 wie folgt mitgeteilt:
Im GR am 01.04. wurden mehrere noch abzustimmende Punkte angesprochen, darunter auch die PV-Anlage.
Aus unserer Sicht wurde an die Auslegung der PV-Anlage noch zu ungenau herangegangen.
Für die Auslegung der PV-Anlage müssen mehrere Punkte beachtet werden:
Verbrauch
Die Anlage muss an den Verbrauch angepasst sein. Ziel ist die Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung. Wie in der Präsentation enthalten, beträgt der Verbrauch der letzten Jahre rd. 68.000 kWh im Jahr. Mit den neuen Pumpen sollte der Verbrauch eher geringer werden.
Die 89 kWp-Anlage ist daher völlig überdimensioniert, da hier rund 30.000 kWh zu viel produziert werden. Die Einspeisevergütung ist degressiv, so dass hier kaum was erwirtschaftet werden kann und auch nicht das Ziel ist. Aktuell, bei Inbetriebnahme zw. Feb. und Juli 2025, beträgt diese für 0-10 kW 7,94 Ct, 10-40 kW 6,88 Ct und 40 – 100 kW 5,62 Ct. Danach wird sie um 1 Ct verringert.
Es ist eine Monatsbilanzierung für die möglichen Anlagengrößen darzustellen um aufzuzeigen wie in den einzelnen Monaten welcher Ertrag stattfindet und so der Verbrauch wirtschaftlich gedeckt werden kann.
Zudem kann anhand des Jahresverbrauchs ein durchschnittlicher Tagesverbrauch ermittelt und so die ideale Größe der Batteriespeichers ausgelegt werden. Dafür sollte zudem überschlagen werden, welcher Verbrauch nachts und welcher tagsüber notwendig ist.
Abschaltung
Wie in der Sitzung von mir angemerkt ist es nach Rücksprache mit dem örtlichen Stromversorger SEW wie folgt:
Anlagen über 25 kWp müssen mit einem Rundsteuerempfänger ausgestattet werden, damit der Stromversorger eingreifen kann.
Abschaltungen nimmt der überlagerte Netzbetreiber (hier Bayernwerk) bei Überproduktion vor. In den letzten Jahren und auch in den letzten Wochen hat Bayernwerk immer wieder Anlagen mit über 100 kWp abgeschaltet. Davon sind aktuell z.B. die Kunden der „Erdinger Überlandwerke“ betroffen, da diese auf einer anderen Leitung wie unser Versorger SEW sind. Es wird jedoch damit gerechnet, dass in diesem Jahr auch Anlagen im Bereich von SEW abgeschaltet werden. Zudem werden vsl. nicht nur Anlagen über 100 kWp sondern auch Anlagen beispielsweise über 50 kWp abgeschaltet.
Zudem ist es tatsächlich so, dass nicht nur die „Einspeisung“, sondern die „komplett erzeugte Solarleistung“ abgeschaltet wird und somit ist dann auch der Eigenverbrauch nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund ist es ratsam die Anlage nicht zu groß auszuführen.
Steuerliche Faktoren
Wir haben inzwischen auch Rücksprache mit dem Steuerberater der Gemeinde Ottenhofen gehalten. Die Gemeinde Ottenhofen hat bereits an mehreren Standorten PV-Anlagen mit insgesamt 51,84 kWp, welche als Betrieb gewerblicher Art geführt werden. Die neue Anlage muss dem BgA zugerechnet werden. Bei Betrieben mit mehr als 100 kWp wird eine Ertragssteuer fällig und weitere steuerliche Mehraufwendungen. Es wurde von dem Fachmann dringend geraten, die 100 kWp Grenze nicht zu überschreiten. Daraus ergibt sich eine max. Anlagenleistung von 48 kWp.
Wir bitten daher um Gegenüberstellung von 2 Anlagengrößen:
30 kWp (wie bisher)
48 kWp (Verringerung der mittleren Anlage)
Wirtschaftlich ist vermutlich bei beiden Anlagen ein Energiespeicher von rd. 20 kWh
Mit den beiden Anlagengrößen werden die steuerlichen Vorgaben eingehalten und man ist evtl. für einen längeren Zeitraum von einer Abschaltung verschont.
Ausführung der Gründungshöhe:
Es wurde diskutiert, ob das gesamte Bauwerk nochmal um ca. 30-40 cm angehoben werden soll. Nach Rücksprache mit dem Statiker ist die Anhebung des Gebäudes statisch möglich. Die Anhebung des Gebäudes hat zu Folge, dass auch der Eingang angehoben wird und das umliegende Gelände höher angeschüttet werden muss. Daher wird mit einer Erhöhung um ca. 30 cm weiter geplant.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt zu den einzelnen Themen wie folgt:
1.
Die Ausführung der Fassade soll mit Trapezblechfassade erfolgen.
2.
Die Ausführung der Gründung soll mit Gußrammpfählen geplant werden. In der Ausschreibungsphase soll alternativ auch der Preis für Rüttelortbetonpfähle angefragt werden.
3.
Die Ausführung der PV-Anlage soll mit 30 kWp mit 20 kW Batteriespeicher erfolgen.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Abstimmungsergebnis 3:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Grundschule Ottenhofen:
-Antrag zur Umgestaltung / Aufwertung des Schulhofs
Sachvortrag:
In der letzten Bauausschusssitzung am 01.04.2025 wurde der Schulhof der Grundschule Ottenhofen in Augenschein genommen. Dabei wurden die Eltern gebeten, Vorschläge zur Verbesserung und Aufwertung des Schulhofs zu sammeln und bei der Gemeinde einzureichen.
Am 04.05.2025 wurden die Vorschläge der Eltern und Kinder für den Schulhof Ottenhofen eingereicht.
Da die Ideensammlung sehr umfangreich ist, möge der Gemeinderat entscheiden, welche Maßnahmen näher untersucht bzw. wofür durch die Verwaltung Preise eingeholt und Kosten ermittelt werden sollen.
Im Haushalt sind Mittel in begrenztem Umfang enthalten. Ggf. müssten nicht dringliche Maßnahmen auf Folgejahre geschoben werden.
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss!
Wimpasinger Brücke:
- Entscheidung über weiteres Vorgehen
Sachvortrag:
In der letzten GR-Sitzung am 29.04.2025 wurde folgender Sachvortrag zum weiteren Vorgehen bei der Wimpasinger Brücke vorgestellt:
Die Verwaltung hat bei der DB um Vorschlag für eine Fachfirma angefragt, die ein Angebot für das Anbringen eines Schutznetzes und über den Abriss der Brücke erstellen können. Da die DB ab den 12.08.2025 eine längere Sperrpause einplant, könnten die Arbeiten unter Tags erledigt werden, was ggf. Vorteile ergeben würde.
Es liegen folgende Richtangebote zur Kostenorientierung vor:
| Anbringung Schutznetze* unter der Brücke gem. Forderung der DB: | rd. 40.000 € brutto |
| Rückbau und Entsorgung Überbau (Brückenplatte) im Gleisbereich: | rd. 100.000 € Brutto |
*Mit Nachricht vom 20.01.2025, 17:12 Uhr zum Thema Sperrung der Brücke wurde von der DB wie folgt gefordert:
Zu beachten ist hierbei auch, dass eine Unterhaltspflicht durch eine Sperrung nicht entfällt.
Von Seiten der Gemeinde muss ggf. sichergestellt werden, dass es nicht zu herabfallenden Teilen auf die Schieneninfrastruktur kommt.
Mit Nachricht vom 24.01.2025, 09:17 Uhr wurde von der DB wie folgt ergänzt:
Die Sicherung mittels doppellagigem Gewebe betrachte ich hierfür als ausreichend, sollte aber mit einer Fachfirma entsprechend in-situ abgestimmt werden.
Mit der Fachfirma wurde abgestimmt, dass ein 1-lagiges Netz ausreichend ist.
Zudem hat die Verwaltung 5 Ingenieurbüros angefragt, um eine Substanzuntersuchung an der Brücke durchzuführen.
Gutachten und Sanierungsvorschlag sollen so erstellt werden, dass die Wimpasinger Brücke für einen Verkehr von 3 Tonnen über einen Zeitraum von 10-15 Jahren freigegeben werden kann.
| Das preisgünstigste Büro bietet die Leistungen an zum Preis von: | 36.966,04 € brutto |
Es stehen somit folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Variante 1: Erhalt der Brücke für 10 – 15 Jahre
| Anbringung Schutznetze | rd. 40.000 € brutto |
| Durchführung der Substanzuntersuchung | rd. 37.000 € brutto |
| Kosten für Sanierungsmaßnahmen | rd.? |
| Abbruch der Brückenplatte nach 10-15 Jahren | rd. 100.000 € brutto |
| Preissteigerg. Abbruchkosten in 10-15 J. (10%) | rd. 10.000 € brutto |
| Gesamtkosten Variante 1: | rd. 187.000 € brutto* |
*zzgl. Kosten für notwendige Sanierungsmaßnahmen aus dem Ergebnis der Substanzuntersuchung.
Ggf. können alternative Sanierungsmaßnahmen zu den Schutznetzen das Ergebnis sein und sich hinsichtlich der Kosten ausgleichen.
Variante 2: Abbruch der Brücke
| Abbruch der Brückenplatte in 2025 | rd. 100.000 € brutto |
| Gesamtkosten Variante 2: | rd. 100.000 € brutto |
Aktueller Sachvortrag Sitzung am 20.05.2025:
Aus dem Gemeinderat geht hervor, dass es evtl. sinnvoll wäre, die Brücke für die nächsten 10 – 15 Jahre zu erhalten. Es wurde vorgeschlagen, die evtl. der schon mal vorgeschlagenen Behelfsbrücke vom THW, evtl. in geringerer Belastungsklasse auszuführen, was dann günstiger sein sollte.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Behelfsbrücke vom THW auch bei niedriger Belastungsklasse auf Grund der hohen Mietkosten zu teuer und auch von Seiten THW nur für max. 5 Jahre gewünscht.
Es wurde daher beim Hersteller der leichten GFK-Brücke über den Schlehbach beim dortigen neuen Baugebiet angefragt. Hier wurden folgende Varianten angefragt:
V1:
Geh. und- Radwegbrücke: 11*2,5m, Tonnage bis 3,5 T, Brutto 83.091,75 €
V2:
Befahrbare Brücke: 11*3m, Tonnage 5 T, Brutto 100.672,81 €
V3
Befahrbare Brücke: 11*3,5m, Tonnage Maximal 12 T, Brutto 139.063,40 €
Wenn hierfür zuvor die alte Brückenplatte ausgebaut und an der Stelle die neue GFK-Brücke eingebaut wird, fallen keine Sanierungskosten und später keine höheren Abbruchkosten an.
Sollte eine Weiternutzung der Brücke nach dem 2-gleisigen Ausbau nicht möglich sein, kann die Brücke an anderer Stelle eingesetzt oder ggf. veräußert werden.
Das aktuelle Angebot von einer Behelfsbrücke durch das Technische Hilfswerk (40T.) liegt für
3 Jahre bei 87.200 €.
5 Jahre bei 118.400 €. Auswechseln der Bohlen, zusätzliche Kosten ca. 8000 €
7 Jahre bei 149.600 €
Das Mieten einer Brücke kann nicht länger wie 7 Jahre garantiert werden dies wird auch nicht empfohlen und hat es so auch noch nicht gegeben.
| Deckungsvermerk Kämmerei: | ||
| Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt | [ x ] Ja | [ ] Nein |
| Deckung ist wie folgt möglich: Haushalt 2025 | ||
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung weitere Angebote für eine GFK-Brücke mit 11*3m, Tonnage 5 Tonnen einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Verkehrsüberwachung;
- Entscheidung über teilstationäre Messung
Sachvortrag:
In der Haushaltssitzung für 2025 wurde das Blitzen für eine Woche mit einem semistationären Blitzer berücksichtigt. Dieser Blitzer würde für 7 Tage 24h die Geschwindigkeit kontrollieren.
Hierzu wurde ein Angebot von der gGKVS, die auch die stundenweise Verkehrsüberwachung für die Gemeinde Ottenhofen übernehmen, eingeholt:
[…]
Wir stellen die Semistationäre Messanlage, Risko- und kostenfrei der Gemeinde Ottenhofen zur Verfügung. D. h. für die Gemeinde Ottenhofen besteht keinerlei finanzielles Risiko für die Dauer des Einsatzes der semistationären Messanlage.
Die statistischen Auswertungen bis November 2023 ergeben, dass das durchschnittliche Entgelt je Verstoß bei Messungen mit der Semistationären Anlage bei über 42 Euro je Verstoß liegt.
Es werden die erzielten Beanstandungen (Verstöße) mit dem in Anlage 2 aufgeführten Kostensatz abgerechnet, der Überschuss je Verstoß geht zu Gunsten der Gemeinde Ottenhofen.
Aus der statistischen Auswertung geht ebenfalls hervor, dass im Durchschnitt je Messwoche ca. 400 Beanstandungen zu verzeichnen sind.
Die Messanlage kann - abhängig von den rechtlichen Vorgaben und den Gegebenheiten des Messortes – beidseitig und „rund um die Uhr“ messen.
Die Anlage arbeitet komplett unabhängig und autark. Es ist kein Stromanschluss oder sonstige Bereitstellung von Infrastruktur erforderlich.
Die Anlage wird von uns täglich mindestens zwei Mal auf Funktion geprüft, bei einem „Ein- oder Angriff durch Fremde“ erfolgt eine sofortige stille und akustische Alarmierung.
Der Einsatz einer Semistationären Anlage zeigt eine sehr gute Wirkung, die Resonanz aus der Bürgerschaft insbesondere der betroffenen Anwohner ist durchgängig positiv und von großer Begeisterung.
Die mehrere Tage dauernde, permanente Überwachung, ohne sich mit einer stationären Anlage an eine feste Örtlichkeit binden zu müssen, zeigt durchwegs sehr gute Resultate.
Die Verwaltung schlägt vor, zur Erprobung die semistationäre Messanlage für eine Woche zu testen. Die Ergebnisse können dann im Gemeinderat vorgestellt werden. Als Standort wurde von der gGKVS das Feuerwehrhaus Ottenhofen vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beauftragt die gGKVS mit der Überwachung des fließenden Verkehrs für 1 Woche mit einer semistationären Messanlage.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 7 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Am Mitterfeld, Gartenzaungespräch zur Fällung von verschiedenen Bäumen
Sachvortrag:
Am 30.4.2025 fand im Straßenzug Am Mitterfeld ein „Gartenzaungespräch“ mit Bürgermeisterin Schley und den beteiligten Anliegern statt. Ergebnis: Alle Anwohner könnten mit regelmäßigen Rückschnitten der betroffenen Bäume leben, es sollten lediglich zwei Bäume gefällt werden. Wenn möglich sollen zusätzliche Parkplätze entstehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt diese, Angebote für einen Pflegeschnitt bei 7 Bäumen und die Fällung von zwei Bäumen, samt Wurzelstockfräsen einzuholen. Das Erstellen von neuen Parkplätzen soll auf technische Machbarkeit hin überprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Suchkreisinformation für Neubau einer Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 08.04.2025 wurde die Gemeinde Ottenhofen von Telefónica Deutschland informiert, dass geplant ist die Infrastruktur für mobiles Breitband weiter zu verbessern und eine neue Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband zu errichten.
Der Gemeinde Ottenhofen wird hiermit Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Baumaßnahme gegeben. Soweit das Mitwirkungsangebot nicht aufgegriffen wird bzw. keine Standortvorschläge eingehen, wird Telefónica Deutschland einen Standort auswählen, die Gemeinde wird dann über den Standortkandidaten informiert und im Anschluss werden die zugehörigen Schritte für die Realisierung eingeleitet.
Im gekennzeichneten Bereich befinden sich neben der öffentlichen Verkehrsflächen nur der Friedhof und der Wertstoffhof im Eigentum der Gemeinde.
NEU:
Die angeforderten Informationen sind bis zum Landungsschluss der Gemeinderatssitzung noch immer nicht eingegangen. Diese werden gegebenenfalls bis zur Gemeinderatssitzung nachgereicht, ansonsten ist angedacht den Tagesordnungspunkt wieder abzusetzen.
Ergänzung vom 20.05.2025:
| - | Die Sende- und Empfangsanlage soll nur temporär bis 31.01.2026 zur kurzfristigen Aufwertung des mobilen Breitbands aufgestellt werden |
| - | Entschädigung VB ca. 450,- €/monatlich |
Beschluss:
Der Gemeinderat bietet der Telefónica Deutschland für einen kurzfristigen Aufbau einer neuen Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband bis 31.01.2026 den nordöstlichsten Teil des neuen Friedhofs an. Folgekosten bzw. Rückbauarbeiten sind von der Telefónica Deutschland zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |